Die Anklage gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz ist „entscheidungsreif“. In den nächsten Tagen wird entschieden, ob Kurz, seine Ex-Stellvertreterin und sein Ex-Kabinettschef wegen falscher Beweisaussage angeklagt werden.
Wien, 13. Jänner 2023 | Der Anklageentwurf gegen Sebastian Kurz ist fertig. Bisher war nur die Existenz eines Vorhabensberichts bekannt. ZackZack-Recherchen ergeben: das Vorhaben lautet auf “Anklage”. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem Ex-Kanzler “falsche Zeugenaussage” nach § 288 des Strafgesetzbuches vor. Die Staatsanwälte sind überzeugt: Kurz hat vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt und sich damit strafbar gemacht. Der Ex-Kanzler selbst beteuert seine Unschuld und sieht sich durch Zeugenaussagen entlastet.
Die Vorwürfe gegen Kurz hat die WKStA in der Ordnungsnummer 1420 des Strafakts zusammengefasst:
Mit dem Kurz-Vorhaben sind zwei weitere Anklagen auf dem Weg: Auch Ex-Casino-Generaldirektorin und Kurz-Stellvertreterin Bettina Glatz-Kremsner sowie der damalige Kurz-Kabinettschef Bernhard Bonelli sollen wegen Falschaussage angeklagt werden.
Der Vorhabensbericht der WKStA langt jetzt bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien ein und wird abschließend im Justizministerium geprüft. Dann entscheidet sich, ob die Anklage genehmigt wird. Laut inoffizieller Auskunft aus dem Justizministerium erwartet man dort demnächst die Anklage-Vorhaben der WKStA.
Zur Vorbereitung der Anklagen sind die drei Verfahren am 4. Jänner 2023 aus dem großen CASAG-Akt abgetrennt worden. Die WKStA teilt dazu den Verteidigern von Kurz, Glatz-Kremsner und Bonelli mit: „Mitgeteilt wird, dass die WKStA wegen Entscheidungsreife die Trennung des Verfahrens (…) angeordnet hat.“ Damit haben nur noch die Verteidiger von Kurz, Glatz-Kremsner und Bonelli Akteneinsicht.
Ein ergänzender Antrag der Glatz-Kremsner-Verteidiger, Thomas Schmid noch einmal einzuvernehmen, wird abgelehnt, „weil die Beweisaufnahme nicht geeignet sein kann, den Tatverdacht unmittelbar zu beseitigen“.
Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.
(pp/wb)
Titelbild: APA Picturedesk