Sonntag, April 28, 2024

Rechnungshof: Mehrkosten statt «Patientenmilliarde»

Der Rechnungshof hat die Reform der Sozialversicherungsträger unter die Lupe genommen und wesentliche Mängel festgestellt.

Wien, 16. Dezember 2022 | Die Reform der Sozialversicherungsträger hat ihre wesentlichen Ziele verfehlt. Das hat der Rechnungshof (RH) festgestellt. Bis 2030 hatte die türkis-blaue Regierung Einsparungen in der Höhe von einer Million Euro versprochen, die den Versicherten zugutekommen sollten, vor allem durch geringere Verwaltungskosten und harmonisierte Leistungen. Statt den versprochenen Einsparungen hat die Kassenfusion Mehrkosten von 214,95 Millionen Euro gebracht. Die Harmonisierung ist laut Rechnungshof nur teilweise umgesetzt worden.

Auch Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat die vielzitierte Patientenmilliarde „in allen Schubladen des Ministeriums“ gesucht, aber nicht gefunden, wie er im “ZiB 2”-Interview Ende November sagte.

Der RH hat die Situation der Sozialversicherungen zwischen 2018 und 2020 und, soweit wie möglich, im Jahr 2021 geprüft. Die Analyse lief von September 2021 bis Februar 2022.

Einsparungstraum geplatzt

Die versprochene „Patientenmilliarde“ liegt laut RH in weiter Ferne. Zwar prognostiziert er, dass die Kosten nach einem Spitzenwert 2022 im Jahr 2023 wieder sinken. Aber selbst dann werden die Kosten laut RH-Berechnungen immer noch leicht über jenem Level liegen, auf das sie ohne Fusion im Laufe der Jahre angestiegen wären.

Die Sozialversicherungsträger haben gegenüber dem RH argumentiert, dass den Einsparungen unter anderem die Corona-Pandemie und die Inflation in die Quere gekommen sind. Das lässt der RH nicht gelten: Auch wenn man eine mögliche hohe Inflation berücksichtigt, bewegt sich der finanzielle Mehraufwand laut RH-Berechnungen zwischen 34,78 und 134,1 Millionen Euro. Und, so schreibt der RH, die ÖGK habe selbst angegeben, dass die Zahl der Überstunden während der Pandemie sogar gesunken und kein zusätzliches Personal im Rahmen der Pandemiebekämpfung angestellt worden war.

Fehlende Ziele und Kontrolle

Grundsätzlich bewertet der RH das Vorhaben, Synergien zwischen den Sozialversicherungsträgern zu nützen, die Risikogemeinschaft zu verbreitern und die Sozialversicherungsträger handlungsfähiger zu machen, positiv. Aber den Sozialversicherungsträgern waren im Rahmen der Reform keine konkreten Einsparungsziele vorgegeben worden, kritisiert der RH in seinem Bericht. Das Ziel, 30 Prozent an Verwaltungskosten einsparen zu können, war aus Sicht des Rechnungshofs daher nicht „als Vorgabe für die Steuerung und das Management des Verwaltungsaufwands“ der fusionierten Sozialversicherungsträger geeignet.

Dazu kommt, dass es aus Sicht des RH kein angemessenes Kontrollgremium gibt, nachdem die Kontrollversammlung für die Sozialversicherungsträger abgeschafft worden ist. Die stattdessen eingeführte Wirtschaftsprüfung der Rechnungsabschlüsse hat nun wesentlich weniger Kompetenzen. Etwa ist nicht vorgesehen, dass Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Auch vermisst der RH eine nachvollziehbare Erfassung von Kosten und Nutzen, um die Verwaltung wirtschaftlich optimieren zu können.

Teure Aufträge

Der RH hat auch kritisiert, dass das Sozialministerium sehr allgemein Beratungsleistungen ausgeschrieben und letztlich teure Verträge abgeschlossen hatte. Durch lückenhafte Dokumentation waren “weder die Eignungskriterien noch die Auftragswertermittlung nachvollziehbar“. Es habe auch keinen Preisvergleich gegeben. Der durchschnittliche Stundensatz des letztlich beauftragten Bewerbers habe 80 Prozent über jenem des nächstteuren Bewerbers gelegen.

Sozialministerium in der Pflicht

Zwar ist das Sozialministerium gemäß einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht mehr gegenüber den Sozialversicherungsträgern weisungsbefugt. Dennoch sieht der RH das Ministerium in der Verantwortung, sich gemeinsam mit den Trägern auf „neue, realistische Ziele“ zu einigen. „Wenn politische Ziele und fachliche Einschätzung der Folgen einer geplanten Maßnahme voneinander abwichen, wäre es Aufgabe des Sozialministeriums, entweder andere Maßnahmen zur Zielerreichung zu entwickeln oder die Ziele zu adaptieren“, schreibt der RH. Das Sozialministerium habe die Empfehlung, neue Ziele zu definieren, begrüßt, steht im Bericht.

