Der Kurz-Prozess begann heute standesgemäß mit einer Unwahrheit. Kurz-Verteidiger Otto Dietrich versuchte damit, den Richter zu diskreditieren. Pilz will Dietrich klagen.
Heute um 9.43 Uhr griff Kurz-Anwalt Otto Dietrich den Richter frontal an. Michael Radasztics sei mit Peter Pilz „befreundet“. Das sei ein Befangenheitsgrund.
Vielleicht wusste Dietrich nicht, dass Pilz und Radasztics bis heute ausschließlich dienstlich miteinander zu tun hatten. Zwischen dem Abgeordneten und dem Staatsanwalt gab es kein privates Treffen, kein Du-Wort, es war ein rein dienstliches Verhältnis, in dem der grüne Abgeordnete dem Staatsanwalt regelmäßig seine Rechercheergebnisse zur Eurofighter-Affäre zukommen ließ.
„Unsere parlamentarischen Untersuchungen brachten viel zutage, was nur ein Staatsanwalt weiter untersuchen konnte“. So fasst Pilz die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Parlament zusammen.
Aber Dietrich beließ es nicht bei einer Unwahrheit. Der Anwalt behauptete, Radasztics habe dem Abgeordneten Pilz als Staatsanwalt „Informationen“ gegeben. „Pilz habe dann Infos aus dem Gespräch mit Radasztics verwertet.“
Auch das ist – wie längst erwiesen – die Unwahrheit. Radasticz wurde jahrelang zu Unrecht wegen dieser Behauptung verfolgt. Inzwischen ist bewiesen, dass nicht er, sondern Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek vertrauliche Dokumente aus dem Justizministerium gesetzwidrig weitergegeben hat. Als das bekannt wurde, versuchte OStA-Chef Johann Fuchs, seinem Vertrauten im Ministerium durch eine sachlich falsche Aussage beizustehen.
Peter Pilz bereitet eine Klage gegen Rechtsanwalt Dietrich vor. „Offensichtlich glaubt der Kurz-Anwalt, in einem Verfahren wegen falscher Beweisaussage selbst zu Unwahrheiten greifen zu müssen. Ich bezweifle, dass er damit seinem Mandanten nützt“, meint Pilz.
Text ergänzt um 14.25 Uhr
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