Dienstag, April 30, 2024

Mag. Wilhelm Hemetsberger begehrt folgende nachträgliche Mitteilung

Sie haben am 8. November 2022 auf Ihrer unter www.zackzack.at erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift „Schmierenkomödie oder missverstandene Wohltäter? – Prozessstart Causa Chorherr“ berichtet, dass an diesem Tag der Korruptionsprozess rund um einen früheren Wiener Gemeinderat und neun Unternehmer begonnen habe. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) werfe vor, dass sich der frühere Gemeinderat von prominenten Vertretern der Immobilien- und Investorenbranche habe bestechen lassen, indem er diesen im Gegenzug für insgesamt 1,6 Millionen Euro Spenden an seinen gemeinnützigen Verein Vorteile bei Widmungsverfahren von Immobilienprojekten verschafft habe. Einer der Angeklagten sei Mag. Wilhelm Hemetsberger.

Mag. Wilhelm Hemetsberger wurde von dieser Anklage mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 23. Jänner 2023 freigesprochen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

ANMERKUNG von ZackZack:

Eine „nachträgliche Mitteilung“ ist nach dem Mediengesetz dann vorgesehen, wenn ein Angeklagter, über den zuvor entsprechend berichtet worden ist, rechtskräftig freigesprochen wird. Er kann er die unentgeltliche Veröffentlichung einer solchen Mitteilung verlangen, auch, wenn wie in diesem Fall die ursprüngliche Berichterstattung den Tatsachen entsprochen hat. Anders als bei einer „Gegendarstellung“ geht es hier nicht um eine Korrektur, sondern um eine Ergänzung des ursprünglichen Berichts.

ZackZack hat also korrekt berichtet – und ergänzt mit dieser Mitteilung seinen Bericht.

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