Dienstag, April 23, 2024

Teil 15: Pech für Benko – Kommentar

Kommentar

ZackZack hat die SLAPP-Millionenklage des Immobilien-Oligarchen René Benko erfolgreich abgewehrt. Jetzt gilt es noch ein letztes “Hühnchen zu rupfen”.

Peter Pilz

Wien, 29. August 2022 | René Benko ist ein erfolgreicher Geschäftsmann. Auch wenn sich die Staatsanwaltschaft für Benko interessiert, reißt der Erfolg nicht ab. Jahrelang konnten sich Unternehmer wie Benko offensichtlich auf Schutz von oben verlassen. Benko kaufte die Krone-Hälfte der WAZ, und Sebastian Kurz hielt den Immobilienmann in seiner Gunst.

Jetzt beginnen die Benko-Fäden zu reißen. Sein Versuch, ZackZack mit einer Millionenklage gegen die Zeitung und ihren damaligen Chefredakteur Thomas Walach mundtot zu klagen, ist gescheitert. Das Oberlandesgericht Wien hat sich nicht zum Instrument eines ÖVP-nahen Oligarchen machen lassen.

Für Benko und uns war klar: Wenn er gewinnt, sind wir erledigt. Wenn er verliert, ist er noch lange nicht am Ende. Aber ein Ende scheint möglich, weil sich für Benko einiges zum Schlechteren verändert hat:

  1. Mit Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek ist der „Justiz-Pate“ der Regierung gestürzt. Die ehemalige OStA-Chefin, die ein Benko-Verfahren niedergeschlagen hat, ist selbst in Bedrängnis.
  2. Sebastian Kurz ist keine Hilfe mehr. Karl Nehammer versucht immer verzweifelter, sich an der Oberfläche zu halten. Der wahrscheinlich letzte ÖVP-Kanzler hat für Benko keine Hand frei.
  3. Mit der Causa „Tojner/Chorherr“ geht es auch um Benko. Niemand weiß, was ihm hier blühen kann.
  4. Es gibt neue, heiße Spuren. Wir verfolgen sie, sammeln Hinweise und kommen dem Ziel immer näher. Am Weg dorthin riecht es zunehmend strenger.

Benko hat beides zu befürchten: unabhängige Ermittler wie die der WKStA und unabhängige Medien wie ZackZack. Sein Versuch, den Rechtsstaat zur Waffe gegen uns zu machen, ist vorerst gescheitert.

In Zukunft müssen sich Medien nicht davor fürchten, für Berichte, die andere von ihnen übernehmen, auf Millionen geklagt zu werden. Das OLG-Urteil über Benko schützt die Pressefreiheit. Darauf sind wir stolz.

Von dem Verfahren bleibt nur ein Hühnchen. Das werden wir mit René Benko „rupfen“, auf Basis der Tatsachen, die wir über ihn, seine Geschäfte und seine Hintermänner noch herausfinden werden.

Titelbild: APA Picturedesk

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25 Kommentare

  1. BRAVO! gut durchgehalten UND jetzt kommt das hühnchenrupfen…. drum frag ich mich ja: welche rolle spielt da die superfundpartie UND die um die c-quadratmannschaften…. sf mit blüml und köstinger und c-2 mit kurzler und freund(innen-und-aussen). die SF-werbungen nicht nur auf oe24 sind ja auch schon leicht verhaltensauffällig oder kriegt der so leiwande rabatte? fragen über fragen – weil die wirecardgschichte wird da auch noch nicht uninteressant und was macht überhaupt “die deutsche” in der zwischenzeit…..

  2. Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle. Das Urteil ist für die Pressefreiheit nicht hoch genug einzuschätzen. Und es ist schade, dass eines der kleinsten (dafür aber nicht eines der unbedeutendsten) Politikmedien dafür herhalten musste, um diese Erkenntnis zu generieren. Die Klagen an sich waren schon eine Schande. Und mit ihnen stand eine orbaneske Medienlandschaft im Raum.

    Ich würde sagen, ein Grund zum Feiern. Aufarbeitung der österreichschen Oligarchenszene wird kommen, “aber nicht heute. Morgen. Morgen.”, um einen zentralen Satz aus “Vom Winde verweht” zu zitieren. Heute ein Prost! 😀

    Ich muss sagen, ich bin enorm erleichtert!

