Freitag, April 19, 2024

Teil 21: Ho-Anwalt Zanger wegen Tweet gegen ZackZack verurteilt

Urteil:

Martin Hos Anwalt, Georg Zanger, hatte in einem Tweet Unwahres über ZackZacks Drogenrecherche zu einem Ho-Lokal behauptet. Dazu gibt es nun eine nicht rechtskräftige Gerichtsentscheidung.

Wien, 09. September 2022 | Im August 2021 veröffentlichte ZackZack “Die Ho-Kain Affäre”, eine investigative Recherche, die organisierten Drogenhandel in der Pratersauna, einem Lokal des Gastronomen Martin Ho aufdeckte. Hos Anwalt, Medienrechtler Georg Zanger, setzte daraufhin einen Tweet ab, der ihm nun strafrechtlich zum Verhängnis geworden ist.

Geldstrafe wegen übler Nachrede

Dieser Tweet erweckte den Eindruck, ZackZack hätte unwahr verbreitet, dass Martin Ho mit Drogen handelt und Drogenhandel organisiert und dass ZackZack keine Beweise für diese Behauptungen hätte.

Deshalb brachte ZackZack zwei Privatanklagen gegen Zanger ein, einmal wegen Übler Nachrede und einmal wegen Kreditschädigung. Dass Zangers Behauptungen falsch waren, entschied auch das Gericht. Am Donnerstag wurde Zanger am Landesgericht für Strafsachen Wien nicht rechtskräftig wegen Übler Nachrede verurteilt, und zwar zu einer teilbedingten Geldstrafe.

Zanger muss Urteil veröffentlichen

Neben der Geldstrafe wurde Zanger vom Gericht aufgetragen, das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu veröffentlichen.

Die Klage wegen einer strafrechtlich relevanten Kreditschädigung zog hingegen keinen Schuldspruch nach sich. Zanger könne laut dem Richter “im Zweifel” nicht nachgewiesen werden, dass er den Vorsatz gehabt habe, mit dem Tweet etwas Falsches zu behaupten. Derzeit ist noch offen, ob Rechtsmittel gegen das Urteil erhoben werden, da sich beide Seiten drei Tage Bedenkzeit nahmen.

ZackZack-Anwalt Volkert Sackmann sagt zum Ausgang des Prozesses: “Die Entscheidung legt unmissverständlich fest, dass die infamen Unterstellungen des Dr. Zanger falsch und damit auch rechtswidrig waren. Diese Klarstellung ist auch für andere Verfahren von Bedeutung und ein weiterer Beweis dafür, dass es sich bei den von Martin Ho und seinem Anwalt Dr. Zanger initiierten Prozessen um haltose Einschüchterungsklagen handelt.”

Auf eine ZackZack-Anfrage, in der die Redaktion um eine Stellungnahme Zangers zu dem Urteil bat, kam bis Fristende keine Antwort.

(sm)

Titelbild: HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Stefanie Marek
Stefanie Marek
Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.
LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

16 Kommentare

  1. Österreich lehnt einen Gaspreisdeckel, den die EU vorschlägt ab.

    Ist euch das keinen Artikel wert?

  2. Lieber Herausgeber, Lieber” Chef vom Dienst
    im Oktober werde ich nix überweisen, da ihr Artikel nur für “Mitglieder” freischaltet. Als gewöhnlicher Spender sehe ich da keine Notwendigkeit, euch meinen Beitrag zu spenden.

    Bin sehr genervt, wie ihr Spender behandelt.

  3. Sehr gut – der Knabe ist sowieso immer schon sehr suspekt gewesen. Gerade will er gegen die Sanktionen klagen, statt endlich ins gelobte Land zu übersiedeln.

  4. Wie lautet(e) der Spruch auf seiner Webseite?
    Zanger “bewegt”.
    What goes around, comes around.

  5. Die Familien-Armada der ÖVP kommt in turbulente Gewässer, wenn die kleine, feine Besatzung von ZZ im Schlauchboot am Horizont erscheint…

  6. Die halbe, aber vollendENDE Wahrheit zur gegenwärtigen Realität in unserem Nepotistensumpf Österreich:
    Die dazugehörigen willfährigen, fürstlich entlohnten Winkeladvokaten “on the edge of the law”… 😉

Kommentarfunktion ist geschlossen.

Jetzt: Polizeiäffäre "Pilnacek"

Denn: ZackZack bist auch DU!