Samstag, April 20, 2024

WKStA warnt vor SMS-Geheimnis

Aus Sicht der WKStA werden mit höheren Auflagen für Handy-Sicherstellungen Korruption leichter möglich und Ermittlungen behindert. Schmid-Chats hätte es damit etwa nicht gegeben.

Wien, 19. Jänner 2023 | „Der Tatort ist in vielen Fällen heutzutage das Smartphone“, stellte Ilse Maria Vrabl-Sanda, Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), gegenüber Medien Donnerstagvormittag fest. Deshalb hält sie auch nichts von Vorschlägen, diese für Staatsanwaltschaften schwerer zugänglich zu machen. Wenn Österreich strenger gegen Korruption vorgehen wolle und diese verhindern wolle, müsse man es wahrscheinlicher machen, dass Vergehen aufgedeckt werden.

Die derzeit kursierenden Vorschläge, etwa von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (Örak), dienten „gerade nicht der leichteren Aufklärung“. Unter den vorgeschlagenen Voraussetzungen hätte es den Ibiza-Verfahrenskomplex und die Thomas-Schmid-Chats nicht gegeben, so Vrabl-Sanda.

Verfassungsministerin und Rechtsanwälte für Verschärfungen

Karoline Edtstadler hat in den vergangenen Jahren klar gemacht, dass sie Chat-Auswertungen kritisch sieht. Sie forderte gar eine Art SMS-Geheimnis, analog zum Briefgeheimnis. Sie möchte, dass Staatsanwaltschaften künftig einen Richter beiziehen müssen, um Smartphones und Co. auswerten zu können, ähnlich wie bei Hausdurchsuchungen. Ihr mehrfach erklärtes Ziel: die Beschuldigtenrechte stärken.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (Örak) hat wiederum ein Problem damit, dass Handys und Laptops rechtlich als „Gegenstände“ gelten. Damit können sie Anordnung der Staatsanwaltschaft einfach sichergestellt werden und die darauf befindlichen Daten ausgewertet werden. Die Regelung stamme aus der „digitalen Steinzeit“, sagte Anwaltspräsident Armenak Utudjian bei einer Pressekonferenz im November. Außerdem fordert die Örak, dass es ein dringender Tatverdacht gegeben sein soll, damit Handys elektronische Datenträger sichergestellt werden dürfen, wie etwa bei der Telefon-Überwachung.

WKStA befürchtet Hürden für Aufklärung

Auch WKStA-Leiterin Vrabl-Sanda wies am Donnerstag darauf hin, dass die digitale Steinzeit vorbei ist: Es gebe wohl kein einziges analoges Büro mehr. Aus ihrer Sicht ist das aber ein Grund dafür, die bestehenden Regeln eben nicht zu verschärfen. Denn das führe „nicht zu einer Vermehrung der Beschuldigtenrechte, sondern führen vielmehr zu einer Einschränkung der Aufklärungsmöglichkeiten für die Strafverfolgung.“ Die für WKStA-Ermittlungen relevanten Spuren fänden sich nun mal auf Smartphones, Notebooks oder etwa in E-Mail-Postfächern.

Vrabl-Sanda: „Sicherstellung niederschwelliger Eingriff“

Die Haltung der WKStA ist, dass die Sicherstellung von Datenträger ein „verhältnismäßig niederschwelliger Eingriff“ ist. Werde ein dringender Tatverdacht gefordert, sei die Schwelle bereits zum Anfang eines Ermittlungsverfahrens so hoch angesetzt wie bei einer Haft. Denn auch für eine Untersuchungshaft muss dringender Tatverdacht bestehen, nicht aber etwa für eine Festnahme. Dadurch werde die Aufklärung gerade in Fällen, bei denen digitale Kommunikation „eine enorm große Rolle“ spiele, erheblich erschwert. Denn in Korruptionsverfahren stünden einerseits selten Zeugen oder Urkunden zur Verfügung, aus denen sich heimliche Vereinbarungen ergeben würden. Andererseits, zuerst Zeugen vernehmen zu müssen, um einen dringenden Tatverdacht feststellen zu können, könne dazu führen, dass die Ermittlungen dann bekannt und Beweismittel vernichtet würden.