Türkis-blaues Prestige-Projekt

Die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger war ein Prestige-Projekt der schwarz-blauen Regierung unter Sebastian Kurz. Im Dezember 2018 beschloss sie, die bundesweit insgesamt 21 Sozialversicherungsträger auf fünf zu reduzieren. Der Verwaltungsaufwand sollte dadurch reduziert, Leistungen harmonisiert und dadurch Geld gespart werden. Im Jänner 2020 war das SV-Quintett komplett.

Die neun Gebietskrankenkassen der Bundesländer wurden in der bundesweiten Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vereint, in die auch mehrere Betriebskrankenkassen, etwa jene der voestalpine, aufgegangen sind. Die öffentlich Bediensteten, der Eisenbahner und der Bergbauern haben nun eine gemeinsame Versicherung (BVAEB), die auch für Vertragsbedienstete der Wiener Verkehrsbetriebe verantwortlich geworden ist. Selbstständige und Bauern haben mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) ebenfalls einen gemeinsamen Ansprechpartner bekommen. Daneben sind die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erhalten geblieben.
(pma)

Titelbild: HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com

Pia Miller-Aichholz
Pia Miller-Aichholz
Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich
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21 Kommentare

  1. An die Sozial&Heimatpartei man sagt auch einfach FPÖ, nur nicht vergessen wer das alles zu Verantworten hat ihr habt für die ÖVP den Steigbügelhalter gespielt.
    Ihr habt die Selbstverwaltung Richtung Arbeitgeber verschoben, und ihr habt nicht Milliarden eingespielt wie versprochen.
    Aber vielleicht findet sich noch ein Ausländer den man verantwortlich machen kann.

  2. Auf der Webseite meines Hautarztes steht seit 1.7.2022, dass die angebotenen Arzttarife von BVAEB und SVS nicht mehr kostendeckend sind, und diese Versicherten nur mehr als Wahlarzt behandelt werden.
    Soviel zur Verbesserung der Leistungen für die Versicherten im niedergelassenen Bereich.
    Dass in der Pandemie nicht mehr Personal eingestellt wurde spricht auch Bände.

  3. Als die Kassen krank (Krankenkassen) waren, hatten sie wenigstens noch ein paar Mäuse …
    Kaum sans gsund (Gesundheitskassen), sans arm wie die Kirchenmäuse (na bitte, da sans wieder, die Mäuse …).

  4. Langsam bin ich es leid, mich zu wiederholen, aber auch und gerade in diesem Fall gilt:
    Vahuarts
    Vaschissans
    Vamaledeits Xindl

  5. Mir gehen diese Reformen und Arbeitskreise am A… vorbei.
    Geschehen ist nichts.
    Schlecht Euch.
    1983 wartete ich minimum 2 Std. auf der Ambulanz.
    2022 wurde meine Tochter mit einem Wirbelbruch von zwei Spitälern abgewiesen.
    Im dritten bekam sie ein Gangbett.
    So viel zu unserem ach so gutem Gesundheitssystem.

    • Die Reformen sind in Ö, D und GB doch sehr erfolgreich. Die Reichen müssen in allen 3 Ländern keinen oder nur einen kleinen Beitrag zum Gemeinwohl liefern. Die Kosten sollten in allen 3 Ländern gesenkt werden. Wozu das geführt hat, kann man in diversen Reportagen sehen.

      Und das im Gesundheitsbereich so großer Personalmangel herrscht, hat ja wohl auch mit den Kostenbremsen zu tun, die die Gehälter gering halten.

      Aber in Ö ist es gegen GB noch harmlos. Dort will die Regierung das Streikrecht für Gesundheitsberufe einschränken, weil die inflationsbedingten hohen Gehaltsforderungen von der Regierung abgelehnt werden.

      Das Märchen von Kostensenkungen wird wohl überall weiter aus dem Hut gezaubert werden, wenn mal wieder eine hochpreisige Beraterfirma einen Auftrag bekommen soll.

      Also wer glaubt, dass es besser wird, soll mal schön weiter träumen. Die guten Zeiten sind vorbei.

  6. Man sollte eine Form von Bedingung einführen, dass solch sinnfreie Versprechen für die Veranlasser Konsequenzen haben. Auf dieser Bühne darf gewurschtelt werden ohne dafür gerade stehen zu müssen.

