»Stellt bitte die Arbeiten ein«:
Ab 32,5 Grad Celsius dürfen Bauarbeiter die Arbeit im Freien einstellen – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber das ausdrücklich anordnet. Nun appelliert die Gewerkschaft an alle Verantwortlichen. Und wie sieht es im Büro aus? Wir haben Antworten auf heiße Fragen.
Wien, 28. Juni 2022 | Die Gewerkschaft Bau-Holz Niederösterreich appelliert an die Baufirmen, ihren Mitarbeiten hitzefrei zu geben. Bei der Hitzewelle 2019 habe österreichweit jedes zweite Unternehmen – 5.245 Betriebe – diese Möglichkeit genutzt, 39.122 Bauarbeiter bekamen damals frei. “Überall dort, wo wir die 32,5 Grad Celsius an Hitze überschreiten, mein Appell an die Arbeitgeber und die Auftraggeber: Stellt bitte die Arbeiten ein”, sagte Baugewerkschafter Rudolf Silvan am Dienstag. Auch Lagerarbeiter oder Arbeitnehmer in Wäschereien sind von der Hitze besonders betroffen.
Es hängt vom Arbeitgeber ab
Er erinnerte daran, dass die Arbeitgeber hitzefrei erst anordnen müssen, ein automatisches Anrecht darauf existiert nämlich nicht. Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für die Arbeiterinnen und Arbeiter. Die Kosten würden dem Arbeitgeber vollständig von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) bezahlt.
Und wie sieht es im Büro aus?
Grundsätzlich gilt: Auch bei 35 Grad Celsius im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für ein Verlassen des Arbeitsplatzes bei zu hohen Sommertemperaturen fehlt die gesetzliche Grundlage. Trotzdem sinken Leistungsfähigkeit und Konzentration – und zwar sowohl bei körperlichen als auch geistigen Tätigkeiten. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen.
Dennoch gibt es einige Leitlinien: In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind, heißt es von der Arbeiterkammer. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19 Grad Celsius und 25 Grad Celsius zu betragen. Ist eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden, so sollen die 25 Grad Celsius möglichst nicht überschritten werden.
Was sonst noch gilt
Es gibt beispielsweise keine allgemein gültigen Bekleidungsvorschriften. Vorgesetzte dürfen aber Lockerungen zulassen. Werden kurze Hosen und Co. verboten oder Anzug und Kostüm zwingend vorgeschrieben, bedarf es allerdings eines guten Grundes – schließlich gilt das als Eingriff in die Privatsphäre. Schutzkleidung, die der Sicherheit dient – wie Arbeitshelme oder feste Stiefel – müssen allerdings weiter getragen werden.
Arbeitgeber sind außerdem dazu verpflichtet, Trinkwasser durchgehend zur Verfügung zu stellen. Für Mitarbeiter, die im Freien unterwegs sind, muss Schutzausrüstung gewährleistet sein, beispielsweise Sonnencreme oder UV-abweisende Kleidung.
Übrigens: Auch wer einen privaten Ventilator am Schreibtisch aufstellen will, muss zuvor eine Betriebserlaubnis dafür einholen.
(apa/red)
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