Montag, April 29, 2024

Randnotizen: Fiktionen ohne Fakten

Die Berichterstattung der Tageszeitung „Der Standard“ über den Todesfall Christian Pilnacek.

Die Medienministerin, die zurzeit an ihrem Projekt einer Leitkultur für Österreich arbeitet, ist auch dafür verantwortlich, dass eine Zeitung wie die Wiener Zeitung, die tatsächlich über Kultur aber auch über Politik intentsiv und mit hoher Qualität berichtet hat, eingestellt werden und stattdessen Fake-News-Blogs und rechtsextreme Onlinemedien von Milliardären staatlich gefördert werden.

Dass es für die Demokratie lebensnotwendig ist, der totalitären Medienpolitik von ÖVP und Grünen etwas entgegenzusetzen, bewies in den letzten Tagen ZackZack. In eindrucksvoller Weise hat Peter Pilz Missstände, Verfehlungen und Fragwürdigkeiten der behördlichen Untersuchung des Todes von Christian Pilnacek aufgezeigt. So ungeheuerlich sind die Dinge, die da unter den Tisch gekehrt werden sollten, dass sich nun Medien damit beschäftigten, die davor hauptsächlich geschwiegen haben, oder die von Sebastian Kurz und der Kronen Zeitung in die Welt gesetzte bloße Behauptung vom Selbstmord Pilnaceks, weiterverbreitet haben.

Es gibt einen Obduktionsbericht, den anscheinend niemand kennt. Laut Kronen Zeitung schließt dieser Fremdverschulden aus. Alle Medien zitierten die Kronen Zeitung, ohne diesen Bericht vorliegen zu haben. Im Krone-Zwilling heute heißt es in der Schlagzeile, dass Fremdverschulden ausgeschlossen sei, im Artikel wird aber behauptet, dass Fremdverschulden nie gänzlich ausgeschlossen werden könne. Später wurde der Artitkel geändert auf: kann demnach aber nicht restlos geklärt werden. Pilnaceks Ehefrau sagte angeblich, ihm sei das Leben genommen worden.

Wir wissen also nichts und die Journalisten, die darüber schreiben, wissen anscheinend ebenso nichts, sondern zitieren andere Medien. Beweise oder Indizien für Suizid liegen bisher nicht vor. Es ist eine Fiktion ohne Fakten. Sebastian Kurz sagte aber schon drei Tage vor dem Zitieren der Krone aus dem angeblichen Obduktionsbericht: Ich habe gestern Abend noch mit ihm telefoniert und wenige Stunden später hat er sich das Leben genommen. Worum es in dem Telefonat ging, wurde Kurz nie gefragt.

Die hektische Suche der Polizei nach Handy, Laptop, Schlüsseln und einem angeblichen USB-Stick muss ebenso erstaunen, wie der Umstand, dass die Landespolizeidirektion Niederösterreich sich weigert, dazu Fragen zu beantworten. Ich möchte mich aber nicht mit dem Todesfall Pilnacek beschäftigen, sondern damit, wie die Tageszeitung Der Standard seit 20. Oktober 2023 – dem Tag der Todesmeldung – darüber berichtet hat. Ich habe für diese Analyse Interviews ausgeklammert und mich auf Berichterstattungen und Kommentare beschränkt, die ich in vier Kategorien geteilt habe:

  1. Artikel in denen Pilnacek nur am Rande erwähnt wird
  2. Artikel über Pilnacek, die deutlich ÖVP-kritisch sind.
  3. Artikel über Pilnacek, die weder ÖVP-kritisch sind, noch ÖVP-Spins verbreiten
  4. Artikel über Pilnacek, die Spins verbreiten

Von insgesamt 67 Artikeln von 20. Oktober 2023 bis 28. März 2024 war bei 15 Artikeln (ca. 22 %) Pilnacek nur am Rande erwähnt, 11 Artikel (ca. 16 %) waren deutlich ÖVP-kritisch, 28 Artikel (ca. 42 %) waren neutral (worunter allerdings auch ein Anteil von APA-Meldungen ist, die als solche gekennzeichnet sind) und 13 Artikel (ca. 20 %) verbreiteten ÖVP-Spins.

Unter letzteren war Hans Rauschers Kommentar Im Fall Pilnacek werden Legenden gestrickt vom 30. Oktober 2023, der mit dem Satz beginnt.

Der frühere Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, ist vor kurzem gestorben, wohl durch eigene Hand.

So kritisch und treffend einige Bemerkungen Rauschers auch sein mögen; wieder einmal verbreitete die ÖVP über Ex-Kanzler Kurz und die Kronen Zeitung schon in einer Phase, in der es gar keine Erkenntnisse gab, ihre Ermittlungsergebnisse und ihr Urteil. Es ist das wiederholte, demokratiefeindliche und die Gewaltenteilung negierende Vorgehen der ÖVP. Qualitätsmedien sollten solche Behauptungen ignorieren oder nur mit ausreichender Erläuterung als Zitate publizieren. Es ist nicht Message Control – es sind Fake-News. Fiktionen statt Fakten.

Ich sage das deshalb, weil ein jüngster Standard-Artikel von drei Enthüllungsjournalisten, die ich sehr schätze, sich der Sache nun ebenfalls angenommen hat: Oliver Das Gupta, Michael Nikbakhsh und Fabian Schmid haben in einem Bericht mit dem Titel Pilnaceks Tod sorgte für Hektik bei der ÖVP und viele offene Fragen am 28. März 2024 die Sachlage gut und ausführlich zusammengefasst. Doch auch hier finde ich eine Formulierung, die mir wie eine Exkulpation für das letztliche Auf-Sich-Beruhen-Lassen der Sache erscheint. Dort heißt es:

Als der langjährige Justizsektionschef Christian Pilnacek am Morgen des 20. Oktober 2023 tot aufgefunden wird, ist rasch klar: Dieser Fall wird viele Verschwörungstheorien und Spekulationen auslösen.

