Auf Internet- und Mobilfunkanbieter warten einige unbequeme Entwicklungen. Für die Konsumenten sind das gute Neuigkeiten.
Schon länger kämpfen die Arbeiterkammer, Konsumentenschützer und einige Anwaltskanzleien gegen Servicepauschalen bei Mobilfunkanbietern. Durchaus mit Erfolg – ZackZack berichtete darüber. Denn die jährlich zu zahlenden Pauschalen können keine nachvollziehbaren Gegenleistungen vorweisen. Nun klagt die Arbeiterkammer generell gegen Servicepauschalen im Handyvertrag.
Parallel dazu geraten auch die Servicepauschalen bei Internetanbietern mehr und mehr in den Fokus des Konsumentenschützer. Nicht nur das. Auch irreführenden Geschäftspraktiken soll der Riegel vorgeschoben werden.
Das Ende der Pauschalen?
Bisher stimmten die Mobilfunkbetreiber bei Klagen von Kunden über Anwaltskanzleien immer einem außergerichtlichen Vergleich zu und überwiesen die Servicepauschalen zurück. Die Arbeiterkammer will nun aber Nägel mit Köpfen machen und brachte deshalb eine Verbandsklage gegen die drei großen Anbieter „Drei“, „Magenta“ und „A1“ ein. Neben den Verträgen für das Mobiltelefon soll die Klage auch auf Servicepauschalen bei Internetverträgen abzielen. Somit könnten bei einem entsprechenden Urteil sowohl Handy- als auch Internetverträge billiger werden.
Rückzahlungen möglich
Im Falle einer erfolgreichen Klage könnten Mobiltelefon- und Internetkunden hunderte Euros zurückbekommen. Für welchen Zeitraum die bereits bezahlten Pauschalen zurückgezahlt werden müssen, hat das Gericht festzulegen. Eine Verjährung ab einem gewissen Zeitraum ist jedenfalls denkbar.
Bei neuen Handy- und Internetverträgen wird oftmals keine Servicepauschale mehr eingehoben. Auf die zusätzlichen Einnahmen wollen die Anbieter deswegen aber nicht verzichten. Oft versteckt sich die bisherige Servicepauschale deswegen in der Grundgebühr des Vertrags, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf ZackZack-Nachfrage bestätigte.
Irreführende Internetwerbung
Ein gerichtliches Urteil gab es bereits im Falle einer Internetwerbung vom Netzanbieter „Drei“. Der Verein VKI klagte den Mobilfunkriesen wegen dessen angeblich irreführender Werbung für Internettarife und bekam vom Obersten Gerichtshof Recht.
„Drei“ hatte laut „help.orf.at“ den Tarif „Power Net M“ mit einer Downloadgeschwindigkeit von 40 MBit pro Sekunde beworben. Tatsächlich erreicht der Tarif jedoch zu 95 Prozent nur 23 Mbit pro Sekunde. Der VKI kommentierte den Erfolg so: „Der OGH nimmt Internetanbieter in die Pflicht, ihre Leistungen transparent und korrekt zu bewerben. Ein richtungsweisendes Urteil für die Lauterkeit des Wettbewerbs und den Kundenschutz“, so Petra Leupold, Leiterin der Klagsabteilung im VKI.
Kunden haben nun Gewährleistungsansprüche gegenüber „Drei“. Das Urteil könnte auch für andere Anbieter richtungsweisend sein. Denn auch die anderen großen Internet-Anbieter verfolgen ähnliche Werbestrategien. Wie uns das VKI im persönlichen Gespräch mitteilte, sei auch bereits gegen weitere große Anbieter ein weit fortgeschrittenes Verfahren in Gang.
Titelbild: Pixabay, Montage ZackZack