Samstag, Juli 27, 2024

Pilnacek-Tape: Ermittlungen gegen Sobotka

Das Pilnacek-Tape muss aus einem einfachen Grund zu Ermittlungen der WKStA führen: Seit gestern ist Wolfgang Sobotka der Bestimmungstäterschaft zum Amtsmissbrauch verdächtig. Aber Sobotka dürfte weit mehr angerichtet haben: Jetzt droht der gesamten ÖVP der Mafia-Paragraf.

„Die ÖVP-Minister, das war die Telekom-Geschichte, wo man schon eine Hausdurchsuchung bei der ÖVP-Zentrale gemacht hat – dann ist man zu mir gekommen und hat gesagt „Warum drehe ich das nicht ab?“ Hab ich gesagt „Ich mach es nicht, ich kann es nicht, ich will es nicht.“ Das erklärt der Justiz-Sektionschef am „Pilnacek-Tape“, das ZackZack gestern veröffentlicht hat.

Einen ÖVP-Spitzenpolitiker belastet Pilnacek besonders schwer: „In jedem Gespräch sagt der Sobotka, „Du hast ja selber versagt, du hast es nie ohdraht“. Da auch der Versuch strafbar ist, steht Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka jetzt im Verdacht der Bestimmungstäterschaft zum Amtsmissbrauch. Die WKStA führt den damaligen Innenminister bereits als Beschuldigten – wegen der BMI-Chats, die wie das Pilnacek-Tape auf ZackZack veröffentlicht worden sind.

Es gibt noch einen weiteren Hinweis, dass Sobotka ein Gewohnheits- und Berufskrimineller ist. Dieser Hinweis heißt „ÖVP“. Die WKStA führt auch die ÖVP als Beschuldigte – nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Aber die ÖVP ist mehr. Sie erfüllt alle Tatbestandsmerkmale des § 278 des Strafgesetzbuches. Unter Sebastian Kurz, Karl Nehammer und Wolfgang Sobotka scheint sie zu einer kriminellen Vereinigung geworden zu sein.

„… ein oder mehrere Verbrechen…“

§ 278 StGB beginnt: „Wer eine kriminelle Vereinigung gründet oder sich an einer solchen als Mitglied beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“ Drei Jahre ins Gefängnis – das riskiert man nur, wenn es sich auszahlt oder wenn man sich sicher ist, dass man nicht erwischt wird. Aber ist die ÖVP eine „kriminelle Vereinigung“?

Dazu müssen wir uns Ziffer 2 genauer ansehen: „Eine kriminelle Vereinigung ist ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern der Vereinigung ein oder mehrere Verbrechen, andere erhebliche Gewalttaten gegen Leib und Leben, nicht nur geringfügige Sachbeschädigungen, Diebstähle oder Betrügereien, Vergehen nach den §§ 177b, 233 bis 239, 241a bis 241c, 241e, 241f, 283, 304 oder 307, in § 278d Abs. 1 genannte andere Vergehen oder Vergehen nach den §§ 114 Abs. 1 oder 116 des Fremdenpolizeigesetzes ausgeführt werden.“

Das klingt verwirrender als es ist. Also:

Die ÖVP ist „ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen“. Das wird nicht einmal von Wolfgang Sobotka bestritten.

Die Vereinigung muss darauf ausgerichtet sein, Verbrechen zu begehen, also Straftaten, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Das klingt nicht gut für die ÖVP: Unter den Verbrechen finden sich Untreue, Amtsmissbrauch, der Verrat von Amtsgeheimnissen und die Anstiftung dazu. Wolfgang Sobotka passt da genauso hinein wie Sebastian Kurz, Wolfgang Brandstetter und August Wöginger.

Zu den Verbrechen kommen die „Vergehen“, also die Straftaten, bei denen es um weniger als drei Jahre geht. Da schaut es auf den ersten Blick für die ÖVP besser aus. § 233 StGB? Fehlanzeige. „Weitergabe oder Besitz nachgemachten oder gefälschten Geldes“ wird der ÖVP bisher nicht vorgeworfen. Auch Verhetzung nach § 283 oder Terrorismusfinanzierung nach § 278d wird niemand Nehammer, Sobotka & Co. vorwerfen.

Bestechung, Bestechlichkeit

Aber da sind noch zwei Paragrafen: § 304 und  § 307 StGB, die Bestechlichkeit und die Bestechung. Das sind neben dem Amtsmissbrauch und dem Verrat von Amtsgeheimnissen die Straftaten, die sich von Sebastian Kurz bis Thomas Schmid am häufigsten am Aktendeckel finden.