“Korruption ist allein mit der Ausweitung von Straftatbeständen nicht in den Griff zu bekommen”, so Vrabl-Sanda. Es sei wichtig, dass die Gefahr hoch sei, aufzufliegen. Die WKStA-Leiterin plädiert deshalb auch dafür, dass der Whistleblower-Schutz bald verbessert wird.

Beamten-Kommunikation verakten

Grundlegende Entscheidungen von Amtsträgern würden häufig über elektronische Kommunikation vorbereitet oder getroffen. Nicht selten, hielt Vrabl-Sanda fest, gehe es dabei um öffentliche Gelder, weshalb die Kommunikation ihrer Ansicht nach veraktet gehöre. Da aber regelmäßig Kommunikation gelöscht und nichts veraktet werde, „braucht es dringend eine Diskussion über die Speicherung beziehungsweise Archivierung solcher Daten, für die Nachvollziehbarkeit.“ Dann gebe es später bei Ermittlungsarbeiten keine Probleme mit „verschwimmenden Zuständigkeiten oder mangelnden Erinnerungen“.

Umfangreiche Beschwerdemöglichkeiten für Beschuldigte

Die Argumentation, Beschuldigte seien nicht ausreichend geschützt, lässt Vrabl-Sanda mit Verweis auf die Strafrechtsreform 2008 nicht gelten. „Unsere Rechtsordnung hält die Rechte der Beschuldigten sehr hoch“, so Vrabl-Sanda. Die Reform habe zu einer starken Verrechtlichung des Strafverfahrens geführt.

Beschuldigte können sich nämlich seitdem gegen jeden Schritt wehren, der im Ermittlungsverfahren von einem Staatsanwalt gesetzt wird und die Entscheidung darüber hat drei Instanzen: die Staatsanwaltschaft, das Landesgericht und ein Drei-Richter-Senat am Oberlandesgericht. „Es gibt also keinen Schritt, gegen den der oder die Beschuldigte keine Möglichkeit der Überprüfung hätte“, so Vrabl-Sanda.

(pma)

Titelbild: ZackZack/ Christopher Glanzl

Pia Miller-Aichholz
Pia Miller-Aichholz
Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich
LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

4 Kommentare

  1. Vrabl-Sanda, einer der letzten Felsen im Korruptionstsunami, der unsere einst so schöne Republik überflutet…
    Es sollte dringend heller werden!

  2. Niemand von den Mächtigen stellt sich wirklich hinter die WKSTA und die Qualitätsmedien sowieso nicht.
    Ohne die WKSTA gäbe es aber schon lange keine Hoffnung mehr in diesem Land, obwohl auch diese von dort ausgehend nicht sehr stark ist.
    Man muss sich doch einmal fragen, warum die WKSTA eine eigenen Poliziei anregt?
    Wahrscheinlich ist die aktuelle “Systempolizei” vermutlich eine schwere Last in der Aufklärung?
    Aber anstatt, dass man über solche Anforderungsvorschläge analyierend nachdenkt, macht man diese auch noch madig…
    Auch die ganzen anderen Parteien scheinen hier nicht wirklich auf der Seite der WKSTA zu stehen?
    Bin deshalb wirklich schon sehr gespannt wie das alles einmal ausgehen wird und wir in ein paar Jahren das alles rückwärts betrachten werden?

  3. Was wohl die Justizministerin Zadic sagen wird? Komisch, dass von ihr in dem Artikel nichts steht. Immerhin geht es ja um die Arbeit der Exekutive und Justiz?!

    Wird Zadic dafür sorgen, dass die Politiker ihres Koalitionspartners in der Zukunft bessere Chancen bei ihrer täglichen Arbeit haben?

Kommentarfunktion ist geschlossen.

Jetzt: Polizeiäffäre "Pilnacek"

Denn: ZackZack bist auch DU!