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ZackZack am Freitagmorgen – 07. April 2023

Neue Proteste gegen Macrons Pensionsreform in Frankreich, Klima-Aktivistin vor Abschiebung: “Lasse mich nicht einschüchtern” und Ermittlungen zu Missbrauch in Wiener Jugendbetreuungseinrichtung.

Wien | Was am Freitag wichtig ist:

Neue Proteste gegen Macrons Pensionsreform in Frankreich

Einen Tag nach dem erfolglosen Gespräch zwischen Frankreichs Regierung und den Gewerkschaften im Pensionsstreit sind Hunderttausende im Land zum Protest auf die Straße gegangen. Am Donnerstag kam es in Paris, Lyon und Nantes zu Ausschreitungen. Dabei wurden nach Angaben von Innenminister Gérald Darmanin 154 Polizisten verletzt worden. Unter ihnen seien einige Schwerverletzte, teilte der Minister am Donnerstagabend mit. Außerdem habe es landesweit 111 Festnahmen gegeben.

Am elften Streik- und Protesttag gegen die umstrittene Anhebung des Pensionsantrittsalters von 62 auf 64 Jahre kam es in Paris und anderen Großstädten stellenweise zu Gewalt und Ausschreitungen. Auch Brände wurden gelegt. Die Polizei ging mit Tränengas gegen Randalierer vor. Nach Angaben der Behörden beteiligten sich 570.000 Menschen an Demonstrationszügen.

Die umstrittene Pensionsreform von Präsident Emmanuel Macron ist mittlerweile beschlossen. Er und die Mitte-Regierung wollen damit ein Loch in der Pensionskasse verhindern. Die Gewerkschaften und große Teile der Opposition lehnen die Reform als unfair ab.

Klima-Aktivistin vor Abschiebung: “Lasse mich nicht einschüchtern”

Leoben | Die deutsche Klima-Aktivistin Anja Windl ist am Donnerstag in Leoben durch die Fremdenpolizei einvernommen worden. Die Studentin in Klagenfurt befindet sich seit vergangener Woche im Visier des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen (BFA) und soll aus Österreich ausgewiesen werden. Hintergrund sind Protestaktionen, an denen die 26-Jährige als Mitglied der “Letzten Generation” beteiligt war. “Ich lasse mich nicht einschüchtern”, sagte Windl der APA nach der Einvernahme.

“Es wurde mein Gefährdungspotenzial relativ kleinkariert abgefragt”, sagte Windl über die Einvernahme am Donnerstag in der Regionalstelle des BFA in Leoben. In Zusammenhang damit sei ihr unter anderem eine verhinderte Protestaktion beim heurigen Neujahrskonzert sowie ein Aktion in Wien, bei dem die Aktivistinnen und Aktivisten eine Ölspur am Verteilerkreis in Wien legten, vorgeworfen worden. Basis dafür seien die Paragrafen 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) und 176 StGB (Vorsätzliche Gemeingefährdung), so Windl. Im Zuge des Termins sei auch nach Unterlagen zu ihrer Kranken- und Sozialversicherung gefragt worden, hieß es weiter. Insgesamt habe die Befragung rund dreieinhalb Stunden gedauert. Wie es nun weitergeht, wisse sie noch nicht. “Ich gehe aber davon aus, dass sich diese Sache noch weiter ziehen wird”, so die Niederbayerin.

Ermittlungen zu Missbrauch in Wiener Jugendbetreuungseinrichtung

Wien | Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt zu einem möglichen sexuellen Missbrauch in einer Betreuungseinrichtung für Jugendliche mit intellektuell-kognitiver Beeinträchtigung. Das bestätigte Behördensprecherin Nina Bussek am späten Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage. Ein Betreuer soll zwischen 2016 und 2019 in der Einrichtung, die Jugendlichen eine Werkstätte und Tagesstruktur bietet, eine zunächst 17-Jährige wiederholt missbraucht haben.

Die Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigten Person (§ 205 StGB) und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205a StGB) waren mit einer anonymen Anzeige ins Rollen gekommen, die Mitte März bei der Anklagebehörde eingebracht wurde. Sie liegt auch der APA vor. Im Fokus der Erhebungen steht demnach nicht nur der Betreuer, der mit der Jugendlichen über Jahre hinweg immer wieder Geschlechtsverkehr gehabt und diese angeblich sogar geschwängert haben soll, sondern auch die Leiterin der Einrichtung. Nachdem das Naheverhältnis zwischen dem Betreuer und seiner Klientin die Runde gemacht hatte, wurde dem Mitarbeiter zwar gekündigt – der Anzeige zufolge aber, ohne dass eine Strafanzeige gegen den Verdächtigen erstattet und die Verdachtslage den zuständigen Behörden – etwa dem Jugendamt – gemeldet worden wäre. “Es besteht der Verdacht, dass die Straftat vertuscht wurde, da diese anzeigepflichtig gewesen wäre”, heißt es in der Anzeige. Der Leitung der Einrichtung wird darin Begünstigung (§ 299 StGB) und Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung vorgeworfen (§286 StGB).

“Die Ermittlungen sind ganz am Anfang”, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. In der vom Verdacht betroffenen Einrichtung war am Donnerstagnachmittag für die APA vorerst niemand mehr telefonisch erreichbar.

Titelbild: ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com

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