  3. Beim WDR gibt es eine interessante Dokumentation über den Herrn Benko. Und der Markus Wilhelm hat auch einiges gefunden. Und Gerüchten zufolge wird in Deutschland ermittelt und in Italien ist er wegen Korruption verurteilt. Also i find des isch a ganz a netter Kerl.

  4. er gönnt sich alles, was er am markt an immobilien, wäldern, etc, kriegen kann
    ich gönne ihm alles erdenkliche, auch das schlechte
    wie beim krug, der nur so lange zum brunnen geht, bis er bricht

  5. ZZ braucht den Widerruf NUR hier veröffentlichen und NICHT in ALLEN Medien, die über die Klage
    berichtet haben.
    Das ist für ZZ sicher eine enorme Erleichterung, dennoch hat das Gericht in der Sache selbst nicht für ZZ entschieden.
    Der guten Ordnung halber:
    Bei kursorischer Lektüre könnte sich ein gegenteiliger Eindruck ergeben, werter Peter Pilz.

      • Schon voll des süssen Weines zu dieser Stunde?
        Ich habe auf ein Faktum hingewiesen; wenn das für Sie Mißgunst darstellt, sollten Sie vll Ihre kognitiven Fähigkeiten einer kritischen Prüfung unterziehen.

        • Das ist schon interessant mit dem reinen Wein. Dankeschön. Was genau, muss PP “nur” in ZZ zurücknehmen? Ich finde auch, dass hier etwas sehr streng riecht. In was ist PP hier hineingetreten, und warum muss er nicht die Spuren, die er bereits über den Teppich verteilt hat, wegmachen?

          • Es scheint so zu sein, daß ZZ zw. PP nicht mehr behaupten dürfen:
            « Stein des Anstoßes waren zwei Artikel auf zackzack.at, in denen ein Insolvenzantrag von Kika und Leiner im Jahr 2018 behauptet wurde sowie die Mutmaßung, dass ein Antrag beim Bundesrechenzentrum (BRZ) abgefangen worden sei, um Zeit zu gewinnen. Der Immobilienmilliardär Benko hatte im Sommer 2018 die Möbelkette Kika/Leiner übernommen. » (lt.der Standard).
            Benko, der bereits rechtskräftig in einer anderen clamorosen Sache wegen Betrugs verurteilt wurde, wollte ZZ mit einer sog. SLAPP Klage wegen der Berichterstattung über die Leiner Geschichte wirtschaftlich ruinieren.
            Das jüngste Urteil lautet, daß ZZ NUR hier, also in diesem Medium, einen entsprechenden Widerruf veröffentlichen muss und NICHT in ALLEN anderen Medien, welche, unter Berufung auf ZZ, darüber berichteten.
            Der Erfolg für PP und ZZ besteht also darin, die ruinösen Veröffentlichungen abgewehrt zu haben, die ohne Zweifel sehr teuer gekommen wären; in der Sache selbst haben jedoch Benko und seine Anwälte obsiegt.
            Darauf habe ich hingewiesen.

  6. Die “Slapp-Klagen” von Benko und die automatisierten Sammelabmahnbriefe des NÖ Anwaltes und des Anwalts von Nehammers Frau, machen bei einen rechtspolitischen Handlungsbedarf deutlich, der von der SPÖ, wenn sie künftig eine Regierung führt, eingefordert werden muss:

    – Für solche Klagen ist eine Beweislastumkehr zu verankern.
    Nicht der Beklagte soll sich “freibeweisen” müssen, sondern der Kläger hat die volle Beweislast zu tragen.

    – Kann dieser Beweis durch den Kläger nicht schon bei Klagseinbringung selbst miterbracht werden, ist die Klage sofort als in der Sache enderledigt abzuweisen.

    – Die Höhe der im Rahmen solcher Klagen geltend machbaren Schadenersatzansprüche und der damit verbundenen Verfahrenskosten ist gesetzlich in einer Weise zu limitieren, dass sie für den Beklagten keine Existenzbedrohung darstellt.

    • Hä, Beweiswürdigung als Teil der Zulässigkeitsprüfung???
      Das Ziel ließe sich anders umsetzen. Man darf nicht Bewährtes, Systeme als Reaktion kaputt machen, sonst erreichen sie ihr Ziel durch Zerstörung.

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