Samstag, Juli 27, 2024

Ex-Familienministerin Karmasin vor Gericht – bis zu drei Jahre Haft drohen

Die erste aus dem Vertrauenskreis des ehemaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz wird kommenden Dienstag am Wiener Landesgericht erwartet. Auch Kronzeugin Sabine Beinschab wird erstmals aussagen.

Wien | Am kommenden Dienstag startet am Wiener Landesgericht der Betrugsprozess gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und einen mitangeklagten Abteilungsleiter im Sportministerium. Mit Karmasin steht die erste Vertraute des ehemaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz vor Gericht, Ermittlungen gegen weitere Ex-ÖVP-Politiker und Funktionäre von Kurz abwärts sind anhängig. Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt, die Urteile sollen am 9. Mai fallen.

Verhandlung um Bezugsfortzahlungen und Absprachen

In der mehrtägigen Verhandlung geht es noch nicht um die Rolle Karmasins in der ÖVP-Umfrageaffäre, sondern um Bezugsfortzahlungen sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Karmasin soll sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen haben, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit nach ihrer Amtszeit als Ministerin nahtlos fortsetzte.

Inkriminiert sind 78.589,95 Euro, die Karmasin vom 19. Dezember 2017 bis zum 22. Mai 2018 zu Unrecht bezogen haben soll, wobei der angerichtete Schaden zum größten Teil noch vor Einbringen der Anklage gut gemacht wurde. Für die WKStA liegt allerdings keine tätige Reue vor, da die Rückzahlung dafür zu spät erfolgt sei. Diese Rechtsansicht wird von Karmasins Verteidigern Norbert Wess und Philipp Wolm nicht geteilt, für die Anwälte ist sehr wohl tätige Reue gegeben.

Manipulation bei Ausschreibung von Studien

Der zweite Anklagekomplex betrifft drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin den Zuschlag erhielt, indem sie laut Anklage zwei Mitbewerberinnen – darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab – dazu brachte, “von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde” (Anklageschrift). Beinschab und die zweite Konkurrentin – gegen beide laufen diesbezüglich abgesonderte Ermittlungen – legten zwischen April 2019 und Juni 2021 Angebote, die Karmasin dann jeweils unterbot. Beinschab und die zweite Meinungsforscherin sind zum zweiten Verhandlungstag am 27. April neben einem Sektionschef und weiteren Vertretern des Sportministeriums als Zeuginnen geladen. Im Falle einer Verurteilung drohen Karmasin und dem mitangeklagten, nach Einbringen der Anklage außer Dienst gestellten Ministerialbeamten bis zu drei Jahre Haft.

Titelbild: ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

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