Samstag, Juli 27, 2024

Getäuscht! Kein Gesetz gegen Verpackungstricks

Lebensmittel werden immer teurer. Doch nicht immer steigt der Kaufpreis der Produkte. Oft wird auch heimlich die Menge reduziert. Die Regierung sieht sich bislang nicht in der Verantwortung.

Jedes Jahr kürt der „Konsument“ die KONSUM-Ente des Jahres. Irreführende Bezeichnungen auf Lebensmitteln oder versteckte Abzocke gehören zu den besten Kriterien, um den gefürchteten Preis für sich ergattern zu können. Im Jahr 2022 gewann beispielsweise Rama Margarine. Denn der Inhalt der Verpackung schrumpfte über Nacht um 50 Gramm, wobei die Packung selbst äußerlich gleichblieb. Der Preis wurde nicht etwa reduziert, sondern angehoben: Von 1,99€ auf 2,49€. Auch in Deutschland wurde die Rama Margarine zur Mogelpackung des Jahres gekürt.

Klassiker werden Luxusgüter

Auch dieses Jahr schrumpfen Produkte wieder, um Konsumenten einen gleichbleibenden Preis vorzutäuschen. Zur Abstimmung der diesjährigen KONSUM-Ente steht deshalb das beliebte Eskimo-Eis „Nogger“. Denn in Zukunft haben Fans für ihr Geld weniger zu noggen – die Packung enthielt 2023 plötzlich nur noch fünf statt sechs Stück.

Auch ein Schweizer Klassiker könnte zur KONSUM-Ente 2023 werden. Denn den bekannten Ovomaltine Kakao müssen regelmäßige Trinker in Zukunft öfter einkaufen gehen. Die Packung schrumpfte wie von Zauberhand von zunächst einem ganzen Kilogramm auf 900 Gramm. Ein Blick auf die Ovomaltine Website verrät allerdings wohin die Reise geht –  weiter nach unten auf 750 Gramm. Der „Klassiker Beutel“ ist damit nicht mehr ganz so Klasse. Noch haben einige heimische Supermärkte, wie etwa Spar, den 900 Gramm-Beutel im Programm. Das wird sich bald ändern. Die Preissteigerung seit 2022: 33 Prozent.

Shrinkflation bekämpfen

Das versteckte Schrumpfen von Produkten, auch „Shrinkflation“ genannt, liegt nicht erst seit gestern im Trend. Schon jahrelang weisen Konsumentenschutzplattformen wie der VKI auf den täuschenden Trick vieler Produzenten hin. Die Organisation „foodwatch Österreich“ fordert die Bundesregierung derzeit deshalb dazu auf, der Shrinkflation einen Riegel vorzuschieben. Denkbar wäre etwa eine verpflichtende Kennzeichnung bei der Änderung der Füllmenge.

Das stößt auch bei der Arbeiterkammer auf offene Ohren. Auch sie setzt sich für gesetzliche Bestimmungen gegen heimlich sinkende Produktmengen ein. Demnach sollten Hersteller dazu gezwungen werden, Änderungen der Füllmenge auf der Vorderseite der Verpackung bekanntzugeben.

In Frankreich konnte sich die Politik unlängst dazu durchringen, Shrinkflation in Zukunft auszuweisen. Hersteller müssen auf der Verpackung bekanntgeben, dass sich die Füllmenge reduziert hat, wenn der Preis gleich bleibt, so der Plan von Frankreichs Wirtschaftsminister Bruno Le Maire. Auch die Supermarktkette „Carrefour“ ergriff Eigeninitiative und kennzeichnete Shrinkflation am Supermarktregel.

Ein Antrag der SPÖ vom 4. Oktober 2023, die versteckten sinkenden Produktmengen gesetzlich zu bekämpfen, wurde von der Regierung wegen europarechtlicher Bedenken vertagt.

Titelbild: Screenshot “Konsument”, pixabay

Autor

  • Daniel Pilz

    Taucht gerne in komplexere Themengebiete ein und ist trotz Philosophiestudiums nicht im Elfenbeinturm stecken geblieben.

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