Freitag, September 20, 2024

ÖVP-Finanzen: Die bisherigen Strafen für Wahlkampfkosten-Überschreitung

ÖVP-Finanzen:

Die Nachricht, dass der Rechnungshof an der Einhaltung der ÖVP-Wahlkampfkosten 2019 zweifelt, könnte deutliche Konsequenzen mit sich ziehen. Ein Überblick über bisherige Strafen:

Wien, 10. Juni 2022 | Verstöße gegen das vor zehn Jahren beschlossene Parteiengesetz haben bisher zu Bußgeldforderungen von über drei Mio. Euro geführt. Am meisten bezahlt hat die ÖVP, die allein für die massive Überschreitung der Wahlkampfkosten in den Jahren 2013 und 2017 1,2 Millionen Euro hinblättern musste. Ob die Kostengrenze bei der Nationalratswahl 2019 gehalten hat, lässt der Rechnungshof nun prüfen. 2019 war hieß der dafür zuständige ÖVP-Generalsekretär, Karl Nehammer. Ein Überblick über die bisherigen Geldbußen gegen die Parlamentsparteien:

Insgesamt hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt bisher 35 Verstöße gegen die Regeln im Parteiengesetz sanktioniert und fast 3,1 Mio. Euro an Geldbußen verhängt. Die meisten betreffen die größeren Parteien ÖVP, SPÖ und FPÖ. Nicht alle sind rechtskräftig.

ÖVP mit höchster Einzelstrafe

Die bisher höchste Einzelstrafe setzte es gegen die ÖVP, die im Nationalratswahlkampf 2017 unter Sebastian Kurz fast 13 statt der erlaubten sieben Millionen Euro ausgab und dafür 800.000 Euro Geldbuße aufgebrummt bekam. Zuvor hatte die ÖVP schon für die Nationalratswahl 2013 300.000 Euro Strafe bezahlt, für die der niederösterreichischen Landtagswahl 2013 100.000 Euro.

Die zweithöchste Einzelstrafe kassierte das Team Stronach. Die vom austro-kanadischen Multimillionär Frank Stronach gegründete Partei begann ihre kurze Nationalratskarriere 2013 ebenfalls mit deutlich überschrittenen Wahlkampfkosten und musste dafür 567.000 Euro bezahlen. Strafen wegen zu hoher Wahlkampfkosten kassierte auch die FPÖ (372.000 Euro für die Nationalratswahl 2017) sowie die SPÖ (einmal 15.000 und einmal 30.000 2013 und 2017).

Gravierende Verstöße gegen die Parteispendenregeln betreffen im Fall der FPÖ die Finanzierung der Facebookseite von Ex-Obmann Heinz Christian Strache durch den Freiheitlichen Parlamentsklub (185.000 Euro) sowie die Querfinanzierung der Buchhalterinnen der Partei durch die Parteiakademie (189.500 Euro), im Fall der SPÖ ein nicht gemeldetes Personenkomitee für den Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (102.000 Euro) und im Fall von ÖVP und SPÖ Seegrundstücke, die das Land Oberösterreich günstig an die Parteijugend verpachtet hat. Die SPÖ bekam dafür bisher 135.000 Euro Bußgeld aufgebrummt, die ÖVP 140.000 Euro. Beide Fälle sind allerdings nicht rechtskräftig – Höchstgerichtsentscheidungen sind noch ausständig.

Keine Verstöße wurden bisher gegen Grüne und NEOS festgestellt.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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