Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) sagte gegenüber „Ö1“, es habe „vielleicht da und dort“ eine „leichte Überförderung“ während Corona gegeben.
Wien, 13. August 2022 | Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) hat am Samstag die umfangreichen Corona-Förderungen für die Beherbergungs- und Gastronomiewirtschaft verteidigt. Diese sei über 13 Monate geschlossen und eine Unterstützung daher notwendig gewesen.
Eine leichte Überförderung habe es vielleicht da oder dort gegeben, im Schnitt habe aber jeder Betrieb nur rund 16.000 Euro erhalten. Es sei “nichts im rechtsfreien Raum erfolgt”, sagte Kraus Winkler im “Ö1“-Mittagsjournal.
Kraus-Winkler: „Förderung in Relation zu Kosten“
Dass einige Großbetriebe, wie etwa Seilbahnen oder große Hotels, hohe Summen erhalten haben, müsse man auch in Relation zu deren Kosten sehen. Außerdem hätten zahlreiche größere Betriebe ihre eingereichten Summen noch gar nicht ausbezahlt bekommen. Im Bericht des Rechnungshofs zu den Corona-Förderungen war aufgefallen, dass unter den zehn größten Zuschussempfängern vier Bergbahn-Gesellschaften waren. Und weil Konzerne für ihre unabhängigen Töchter Zuschüsse bekommen konnten (nur nicht den Fixkostenzuschuss I), kassierte ein Handelsbetrieb mit 47 Töchtern, in Summe 16,2 Millionen Euro. Fast ein Fünftel aller Unternehmen musste sich laut Bericht mit weitaus weniger begnügen: mit weniger als 2.500 Euro.
Verweis auf BMF-Zuständigkeit
Zur umfangreichen Kritik des Rechnungshofes an der Covid-Hilfsagentur Cofag meinte Kraus-Winkler, dass die Cofag in die Zuständigkeit des Finanzministeriums falle. Nur, dieses hatte seine Zuständigkeit in Antworten auf parlamentarische Anfragen – zu Beraterkosten, Auszahlungen und Co. – jüngst bestritten.
Zu der hohen Entlohnung von Cofag-Geschäftsführer Bernhard Perner sagte die Tourismusstaatssekretärin, dass man auch die Verantwortung sehen müsse, die ein Manager habe. Perner hatte gleich zwei stolze Manager-Gehälter erhalten, einmal als Geschäftsführer der Bankenabbaugesellschaft ABBAG und einmal als der von Cofag. Nur hätte er laut Arbeitsvertrag mit der ABBAG Dienste bei Töchtern wie der Cofag ohne zusätzliches Entgelt leisten müssen.
(apa/red)
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