Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft hat PC und Handy des Enthüllungsreporters Franz Miklautz eingezogen. Der schon jetzt massiv kritisierte Ermittlungsgrund: eine angebliche Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Klagenfurt | Franz Miklautz ist ein Kärntner Journalist, und zwar einer von der Sorte, der den Mächtigen nicht passt. Das hatte sich in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder gezeigt, als Miklautz unter anderem über Skandale im Klagenfurter Rathaus berichtet hatte. Der Aufdecker (“Mediapartizan”) machte erst im Frühjar publik, dass sich der Magistratsdirektor Peter Jost im Jahr 2022 selbst 800 Überstunden verrechnete und dafür mehr als 65.000 Euro zusätzlich einstrich. Dieser soll damit insgesamt auf ein höheres Gehalt als der Landeshauptmann in spe gekommen sein. Auch die Mehrstunden des Ex-FPÖlers und inzwischen Klagenfurter Projektkoordinators Martin Strutz knöpfte er sich vor. Die Informationen für die Grundlage seiner Geschichten habe er, hieß es, via Informanten erhalten – ein gerade im investigativen Journalismus üblicher Ablauf.
“Tatbeitrag”
Nun allerdings nahm die Klagenfurter Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Nicht jedoch in medienrechtlichen Belangen, sondern strafrechtlicher Natur. Sie ermittelt gegen Miklautz wegen Missbrauchs des Amtsgeheimnisses. Die Anwälte der Landeshauptstadt Klagenfurt bestehen darauf, dass der Journalist die nicht öffentlichen Daten nur unter Verletzung des Amtsgeheimnisses erfahren haben könne. Konkret wird wir die Beitragstäterschaft zur Weitergabe von Amtsgeheimnissen angeführt. Es bestehe der Verdacht, so die Staatsanwaltschaft, der Journalist habe seine Informanten zur Weitergabe von Informationen und zur Verletzung des Amtsgeheimnisses angestiftet.
Und es kommt noch dicker: Miklautz wurden am Montag von der Polizei seine elektronischen Arbeitsgeräte abgenommen. Ohne Laptop und Handy – für einen Journalisten essentielle Arbeitsmittel – kann er seinen Beruf vorerst nicht weiter ausüben. Über die Anordnung der Sicherstellung berichtete zuerst der “Falter”.
“Wo angrennt”
Der Anwalt des Journalisten, Peter Kaspar, ortet laut Medienberichten einen “beispiellosen Angriff auf die Pressefreiheit”. Man habe, heißt es weiter, bereits Widerspruch gegen die Einsichtnahme in die Geräte eingelegt und werde außerdem Beschwerde gegen die Sicherstellung einreichen.
Auch der “Falter” lässt einen Wiener Staatsanwalt zu Wort kommen, der die Kärntner Sicherstellungsanordnung einsehen konnte: “Die sind offenbar wo angrennt. Wenn ein Journalist ein ihm zugespieltes Geheimnis offenbart, kann das doch kein Amtsmissbrauch des Journalisten sein.”
Schutzwall Redaktionsgeheimnis?
Bereits jetzt gibt es breiten Unmut über das Vorgehen der Kärntner Justiz. Eine Frage, die sich stellt: Darf das Redaktionsgeheimnis auf die Weise ausgehebelt werden? Grundsätzlich sind Journalisten durch selbiges geschützt, wenn sie Informationen unaufgefordert zugespielt bekommen. Der Presseclub Concordia pocht auf eine genaue Untersuchung der Materie.
Titelbild: PETER LINDNER / APA / picturedesk.com