Freitag, April 26, 2024

»Schmid bei der Flucht helfen«: Opposition will Innenminister Karner befragen

»Schmid bei der Flucht helfen«:

Aus Sicht der Opposition hat sich Innenminister Gerhard Karner als Fluchthelfer von Thomas Schmid entpuppt. Am Montag hat das BMI mitgeteilt, Schmid habe keine Ladung erhalten, könne daher nicht polizeilich vorgeführt werden. Das stimmt aber nicht.

Wien, 6. September 2022 | Die Einsetzungsminderheit des ÖVP-Korruptions-U-Ausschusses – also SPÖ, NEOS und FPÖ – möchte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) so bald wie möglich als Auskunftsperson laden. Denn die Opposition ist der Ansicht, dass dieser „Herrn Schmid bei der Flucht helfen“ möchte, wie SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer am Dienstag im Vorfeld des ersten Herbst-Termins des U-Ausschusses sagte. Ein bestimmter Termin für die Ladung ist noch nicht festgelegt worden.

Der U-Ausschuss hatte in der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen, Thomas Schmid polizeilich vorführen zu lassen, nachdem dieser den wiederholten Ladungen vor den U-Ausschuss nicht gefolgt war. Die Polizei wäre damit angehalten, Schmid bis zum nächstmöglichen Befragungstermin festzuhalten, sollte dieser nach Österreich einreisen. Doch das Innenministerium (BMI) sieht dafür keine Grundlage.

BMI spart Gerichtsentscheidung aus

Am Montag war ein Schreiben in der Parlamentsdirektion eingegangen, in dem Innenminister Karner über seinen Sektionschef mitteilte, dass aus Sicht des BMI keine gesetzliche Grundlage für die Vorführung von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid besteht. „Es folgten insgesamt drei Zustellungsversuche – ohne Erfolg“, ist darin unter anderem zu lesen. Anders sei die Lage zu beurteilen, würde nachgewiesen, dass Schmid die Ladung eigenhändig zugekommen sei. Dafür trage die Behörde die Beweislast, sie habe die Frage allenfalls durch Ermittlungen zu klären. “Dafür findet sich im Beschluss keine Anhaltspunkte”, heißt es im BMI-Schreiben weiter.

Weit hätte das BMI jedenfalls nicht ermitteln müssen. In einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 8. August ist festgehalten worden: Schmid hatte die jüngste Ladung für den 30. Juni 2022 eigenhändig am 25. oder 26. Juni geöffnet. Das hatte er bei seiner Befragung durch das Gericht am 1. August selbst ausgesagt.

Auf Basis dieser Entscheidung war Mitte August über Schmid die mittlerweile zweite Beugestrafe verhängt worden, in Höhe von 6.000 Euro. Schmid ging in Berufung.

Ladung auf Umwegen

Der U-Ausschuss hat seit Beginn seiner Arbeit im März 2022 versucht, Schmid vorzuladen. Das hat sich bisher schwierig gestaltet, da dieser Anfang des Jahres seinen Wohnsitz in die Niederlande verlegt hatte. Ohne Hauptwohnsitz in Österreich können ihm auf den ersten Blick weder Ladungen zugestellt werden noch kann sein Nichterscheinen mit einer Beugestrafe geahndet oder sein Erscheinen durch die Polizei erzwungen werden.

Über den Weg der Amtshilfe scheint die Zustellung im Ausland dann doch gelungen zu sein: via Außenministerium, Österreichische Botschaft in Den Haag, Vertrauensanwalt der Botschaft und sogar einen niederländischen Gerichtsvollzieher. In seiner Befragung vor dem BVwG hatte Schmid ausgesagt, die jüngste Ladung eigenhändig geöffnet , aber so kurzfristig keine Möglichkeit gehabt zu haben, nach Österreich zu kommen, beziehungsweise sich auf die Befragung vorzubereiten.

