Samstag, Juli 27, 2024

Polizeiaffäre Steyr: Systematisch gegen Antifaschisten

Die Polizeistrafe gegen eine Antifaschistin in Steyr war kein Einzelfall. ZackZack liegen weitere Fälle vor.  Ein Wiener Anwalt hält das Vorgehen der Polizei in Steyr für gesetzwidrig.  

Die Demonstrantin, die 100 Euro zahlen soll, weil sie in Steyr einen Teilnehmer eines Identitären-Aufmarschs im Mai 2023 „Nazi“ genannt habe, wie der Journalist Michael Bonvalot als erster berichtet hatte, war kein Einzelfall. Weitere Strafverfügungen der Polizei Steyr liegen ZackZack nun vor. Die Polizei verfolgt in Steyr Gegnerinnen der Identitären systematisch mit Strafen. Der Wiener Anwalt Florian Horn hält die Strafverfügungen der Polizei Steyr für rechtswidrig.

5 Strafverfügungen für Gegendemonstranten

„Schau, da Nazi kauft se an Döner beim Türken.“ Dieser Ausspruch bei einer Gegendemonstration gegen Identitäre in Steyr sollte sich rächen. Denn die Polizei stellte Monate später dafür eine Strafverfügung in Höhe von 100 Euro aus. Grund: „Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitte“.

Die Polizei betonte jetzt auf ZackZack-Anfrage, dass der „Begriff „Nazi“ aus historischen und tatsächlichen Gründen mehr als negativ besetzt“ sei. „Gleiches gilt, wenn einem Menschen eine derartige Gesinnung an einem öffentlichen Ort unterstellt wird. Daher widerspricht es aus Sicht der zuständigen Behörde in eindeutiger Weise den allgemein anerkannten Grundsätzen der guten Sitte, wenn jemand in der Öffentlichkeit eine Person als “Nazi” anspricht.“

Doch diese Strafverfügung war kein Einzelfall. Auch andere Teilnehmer der Gegendemonstration erhielten Strafverfügungen, darunter die grüne Steyrer Gemeinderätin Ruth Pohlhammer, die gleich zwei erhielt: eine, weil sie die Versammlung nicht rechtzeitig angezeigt hätte, eine zweite, weil sie den „Schutzbereich“ der Identitären-Veranstaltung missachtet hätte, indem sie am selben Ort eine Versammlung abhielt. Wenn nicht anders angegeben, beläuft sich der Schutzbereich einer Versammlung auf 50 Meter. Pohlhammer dazu: „Ich glaube, dass der Abstand circa 50 Meter betrug. Da Polizeibeamte anwesend waren und keinen Einspruch gegen den Abstand angemeldet haben, gingen wir davon aus, dass der Abstand so passt.“ 

Anwalt: „absolut unberechtigt“

Rechtsanwalt Florian Horn hält auf ZackZack-Anfrage nichts von den Rechtfertigungen der Polizei. Die Strafverfügung wegen des „Nazi-Ausspruchs“ hält er „absolut für unberechtigt. Aus meiner Sicht ist dies keine Verletzung des “öffentlichen Anstands” als durch die Polizei zu verfolgendes Verhalten, sondern ist der Betroffene selbst berufen, allenfalls gerichtlich vorzugehen, wenn er sich als verletzt sieht.“ Genau deshalb ist § 111 des Strafgesetzbuches – die “üble Nachrede” – ein Privatanklagedelikt und wird ohne Anzeige durch den Betroffenen nicht von den Behörden verfolgt. Nur in Steyr ist das anders.

Auch die Strafverfügung wegen der unangemeldeten Versammlung sieht der Rechtsanwalt kritisch, denn es „ist eine Gegenversammlung ohne Behinderung der ursprünglichen Versammlung in der Regel zulässig. Auch ein Unterlassen einer Anmeldung der Gegenversammlung ist nicht jedenfalls ein Rechtsverstoß, zum Beispiel wenn es sich um eine sogenannte “Spontanversammlung” gehandelt hat oder nach Kenntnis der ursprünglichen Demonstration eine Anmeldung jedenfalls zu spät gekommen wäre“.

Hat die Polizei Steyr ohne Not zugunsten der Identitären eingegriffen? Eine politische Nähe zur extremen Rechten lässt sich für die Polizei in Steyr aus den Wahlen der Polizeigewerkschaft in Oberösterreich 2019 nicht unmittelbar ablesen. Wohl aber gibt es eine eindeutige rechtskonservative Mehrheit, auch innerhalb der Polizei. Die ÖVP-nahen Polizeigewerkschafter schafften in Oberösterreich die absolute Mehrheit, den zweiten Platz konnten die FPÖ-nahe Gewerkschafter vor denen der SPÖ gewinnen.

„Demoabo“

Ruth Pohlhammer zeigt sich nicht nur wegen des Vorfalls im Mai irritiert, sondern beklagt auch eine generelle Milde der Polizei gegenüber der rechten Szene in Steyr. Diese würde etwa jedes Wochenende den Hauptplatz in Steyr für „Spaziergänge“ nutzen. Die Versammlungen seien bis 2025 von der Polizei genehmigt. Ein solches „Demoabo“ kenne sie sonst nicht. Die auf rund zwei Jahre erteilte Genehmigung für die Veranstaltungen der Spaziergänger sorgte auch für Schlagzeilen in der „Süddeutschen Zeitung“.

Die Hintergründe: Identitärenbus blockiert

Als am 14. Mai 2023 gegen Mittag ein Bus der Identitären mit rumänischem Kennzeichen das Tor zur Altstadt von Steyr passieren wollte, stellten sich einige wenige Gegendemonstranten in den Weg und blockierten zunächst das alte Stadttor. Ein Identitärer stieg Pohlhammers Angaben zufolge aus dem Bus und begann, Gegendemonstranten zu attackieren. Die Polizei unterband das aggressive Verhalten laut Pohlhammer nicht, sondern forderte die Gegendemonstranten auf, den Weg für die Identitären freizumachen. Einen „Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitte“ sah die Polizei im Verhalten des Rechtsradikalen nicht gegeben.

Die Gegendemonstranten hätten von der Tour der Identitären erst spontan aus dem ebenfalls in Oberösterreich beheimateten rechtslastigen Fernsehsender RTV erfahren, auch, weil die ursprüngliche Route der Identitären Tour keinen Halt in Steyr vorsah. Die Veranstaltung konnte deshalb durch die grüne Gemeinderätin gar nicht rechtzeitig angemeldet werden.

In Steyr wird inzwischen mit weiteren Aufmärschen der Identitären gerechnet.

Titelbild: Christopher Glanzl / ZackZack

Autor

  • Daniel Pilz

    Taucht gerne in komplexere Themengebiete ein und ist trotz Philosophiestudiums nicht im Elfenbeinturm stecken geblieben.

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