VfGH schmettert Antrag ab
Im Februar hatte ein Niederösterreicher einen Antrag zur Aufhebung des Cannabis-Verbots beim VfGH eingebracht. Dieser wurde abgelehnt.
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Wien, 19. Juni 2022 | Über einen im Februar eingebrachten Individualantrag eines Niederösterreichers für das Ende des Verbots von THC-haltigem Cannabis wurde am Montag seitens des Verfassungsgerichtshof entschieden. Für diejenigen, die gerne hin und wieder Gras rauchen, ist die Entscheidung ein Rückschlag, denn der Konsum des grünen Krauts und dessen Wirkstoff THC soll weiterhin verboten bleiben.
Verweis auf Suchtgiftkonvention
Der Verfassungsgerichtshof begründete sein Urteil mit dem Hinweis auf die Suchtgiftkonvention von 1961 und dem Übereinkommen von 1971 über psychotropische Stoffe und ging damit nicht auf den Inhalt des Antragstellers ein. Dieser hatte behauptet, moderne Studien würden die Harmlosigkeit von Cannabis belegen. Auch als berüchtigte Einstiegsdroge fungierten die kostbaren Blüten nicht, so der Niederösterreicher.
Dem Gesetzgeber sei es jedenfalls freigestellt unterschiedliche Drogen unterschiedlich zu reglementieren, bekundete der VfGH und stellte damit klar, dass es keineswegs verfassungswidrig sei, Cannabis zu verbieten. Der niederösterreichische Antragsteller war der Meinung das Verbot von Cannabis sei „nicht mit dem öffentlichen Interesse des Gesundheitsschutzes begründbar“.
Deutsche Psychiater warnen vor Legalisierung
Im Nachbarland Deutschland hat die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP die Legalisierung von THC-haltigem Cannabis angekündigt. Seit Jahrzehnten wird in Mitteleuropa über die Straffreiheit von Cannabiskonsum diskutiert. Deutsche Psychiater sprachen sich unlängst gegen die Legalisierung und die Errichtung eines öffentlichen Marktes aus. Ganz besonders junge Menschen im Wachstum sollten vor dem Gebrauch von Gras geschützt werden, so der Psychiater Rainer Thomasius, der „Hirnschäden, Entwicklungsstörungen und Suchtentwicklungen“ bei jungen Erwachsenen und Jugendlichen befürchtet. Denn „das Gehirn befindet sich bis zum 21., bisweilen sogar bis zum 23. Lebensjahr noch im Entwicklungsprozess und reagiert sehr empfindlich auf psychotrope Substanzen“, erklärt Thomasius gegenüber “Deutschlandfunk”. Der Psychiater verweist zudem auf die Situation in den USA, wo die Psychiatrien seit der Legalisierung des Blütenstaubs immer mehr junge Menschen mit Entwicklungs- und Suchtstörungen behandeln müssten.
Doch es gibt auch andere Stimmen, vor allem aus der Politik. Der FDP-Politiker und Mediziner Andrew Ullmann gab in der “Wirtschaftswoche” zu bedenken: „Klar muss bleiben, dass Drogen gesundheitlich schädlich sind. Aber als Folge der Illegalität von Cannabis häufen sich Berichte über verunreinigte, gepanschte oder synthetisch veränderte Produkte. Das sind ernstzunehmende Gesundheitsrisiken – die stehen in einem klaren Widerspruch zur Idee der Prävention und des Jugendschutzes.“ Die Situation in Deutschland sei zudem außer Kontrolle geraten, der Schwarzmarkt wuchere und Jugendliche würden unkontrolliert Cannabis konsumieren. Eine moderate Freigabe beziehungsweise kontrollierte Abgabe würde für den FDP-Mann folglich Sinn machen.
Österreich bremst
In Österreich wird der Konsum von Cannabis noch längere Zeit mit Verbrechen assoziiert werden. Denn ÖVP-Innenminister Karner hält nichts von der geplanten Liberalisierung in Deutschland: „Wir halten das für den völlig falschen Weg“, so Karner.
(dp)
Titelbild: APA Picturedesk