Samstag, September 21, 2024

Nicht rechtskräftig: Grasser in Steuerprozess freigesprochen

Nicht rechtskräftig:

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat eine juristische Sorge weniger. Er wurde vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Das BUWOG-Verfahren läuft aber noch. 

Wien, 05. Juli 2022 | Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) ist am Montag in seinem Steuerprozess freigesprochen worden. Sein mitangeklagter Steuerberater erhielt ebenfalls einen Freispruch.

Noch offen ist allerdings ein brisanteres Verfahren: das Berufungsverfahren im BUWOG-Prozess, bei dem Grasser in erster Instanz nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Und zwar wegen des Verbrechens der Untreue, des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels und des Verbrechens der Geschenkannahme durch Beamte. Das Berufungsverfahren soll kommendes Jahr stattfinden.

Vorwurf: Millionen an Abgaben nicht geleistet

In jenem Prozess, der am Montag im nicht rechtskräftigen Freispruch endete, ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung bei den Provisionen für Grassers Engagement bei Meinl International Power. Grasser soll laut Anklage Millionen-Provisionen in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben und zu wenig Steuern gezahlt habe. Grasser und sein Berater bestritten stets den Vorwurf.

Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung belief sich auf rund 2,2 Mio. Euro. Der Strafrahmen sah eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, also bis zu 4,4 Millionen Euro. Neben der Geldstrafe hätte auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden können. Neben Grasser war auch sein Steuerberater beschuldigt, dem die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt wurde.

Keine Steuerhinterziehung: Staatsanwaltschaft denkt noch nach

Zwischenzeitlich hatte Grasser seinen – nun ebenfalls freigesprochenen – Steuerberater noch zivilrechtlich vor dem Wiener Handelsgericht auf Schadenersatz geklagt. Er warf ihm Falschberatung vor, er selber habe nur das getan, was ihm der Berater empfohlen habe.

Das Urteil im Steuerprozess ist nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Vertreter der Republik meldete Nichtigkeit an.

Grasser sehr zufrieden mit Freispruch

“Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht”, so Richter Michael Tolstiuk bei der Urteilsverkündung. Ein Vorsatz der Steuerhinterziehung sei nicht ersichtlich gewesen, so der Richter. Das Verfahren lief seit 13. Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Wiener Straflandesgericht.

Grasser selbst zeigte sich nach dem Freispruch sehr zufrieden. “Mir ist Gerechtigkeit widerfahren”, meinte er und verwies darauf, dass er mit der Justiz “auch andere Erfahrungen gemacht hat” – wohl anspielend auf das BUWOG-Urteil. Er wisse, dass er keine Steuern hinterzogen habe, ganz im Gegenteil.

Er habe viel Steuern in Österreich gezahlt und sei extra, vor der steuerlichen Beurteilung seiner Tätigkeiten für Meinl, zum Finanzamt gegangen und habe dort alles offengelegt – und die Auskunft erhalten, dass seine Steuerstruktur in Ordnung sei.

(apa/red)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Stefanie Marek

    Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.

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