Im Fall „Karmasin“ geht es um Delikte bis „zumindest Frühjahr 2018“. Karl Nehammer war ab Jänner 2018 Generalsekretär der beschuldigten Partei. Im Fall „Kurz“ geht es um jahrelange „Inseratengeschäfte“, mit denen sich ÖVP-Spitzen den Boulevard kauften und so Wahlen schoben. Aber Nehammer ist weit tiefer verwickelt, wie ein Urteil des unabhängigen Parteien-Transparenzsenats, das ÖVP-Generalsekretär Nehammer am 14. Dezember 2018 zugestellt wurde.

Bild: Bescheid Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat

Mafia, türkis

Doch vielleicht geht es gar nicht um die „kriminelle Vereinigung“. Es gäbe doch mit dem § 278a StGB eine verwandte Bestimmung, die noch besser passt. Darin heißt es:

„… die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang anstrebt und die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht…“

Genau dafür wäre das Pilnacek-Geständnis ein entscheidendes Beweismittel. Sobotka soll mehrmals versucht haben, Ermittlungen „daschlogn“ zu lassen. Damit wäre er einer der Köpfe dieses Systems. Das Pilnacek-Tape bestätigt, was die letzten Untersuchungsausschüsse trotz Sobotka-Vorsitz herausgefunden haben: dass die ÖVP durch das System „Pilnacek/Fuchs/Holzer/Schneider“ vor Strafverfolgungsmaßnahmen gut abgeschirmt war.

Die Bestimmung des §278a beschreibt die „kriminelle Organisation“. Der Gesetzgeber wollte mit ihr das Aufkommen der Mafia in Österreich verhindern. Als der § 278a im Nationalrat beschlossen wurde, dachte niemand an die ÖVP und an einen Nationalratspräsidenten namens „Sobotka“.

Der Ausweg

Ziffer 3 macht alle Mitwisser und Mitdulder an der Spitze der ÖVP zu Mittätern:

„Als Mitglied beteiligt sich an einer kriminellen Vereinigung, wer im Rahmen ihrer kriminellen Ausrichtung eine strafbare Handlung begeht oder sich an ihren Aktivitäten durch die Bereitstellung von Informationen oder Vermögenswerten oder auf andere Weise in dem Wissen beteiligt, dass er dadurch die Vereinigung oder deren strafbare Handlungen fördert.“

Es gibt einen Ausweg. Den beschreibt Ziffer 4:

„Hat die Vereinigung zu keiner strafbaren Handlung der geplanten Art geführt, so ist kein Mitglied zu bestrafen, wenn sich die Vereinigung freiwillig auflöst oder sich sonst aus ihrem Verhalten ergibt, dass sie ihr Vorhaben freiwillig aufgegeben hat.“

Aber dazu ist es zu spät. Nach der Parteibuchwirtschaft in Wien und der Inseratenwirtschaft in Niederösterreich fliegt jetzt mit dem Pilnacek-Tape der zweithöchste Mann im Staat auf. Ein Leck nach dem anderen verwandelt den Parteitanker in ein manövrierunfähiges Wrack. Es scheint nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die Partei nicht mehr über Wasser halten kann.

Damit wird die Nationalratswahl 2024 zur Schicksalswahl. Kann die ÖVP noch einmal den Totalabsturz verhindern und sich dann zum „Volkskanzler“ in eine Regierung retten, wird sie wohl das Justizministerium besetzen. Dann ist Wolfgang Sobotka der logische Kandidat, um als Justizminister nicht einzelne Verfahren, sondern den Rechtsstaat selbst zu „daschlogn“.

Für Wolfgang Sobotka und die gesamte ÖVP gelten natürlich Unschuldsvermutungen.


p.s.: Mit seinem unfreiwilligen Geständnis im Wiener Innenstadtrestaurant hat sich Pilnacek nicht entlastet. Als rechtskundiger Beamter wäre er gesetzlich zur Anzeige verpflichtet gewesen: gegen Wolfgang Sobotka, der im Verdacht steht, Pilnacek als Bestimmungstäter zum Amtsmissbrauch angestiftet zu haben. Dass es in diesen Fällen laut Pilnacek nicht zum Verbrechen gekommen ist, hat für Sobotka wenig Bedeutung: Auch der Versuch ist strafbar. Pilnacek selbst hat die Anzeige unterlassen. Wäre er noch am Leben, müsste er sich dafür vor einem Richter verantworten.

Trotzdem muss man Pilnacek anrechnen, dass er – im Gegensatz zu einigen Justizministern – nicht alles für die ÖVP gemacht hat. Das ist heute schon etwas.

Titelbild: HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com, ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Autor

  • Peter Pilz

    Peter Pilz ist Herausgeber von ZackZack.

LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

26 Kommentare

26 Kommentare
Meisten Bewertungen
Neueste Älteste
Inline Feedbacks
Zeige alle Kommentare

Jetzt: Die Ergebnisse der Pilnacek-Kommission

Nur so unterstützt du weitere Recherchen!