Samstag, Juli 27, 2024

Regierung beschließt Inflationsanpassung für die Landwirtschaft

Um die Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen, hat die Regierung ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Es soll deren Umsätze erhöhen und administrativen Aufwand verringern.

Wien, 09. September 2022 | Die Regierung hat sich am Freitag auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt, diesmal speziell für die heimische Land- und Forstwirtschaft. Aufgrund der Rekordinflation sollen die steuerliche Umsatzgrenzen angepasst werden, womit auch administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem einhergehen sollen. Bei einer Pressekonferenz Freitagvormittag stellte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) noch weitere Hilfen in Aussicht, nannte aber keine Details. “Wir sind derzeit in der Ausarbeitung, wir werden diese zeitnah kommunizieren.“

Umsatzgrenze für pauschale Besteuerung angehoben

Konkret wird unter anderem die Umsatzgrenze in der steuerlichen Pauschalierung von 400.000 auf 600.000 Euro erhöht. In Österreich können Land- und Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen pauschal besteuert werden. Liegt der Umsatz unter dieser Grenze, wird die Steuer pauschal, also unabhängig vom tatsächlichen Umsatz, berechnet.

Liegt der Umsatz darüber, müssen die Bauern ihren tatsächlichen Gewinn erheben und versteuern, was aufgrund der Teuerung bei vielen Betrieben zuletzt schlagend geworden ist. So erhöhten sich aufgrund der hohen Erzeugerpreise zwar die Umsätze. Dem stehen aufgrund der hohen Preise, etwa für Düngemittel, jedoch auch größere Kosten gegenüber. Die Umsatzgrenze wurde zuletzt im Jahr 2002 angepasst.

Auch der Einheitswert für die Teilpauschalierung wird erhöht. Bei der Teilpauschalierung werden von den tatsächlichen Einnahmen pauschale Ausgaben in Höhe von 70 Prozent (bei Veredelungstätigkeiten 80 Prozent) der Einnahmen abgezogen. Die bisherige Grenze lag bei 130.000 Euro, künftig soll der Wert 165.000 Euro betragen.

Einnahmengrenze für Nebenerwerb erhöht

Beschlossen hat die Regierung zudem eine Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 auf 45.000 Euro. Damit sollen auch Bauern, die ausschließlich im Nebenerwerb tätig sind, für die hohe Inflation entschädigt werden.

“Durch die Preissteigerungen aufgrund der Teuerung überschreiten viele Höfe die aktuellen Umsatzgrenzen und haben ohne Einkommenszuwachs plötzlich einen enormen bürokratischen Mehraufwand. Indem wir die Pauschalierungsgrenzen anheben, entlasten wir unsere Landwirtschaft und sichern die heimische Produktion ab”, kommentierte Totschnig das Entlastungspaket.

(apa/red)

Titelbild: BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com

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