Samstag, Juli 27, 2024

Mikl-Leitner-Wahl könnte angefochten werden – Jetzt beraten Parteien

Die Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur Landeshauptfrau könnte nun ein Nachspiel haben. Die Oppositionsparteien beraten über eine mögliche Beschwerde beim VfGH gegen die umstrittene Abstimmung.

St.Pölten | Wegen einer laut dem Verfassungsjuristen Karl Stöger “unklaren Rechtslage” bei der Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur niederösterreichischen Landeshauptfrau und Udo Landbauer (FPÖ) zu ihrem Stellvertreter beraten SPÖ, Grüne und NEOS am Dienstag über das weitere Vorgehen. Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof müsste innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung, also bis Donnerstag, eingebracht werden, informierte die Landtagsdirektion auf Anfrage.

Sechs Abgeordnete benötigt

Eine Beschwerde müsste von mindestens einem Zehntel der 56 Mitglieder des Landtages, also sechs Abgeordneten, eingebracht werden, bestätigte Stöger am Dienstag auf Anfrage einen Bericht des ORF NÖ. Im Kern geht es um die Berücksichtigung der ungültigen Stimmen bei der Wahl von Mikl-Leitner und Landbauer in der konstituierenden Sitzung am 23. März. Die FPÖ hatte angekündigt, weiß zu wählen. Mikl-Leitner wurde mit 24 von 41 gültigen Stimmen als Landeshauptfrau bestätigt. Ähnlich war die Situation bei Landbauer. Der Freiheitliche kam als LH-Stellvertreter auf 25 von 44 gültigen Stimmen.

Die Rechtslage ist für Stöger “nicht eindeutig”, dementsprechend habe eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Chancen. Während für den Juristen zwei Lesarten der Bestimmungen möglich sind, verwies die Landtagsdirektion auf die Geschäftsordnung des Landtages. Demnach werden alle Wahlen im Landtag durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entschieden, leere Stimmzettel sind ungültig. Der Verfassungsrechtler sieht das laut “Standard” aber nicht als entscheidend an, da der entsprechende Passus in der Geschäftsordnung nur dann greife, wenn nichts anderes bestimmt ist. Das wäre bei einer möglichen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes der Fall.

Ungültigkeit bedeutet Rauschmiss aus Amt

Würde der VfGH die Wahl für ungültig erklären, wären Mikl-Leitner und Landbauer ab der Kundmachung nicht mehr im Amt. In dem Fall würden Vertretungsregelungen greifen, erläuterte Stöger. Die beiden Wahlvorgänge müssten im Landtag erneut durchgeführt werden.

Während SPÖ, Grüne und NEOS Kritik übten, sah VPNÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner am Montag eine “völlig eindeutige” Rechtslage. Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) betonte, es habe weder in der Präsidiale noch während der Abstimmung im Plenum organisatorische oder rechtliche Kritik am Wahlprozedere gegeben.

Titelbild: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Autor

LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

14 Kommentare

14 Kommentare
Meisten Bewertungen
Neueste Älteste
Inline Feedbacks
Zeige alle Kommentare

Jetzt: Die Ergebnisse der Pilnacek-Kommission

Nur so unterstützt du weitere Recherchen!