BVwG glaubt an Pflichtbewusstsein von Schmid

Das BVwG stellt in seiner Entscheidung außerdem fest: „Zum Nichterscheinen (…) entstand für das Bundesverwaltungsgericht in der Vernehmung der Eindruck, dass der Antragsgegner keine ernsthaften Bemühungen unternahm bzw. angesichts des kurzfristigen Erhalts und der von ihm vertretenen Ansicht, es treffe ihn keine Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten, auch nicht gewillt war, im Untersuchungsausschuss zu erscheinen (…).“ Das BVwG meinte aber erkannt zu haben, dass Schmid einer künftigen Ladung folgen würde, „ sollte eine Verpflichtung zum Erscheinen bestehen und würde ihm eine mehrwöchige Vorbereitungszeit zur Verfügung stehen“.

Für Karners Erscheinen vor dem U-Ausschuss gibt es jedenfalls wesentlich weniger Hürden als für jenes von Schmid, schließlich hat dieser seinen Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Österreich. Er könnte sich allerdings theoretisch aus terminlichen oder privaten Gründen mit Begründung gegenüber dem U-Ausschuss entschuldigen.

(pma)

Titelbild: ZackZack/ Christopher Glanzl

Pia Miller-Aichholz
Pia Miller-Aichholz
Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich
LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

25 Kommentare

  1. Karner im türkisen Theaterstück der Hüter des Grals; Nehammer als Parzifal eine klare Fehlbesetzung; Sachslehner in ihrer Rolle des Merlin kontraproduktiv, die Tafelrunde im Auflösungsprozess. Das endet noch als Tragikomödie…

  2. Schon klar dass Schmid nicht erscheinen möchte. Klar ist aber auch dass er da bei weitem nicht der Einzige ist. Und IM Karner soll dies mit seiner Ignoranz gegenüber jeglicher Rechtmäßigkeit, gewährleisten. Da hat er gleich die nächste Gelegenheit zu veranschaulichen warum Türkis ausgerechnet ihn zum obersten Gesetzeshüter befördert haben.

  3. Der Engelbert Dollfuß lässt grüßen, der hat ebenfalls die Gewaltentrennung ausgeschaltet. Karner dürfte wirklich ein Fan sein.

  4. Zwischen der ÖVP und der Mafia gibt es zahllose Unterschiede. Im Moment kommt mir aber gerade keiner in den Sinn, ich bitte um Verständnis.

  5. diese övp offenbart sich insgesamt immer mehr als mafiose vereinigung die vorgibt eine politische partei zu sein.

    es wird höchste zeit, dass sie zur verantwortung gezogen wird.

  6. Der Dollfußverehrer hält zum “Hure der Reichen” Schmid, der sich jetzt aus Verzögerungstaktik im Schwulenparadies Amsterdam angesiedelt hat. So schließt sich der Kreis der Rechtsverdreher!

    Aber hoffentlich merkt auch der einfache Wähler, was hier abgeht. Und reagiert dementsprechend.

  7. … BMI (unter Karner und Nehammer) das EINZIGE Ministerium, das sich (Recht verbiegend) vorbehält, Beurteilungen(!?) zum notwendigen Vollzug gerichtlich verordneter Maßnahmen vornehmen zu können, insbesondere (erst) dann, wenn es genau zuvor festgelegt definierte Beschlüsse zu rechtskonformen Abhandlungen / Ermittlungen gÄbe… Woran erinnert uns das? Etwa auch an die “Beurteilung” VwGH Urteile betreffs Kindeswohl vernachlässigender rechtswidriger Abschiebungen von (ausreichend integrierten) Asylwerber:innen?? Was dann auch mit eigens bezahlten Rechtsgutachten interpretiert begründet argumentiert wird?

    Hr. Karner (Mausoleumswärter a.D.) samt beamtete Organe im unterstellten Polizeiapparat, bei allem Respekt: Auf welchem Planeten leben Sie eigentlich??? Wurden Sie für juristische “Beurteilungen” in situativen Interpretationsfreiräumen in den Staatsdienst von Absurdistan geholt, oder nicht viel mehr als rechtskonform agierende EXEkutive Staatsgewalt mit Österr. Steuern bezahlt?

Kommentarfunktion ist geschlossen.

Jetzt: Benkos Luxusvilla in Italien

Denn: ZackZack bist auch DU!