Samstag, Juli 27, 2024

Corona-Maßnahmen: Masken fallen, Impfpflicht bleibt ausgesetzt

Corona-Maßnahmen:

Die Maskenpflicht gilt ab 1. Juni für vorerst drei Monate nur noch in Spitälern und Pflegeeinrichtungen. Die Impfpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt.

Wien, 24. Mai 2022 | Die Corona-Schutzmaßnahmen werden weitgehend zurückgenommen. Die derzeit noch im lebensnotwendigen Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln geltende Maskenpflicht wird ab 1. Juni für vorerst drei Monate ausgesetzt, in Spitälern und Heimen bleibt sie aufrecht. Außerdem bleibt die Impfpflicht über den Sommer weiter ausgesetzt. Das haben Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) Dienstagfrüh in einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Ob Wien seinen eigenen, vorsichtigeren Weg weitergeht ist noch offen.

Die Regierung hatte es sich zum Ziel gesetzt, die “Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen.” Seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Pflicht zum Schutz vulnerabler Personen noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen.

Pandemie-Atempause ohne Maske

Rauch und Edtstadler begründeten die Befristung auf drei Monate damit, dass noch nicht das Ende der Pandemie da sei. Die Pandemie verschaffe uns nur eine “Atempause”. Man müsse davon ausgehen, dass die Maske im Herbst wieder notwendig werden könne. Alle Szenarien gingen davon aus, dass im Herbst neue Schutzmaßnahmen nötig sein könnten, sagte Rauch.

Edtstadler: Impfpflicht derzeit unverhältnismäßig

Die Impfpflicht bleibt über den Sommer weiter ausgesetzt. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung der Experten-Kommission war die Impfpflicht jedoch bis vorerst 1. Juni ausgesetzt. Nun wird diese Regelung nach einer weiteren Empfehlung der Experten über den Sommer verlängert.

Edtstadler erläuterte, dass die Impfpflicht ein gravierender Grundrechtseingriff und deshalb nur zulässig sei, wenn sie verhältnismäßig sei. Die Kommission sei aber zu dem Schluss gekommen, dass diese Verhältnismäßigkeit derzeit nicht gegeben sei. Die Situation sei derzeit eine andere als zum Zeitpunkt des Beschlusses des Gesetzes. Derzeit werden laut Impfdashboard im Schnitt 3.113 Impfungen pro Tag verabreicht, der überwiegende Teil davon Drittstiche.

(apa/pma)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Pia Miller-Aichholz

    Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich

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