In den letzten Wochen sind Anzeigen und andere Eingaben gegen René Benko und SIGNA bei der WKStA eingelangt. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht.
„Es liegen mehrere Eingaben zum Komplex „Benko und SIGNA“ vor. Wir prüfen einen möglichen Anfangsverdacht.“ Das bestätigte die WKStA heute um 14.10 Uhr auf ZackZack-Anfrage.
„Eingaben“ reichen von Zeitungsartikeln, die der WKStA einfach weitergeleitet werden, bis zu „substantiellen“ Sachverhaltsdarstellungen. Eine dieser Anzeigen liegt ZackZack seit Tagen in Kopie vor. Unter der Referenznummer 41259 ging die mehrseitige Sachverhaltsdarstellung am 5. Dezember 2023 über das „BKMS-Hinweisgebersystem“ bei der WKStA ein.
Der anonyme Anzeiger nennt die Delikte: die Paragrafen 147 Abs 3, 148, 156 des Strafgesetzbuches. Dabei geht es um schweren und gewerbsmäßigen Betrug und betrügerische Krida.
Faktischer Geschäftsführer “Benko”
René Benko, so die Anzeige, habe selbst die Geschäfte bei SIGNA geführt und sei damit verantwortlich: „René Benko ist faktischer Geschäftsführer der SIGNA Holding GmbH und der von ihr beherrschten Unternehmen, v.a. „SIGNA Prime Selection AG“ und „SIGNA Development Selection AG“ sowie gruppierter Unternehmen aus den Bereichen „Retail“ und „Hotel“.
Der erste Vorwurf lautet: Benko habe den Wert seiner Immobilien künstlich aufgeblasen und sich damit Kredite bei Raiffeisen und Unicredit erschlichen. Dabei hätten ihm möglicherweise zwei ehemalige CEO´s von RBI und Unicredit, die in Benkos Beirat sitzen, zu 2,2 Milliarden an Krediten verholfen.
„Banken getäuscht“
Der Anzeiger schreibt: „Durch den Kauf und die anschließende Überbewertung von Immobilien erreichte Benko zweierlei:
1. erhöhten die überbewerteten Immobilien scheinbar die Sicherheiten für neue Kredite;
2. konnte Benko aus den „Aufwertungsgewinnen“ große Summen als „Gewinne“ entnehmen und in sein Privatvermögen überführen.“
Daraus folgt für den Anzeiger: „Benko hat damit über einen längeren Zeitraum Banken über die wirtschaftliche Situation seines Konzerns getäuscht, damit Kredite „erschlichen“ und die betroffenen Institute wirtschaftlich in großem Maße geschädigt. Er ist damit im Sinne der §§ 147, 148 StGB dringend verdächtig.“
„wirtschaftlicher Zustand verschleiert“
Der zweite Vorwurf betrifft eine mögliche Insolvenzverschleppung: „Schon am 12. Juli 2023 wurde bekannt, dass die EZB SIGNA-Obligos bei Banken wegen des Verdachts unbesicherter Kredite prüft. Zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass Banken, die der Kontrolle der EZB unterstanden, nicht mehr bereit waren, an SIGNA weitere Kredite zu vergeben.“
Zum Zweck der Täuschung der Gläubiger sei die Veröffentlichung von Bilanzen verschleppt worden: „Dazu kommt, dass die Unternehmen der SIGNA-Gruppe Bilanzen nicht fristgerecht veröffentlichten und dafür Strafen in Kauf nahmen. Durch die Nicht-Erstellung einer konsolidierten Konzernbilanz wurde der tatsächliche wirtschaftliche Zustand des SIGNA-Konzerns bis zum Schluss verschleiert.“
Der Anzeiger kommt zum Schluss: „Die längst unausweichliche Insolvenz der SIGNA Holding GmbH ist damit verschleppt worden.“
Nach der Prüfung eines möglichen Anfangsverdachts wird die WKStA entscheiden, ob sie Ermittlungen gegen Beschuldigte einleitet. Für René Benko und alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Titelbild: GEORG HOCHMUTH/APA/picturedesk.com, Christopher Glanzl