Nach Vorwürfen der Verhetzung soll FPÖ-Waldhäusl ausgeliefert werden, doch dafür braucht die Staatsanwaltschaft Wien den Landtag in St. Pölten.
Wien/St. Pölten | In St. Pölten wird sich am (heutigen) Mittwoch der Rechts- und Verfassungsausschuss des NÖ Landtags mit einem Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft Wien beschäftigen, das nach einer Anzeige wegen Verhetzung gegen Gottfried Waldhäusl (FPÖ) eingegangen ist. Die SPÖ hat im Vorfeld mitgeteilt, dass sie ihre Zustimmung erteilen werde. “Verhetzung ist kein Kavaliersdelikt”, betonte Klubobmann Hannes Weninger.
SPÖ: Waldhäusl war nicht immun
“Gottfried Waldhäusl muss sich der strafrechtlichen Verfolgung stellen. Der Rechtsstaat gilt auch für ihn”, forderte Weninger in einer Aussendung. Waldhäusl sei zum Zeitpunkt seiner “menschenverachtenden Äußerungen” (in einer TV-Talksendung am 2. Februar, Anm.) Mitglied der NÖ Landesregierung und damit nicht immun gewesen. “Seine jetzige Abgeordnetenimmunität als Argument gegen eine strafrechtliche Verfolgung vorzuschieben, widerspricht jeder Rechtsauffassung”, kritisierte der SPÖ-Klubchef.
Waldhäusl ist mittlerweile Zweiter Landtagspräsident. Der Ausschuss muss mit dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft befasst werden, weil der Freiheitliche einer Auslieferung von sich aus nicht zugestimmt hat. In der Folge wird der Landtag – wohl in der Sitzung am Donnerstag kommender Woche (25. Mai) – den Fall behandeln.
Anzeige von SOS Mitmensch
Eingebracht wurde die nunmehrige Anzeige von SOS Mitmensch. Waldhäusl war am 2. Februar noch als Asyl-Landesrat Gast in einer Ausgabe von “Fellner! Live” bei oe24.tv. Der FPÖ-Politiker soll Syrer und Afghanen in der Sendung in generalisierender Weise als Gewalttäter hingestellt haben, so der Tenor. Es gehe um Aussagen wie: “Sie sind nicht bereit, unsere Werte, unsere Kultur und unsere Religion zu akzeptieren und wenn jemand nicht bereit ist, hier das zu akzeptieren, dann hat er bei uns nichts verloren. Und noch einmal. Wenn die tatsächlich auf der Flucht sind, warum schmeißt man dann den Pass weg, alle Unterlagen nur das Messer nicht. Das Messer wird nie weggeschmissen.”
In seiner Zeit als Landesrat von 2018 bis März dieses Jahres wurde Waldhäusl mehrfach angezeigt. Ermittlungsverfahren rund um die medial platzierte Forderung nach einer “Asyl-Triage” – Vorrang bei Unterbringungsplätzen für Frauen und Kinder aus der Ukraine – sowie um Zahlungen an einen Betreiber eines Flüchtlingsquartiers wurden eingestellt.
Im Zusammenhang mit der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018 war Waldhäusl und einer ehemaligen Landesbediensteten Amtsmissbrauch angelastet worden. 2022 folgte ein monatelanger Prozess am Landesgericht St. Pölten, der mit rechtskräftigen Freisprüchen endete.
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