  7. Da die Leistungsharmonisierung erst teilweise umgesetzt wurde verwundert es nicht, dass die Patientenmilliarde noch nicht erbracht wurde. Amüsant in dem Zusammenhang. Damals wurde gar in Abrede gestellt, dass es überhaupt noch Potenzial für Leistungsharmonisierungen gibt. Zumindest dieses Ammenmärchen wurde nun durch den Rechnungshof widerlegt.

  8. Wenigstens gibt es hier keine politische Veranwortung und auch keine Konsequenzen, denn es ist ohnehin schon langsam alles wurscht…

  9. Dass die Zusammenlegung auf die ÖGK ein Prestigeprojekt werden sollte, war klar, dass das scheitern wird. Einsparung Patientenmilliarde=nonsens
    Aber: 1. Verweis auf die Pressestunde mit ÖGK Chef (vor Wochen): war gut
    – geringere Verwaltungskosten und harmonisierte Leistungen: wird sich langsam einstellen
    – eine Fusion verursacht am Anfang Mehrkosten, da Funktionen noch x-fach besetzt aus (12 GKs) (siehe vgl JA RBI 2009 2010 2012)
    – Einsparungsziele: so viel muss auch dem RH bekannt sein, dass -30% Kosten das Ding zum Stoppen bringt (vgl Spitäler-Schließung von vor Jahren u Heute)
    – Kontrollgremien für Körperschaft öffentlichen Rechts: Wirtschaftsprüfer, ABAB.. RH u RW-Ausschuss,
    “Etwa ist nicht vorgesehen, dass Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft werden” = Teil des WP-Berichts (Pflicht)
    – Fusion und Consultant: immer schlechte Kombi, viel mehr auf eigene Ressourcen setzen u Doku von extern begleiten lassen

    • – Auftragsvergabe: hätte mir da schon erwartet, dass da begleitende Kontrolle erfolgt
      – Zielvorgaben seitens Soz.Min: so ich die Pressestunde (Husss?) gesehen habe, wirkte dieser sehr kompetent. aber gut

      aber S Kurz sieht trotz aller Kritik um seine Person noch immer alles rosa.

      Der RH ist auch nicht so top. Der RH hat vor vielen Jahren die OeNB geprüft, leider hat er viele Themen unberücksichtigt lassen, so fehlen dort konkrete Anforderungen an die Ausbildung, sich mit 7 Titeln zu bestücken (Hypo-U-Ausschuss iZm Geldwäsche Wolfgang G (fma/oenb) ist kein Qualitätsmerkmal. Die Leute kommen zu unseren Banken und es fehlt an Kompetenzen, aber darüber wird geschwiegen, die Arbeitsatmosphäre ist lt einem Bekannten gegenüber Fachleuten aus der Praxis vergiftet. Ein Wirtschaftsprüfer braucht einen Bescheid u 7 Jahre Praxis, Prüfungen, in der OeNB jedoch nicht. laufende Fortbildung etc, strenge Vorgaben. OeNB: Copy&Paste der Berichte..

    • Korrektur
      zum RH, hat vor vielen Jahren die OeNB geprüft, leider hat er viele wichtige Themen unberücksichtigt lassen, so fehlen dort konkrete Anforderungen an die fachliche Praxis und Expertisenwisssen für Prüfung von Banken oder zur laufenden Fortbildung (EBA). Sich mit 7 Titeln (internat. n anerkannt) zu bestücken (Hypo-U-Ausschuss iZm Geldwäsche wolfgang g (fma/oenb) ist KEIN Beweis für Wissen. Die Leute kommen zu unseren Banken und es fehlt intensiv an Kompetenzen, aber darüber wird geschwiegen, die Arbeitsatmosphäre ist lt einem Bekannten gegenüber Fachleuten aus der Praxis vergiftet. Ein Wirtschaftsprüfer braucht 7 Jahre Praxis, Prüfungen, einen Bescheid u laufende Fortbildung etc, u viele strenge Vorgabe . In der OeNB jedoch nicht. Die Unterlagen würden nicht mal gelesen werden.. – wer will da was dagegen sagen.

  10. War von diesen Schwürkisen Bluffern etwas anderes zu erwarten, als ein vermehrter Arbeitgebereinfluß auf die Krankenkassen?

    Wie sagte Kurz: “Koste es, was es wolle. Hauptsache unser ÖVP-Einfluß wird größer!”

    Das Blöde dabei ist nur, dass die Kosten für diesen teuren PR-Gag der Schwarzen nicht die Nutznießer dieser Charade zahlen, sondern die Versicherten!!!

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