Samstag, Juli 27, 2024

SPÖ wird keine VfGH-Beschwerde gegen Mikl-Leitner-Wahl einlegen

Die Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur niederösterreichischen Landeshauptfrau und Udo Landbauer (FPÖ) zu ihrem Stellvertreter wird kein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH).

St.Pölten | Die SPÖ bekräftigte am Mittwoch bei einer Pressekonferenz, keine Beschwerde einzubringen. Die Sozialdemokraten hatten sich bereits am Dienstag abwartend bis ablehnend bezüglich der Erhebung eines Rechtsmittels gezeigt. Im Zentrum der Diskussion steht die Berücksichtigung von ungültigen Stimmen.

Keine Beschwerde, aber in der Schublade

SPÖ-Landesgeschäftsführer Wolfgang Zwander betonte, dass seine Partei eine Eingabe an den VfGH “fix und fertig in der Schublade” liegen habe. Man habe sich aber dazu entschieden, diese nicht einzubringen. Von ÖVP und FPÖ erwartet sich der Parteimanager eine schnellstmögliche Gesetzesreparatur.

Generell hätten die Sozialdemokraten “null Verständnis dafür”, dass Volkspartei und Freiheitliche keine Rechtssicherheit haben wollen und nicht selbst den Schritt zum VfGH in Angriff nehmen. Das sei “kein guter Stil” und zeige einmal mehr, dass Niederösterreich diese Koalition nicht verdient habe. Ein gemeinsames Vorgehen hätte die SPÖ begrüßt. Nun wolle man aber nicht den Anschein erwecken, eine demokratisch legitimierte Regierung mit rechtlichen Mitteln zu bekämpfen. “Wir werden weiterhin politisch harte, aber konstruktive Oppositionsarbeit machen.”

Landbauer: “Politisch motivierte Auftragstat”

Mit der SPÖ-Forderung nach einer Reparatur werde sich die Landtagsdirektion beschäftigen, sagte Mikl-Leitner am Mittwoch am Rande einer Pressekonferenz in Schwechat. Sie ortete ein “rein parteipolitisches Spektakel”. Landbauer sah auf Nachfrage eine “politisch motivierte Auftragstat”. Aus Sicht von ÖVP-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner wurde die gesamte Debatte von den Sozialdemokraten “angezettelt”. Die SPÖ sei nun “endgültig in einen Chaosmodus gewechselt”.

Im Zentrum der Diskussion steht die Berücksichtigung von ungültigen Stimmen. Die FPÖ hatte angekündigt, in der konstituierenden Sitzung am 23. März weiß zu wählen. Mikl-Leitner wurde mit 24 von 41 gültigen Stimmen als Landeshauptfrau bestätigt. Ähnlich war die Situation bei Landbauer. Der Freiheitliche kam als neuer LH-Stellvertreter auf 25 von 44 gültigen Stimmen.

Die Frist für eine Beschwerde beim VfGH läuft bis Donnerstag. Von den NEOS wurde angekündigt, dass sie ein mögliches Rechtsmittel mittragen würden. Die notwendige Unterstützung von mindestens einem Zehntel der 56 Mitglieder des Landtages, also von sechs Abgeordneten, ist für die Pinken alleine nicht möglich. Die NEOS verfügen über drei Mandatare.

Unterschiedliche Sichtweisen

Zu den Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gibt es in der Fachwelt unterschiedliche Meinungen. Verfassungsjurist Karl Stöger sieht in Bezug auf die ungültigen Stimmen eine “unklare Rechtslage” und räumt einer VfGH-Beschwerde Chancen ein. Die Landtagsdirektion verwies auf die Geschäftsordnung des Landtages, wonach bei Wahlen im Landesparlament leere Stimmzettel ungültig sind. Auch für die Juristen Peter Bußjäger und Walter Obwexer ist diese Verfassungsbestimmung entscheidend. Damit werde “klargestellt, dass leere Stimmzettel auch bei der Wahl des Landeshauptmannes und der Stellvertreter nicht zu berücksichtigen sind”, hieß es laut Landtagsdirektion in einer Vorabstellungnahme von Bußjäger, der von Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) mit einem Gutachten beauftragt wurde.

Auch Wilfing selbst sieht keine offene Rechtsfrage. Nach Ansicht von ÖVP-Klubobmann Jochen Danninger war die Wahl der Landesregierung “korrekt”, einer Einschätzung der Grünen zufolge wurden Landeshauptfrau und Stellvertretung “gesetzesmäßig gewählt”.

Titelbild: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

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