Donnerstag, März 28, 2024

Hessenthaler bleibt in U-Haft – Anwälte: Rache für Ibiza

Anwälte: Rache für Ibiza

Das Gericht in St. Pölten hat erneut einen Enthaftungsantrag von “Ibiza-Video-Regisseur” Julian Hessenthaler abgelehnt. Der sitzt seit 21 Monaten in Untersuchungshaft. Die Anwälte finden das absurd.

St. Pölten, 22. September 2022 | Dreieinhalb Jahre Gefängnis – so lautet das nicht rechtskräftige Urteil, das Julian Hessenthaler, jener Mann, der für das Ibiza-Video verantwortlich ist, vor einigen Monaten bekommen hat und zwar für Kokainhandel. Er sitzt seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft.

Paradox: Wäre bereits frei, wenn schuldig bekannt

Das finden seine Anwälte Wolfgang Auer und Oliver Scherbaum absurd. Hätte Hessenthaler das Urteil nicht angefochten und den Schuldspruch akzeptiert, dann hätte er bereits jetzt einen Anspruch darauf, bedingt aus der Haft entlassen zu werden, so die Verteidiger in einer Pressemitteilung.

Das Gericht hat sich am Mittwoch jedoch dagegen entschieden, den erneuten Enthaftungsantrag der Verteidiger anzunehmen, den diese Anfang September eingebracht hatten. Die Begründung: Nach der Judikatur müsse man diese Möglichkeit der bedingten Entlassung nicht zwingend berücksichtigen, außerdem bestehe weiterhin Fluchtgefahr und Tatbegehungsgefahr.

Anwälte: Lange U-Haft als Rache für Ibiza

Worin diese Gefahren bestehen sollen, können Hessenthalers Anwälte nicht nachvollziehen. Sie weisen darauf hin, dass Behörden dazu verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass eine Untersuchungshaft so kurz wie möglich dauert, um so wenig wie möglich in die Grundrechte der Betroffenen einzugreifen.

Ein möglicher Beteiligter am Terroranschlag von Wien sei auch nur 16 Monate in Untersuchungshaft festgehalten worden, führen die Anwälte an. Hinsichtlich dieser Entscheidung werde ihrer Meinung nach deutlich, dass die fortdauernde Haft eine verdeckte Strafe für Hessenthaler wegen des Ibiza-Videos sei und nichts mit dem ihm eigentlich vorgeworfenen Suchtgifthandel zu tun habe. Sie haben Beschwerde gegen den heutigen Beschluss angekündigt, über diese Beschwerde muss das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

Bedenken von Menschenrechts-NGO

Auch die Chefin von Amnesty International Österreich, Annemarie Schlack, sieht die Situation kritisch. Auf Twitter schreibt sie etwa, die Behörden müssen sich im Verfahren Hessenthaler Fragen gefallen lassen, wie etwa, ob wichtige Grundsätze des Strafprozesses nicht eingehalten wurden.

Auf Nachfrage von ZackZack sagte Amnesty International Österreich zum Fall Hessenthaler: “Insbesondere in einem prominenten Fall wie diesem darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass ein Exempel statuiert werden soll. Daher braucht es eine genaue Prüfung, ob die Untersuchungshaft nach 21 Monaten immer noch verhältnismäßig ist.” Auch für Hessenthaler gelte schließlich nach wie vor die Unschuldsvermutung, da sein Fall noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. 

Nach den internationalen Menschenrechtsnormen muss die Anordnung von Untersuchungshaft eher die Ausnahme als die Regel darstellen und nur als letztes Mittel angewandt werden, so Amnesty. Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, dass Gerichte die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme regelmäßig überprüfen und explizit Haftalternativen prüfen. Es brauche immer eine genaue Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Aufrechterhaltung der Haft und der Bedeutung des Rechts auf persönliche Freiheit.

(sm)

Update um 16:03 Uhr: Ergänzung um die Einschätzung von Amnesty International Österreich. 

Titelbild:  ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Stefanie Marek
Stefanie Marek
Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.
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18 Kommentare

  1. St. Pölten ist ein Fall für sich!
    Waldhäusl wird freigesprochen und Hessenthaler locht man weiter ein.
    Unglaublich!

  2. WIEDERHOLUNGSGEFAHR!
    Die unendlichen Weiten der korrupten politischen Akteure in Österreich lassen eine Enthaftung Hessenthalers nicht zu. Jede Haftprüfung wird daher unweigerlich zur gleichen Erkenntnis führen. Die Wiederholungsgefahr ist zu groß!

  3. Wenigstems traut sich das jemand laut auszusprechen. Nur nützt es dem H. herzlich wenig leider.

    Finds unglaublich, dass keine Zeitung oder der orf das Thema von politischer Gefangenschaft aufgreift… Um nix anderes geht es.

  4. Da hätten es manch andere eher verdient, im Häfen zu sitzen, als der, der wesentlich dazu beigetragen hat, ihre Schweinereien aufzudecken.

  5. Das man den noch länger festhält ist wirklich durch nichts zu rechtfertigen. Seltsam, bei den Vorwürfen die ÖVP betreffend kommt nie was raus….kein Wunder, die ÖVP hatte ja auch Jahrzehnte Zeit ihre Freunderl überall einzuschleusen. Die ÖVP hat wirklich alles und jedes korrumpiert in diesem Land, eine Schande.

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