Nun, Verschwörungstheorien und Spekulationen hat ja zuallerst Kurz und die Kronen Zeitung und schließlich die Polizei befördert, indem sie an der Aufklärung uninteressiert scheint und keine Informationen an die Bevölkerung weitergibt. Das Gegenteil davon würde Spekulationen zerstreuen. Zum zweiten müssten die Autoren das auch ihrem Kollegen Hans Rauscher ausrichten, der sich ebenfalls auf Selbstmord-Spekulationen einließ und das schon zehn Tage nach dem Tod Pilnaceks. Danach wurde über die Sache nicht mehr viel berichtet, ehe Pilz viele Details ans Licht gebracht hat.

Und ein zweites Mal wird die Verschwörungstheorie in diesem Artikel beschworen, wenn da steht:

Die Amtsärztin soll den Todeszeitpunkt zunächst auf sechs Uhr früh festgelegt haben, berichten Involvierte. Pilnacek wäre also bis frühmorgens unterwegs gewesen. Das bietet Stoff für Verschwörungstheorien, in Rossatz kursieren dazu auch einige. Offiziell soll es später heißen, Pilnacek sei ertrunken.

Ich finde die Bezeichnung Verschwörungstheorie nicht passend, falls sie die Überlegung meint, Pilnacek könnte ermordet oder im Zuge eines eskalierten Streits umgekommen sein. Es ist eine Theorie, genauso wie der Selbstmord bisher eine Theorie ist. Es läge an den zuständigen Behörden, aufzuklären. Das haben sie bisher verabsäumt. Dass nach Monaten durch ZackZack Details publik werden, die der Öffentlichkeit bewusst verschwiegen wurden, macht die Sache nicht besser. Die Verschwörungstheorie ist ein ÖVP-Spin.


Titelbild: ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Daniel Wisser
Daniel Wisser
Daniel Wisser ist preisgekrönter Autor von Romanen und Kurzgeschichten. Scharf und genau beschreibt er, wie ein Land das Gleichgewicht verliert.
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35 Kommentare

  1. Ich glaube nicht das Peter Pilz diesen Bericht je gesehen hat. Geschweige denn irgendwer anderer. Aus dem Bericht wäre wohl, all das abzulesen, dass uns interessieren würde. Wer/wie/was wurde veranlasst und was wurde wirklich getan. Gerichtsmedizinisch oder nur pathologisch untersucht etc.

  2. Ganz ganz heftig. Daniel Wisser hat hier auf Umwegen einen weiteren extrem seltsamen Aspekt entdeckt.
    Sanitätspolizeiliche Obduktionen werden von Verwaltungsbehörden angeordnet. Gerichtsmedizinische Obduktionen werden von der StA angeordnet.

    Laut mehreren Quellen wurde bei Pilnacek wie schon unten erwähnt, sofort wegen des Ortes ein Suizid “beschlossen” und daher nur eine sanitätspolizeiliche Obduktion durch einen Pathologen*in durchgeführt. PP können sie das ev. bestätigen/widerlegen?

    Das Bedeutet dass nie ein Fremdverschulden in Frage kommen konnte, da man auf diese Zeichen gar nicht prüft, da dies nicht ins professionelle Gebiet eines sanitätspolizeilichen Pathologen*in fällt und er/sie das nicht verlässlich beurteilen kann.

    Das ist eigentlich unglaublich, da sich die Aussagen der Ärztin vor Ort damit decken, dass man eine Obduktion generell verhindern wollte. Scheinbar erfolgreich, da eine gerichtsmedizinische Untersuchung nie stattgefunden hat.

    Das erklärt auch zu 100% folgendes: “Es gibt einen Obduktionsbericht, den anscheinend niemand kennt. … dass Fremdverschulden ausgeschlossen sei, im Artikel wird aber behauptet, dass Fremdverschulden nie gänzlich ausgeschlossen werden könne… später wurde der Artitkel geändert auf: kann demnach aber nicht restlos geklärt werden…”

    Das stützt alles folgende Prämisse: Es fand durch extremen Druck von oben nie eine gerichtsmedizinische Obduktion statt die eine Fremdeinwirkung, also einen Mord, etwaige Substanzen wie KO Tropfen oder anderes Verdächtige überhaupt hätte feststellen können.

    Der Versuch eine gründlich Untersuchung zu verhindern war erfolgreich und es fand nur eine sanitätspolizeiliche Obduktion statt, wie sie im Fall eines natürlichen Ablebens im Altersheim oder anderswo bei eindeutig natürlichem Tod routinemäßig vorgenommen wird.

    Das ist mein jetziges Verständnis und lässt mich noch sprachloser zurück, passt aber perfekt ins Bild dieses Skandals. Bitte um Korrektur falls ich etwas übersehen habe! 💥

    • Uhh, das ist aber ein ganz entscheidendes Detail. Hätte das gerne von der Redaktion bestätigt, statt nur von einem anonymen Poster.

      • Ich natürlich auch. Habe nur die Infos zur Obduktion hier und im Standardforum zusammengetragen und keine Bestätigung ob das 100% korrekt ist 🌧️

    • Ich habe im Rechtsinformationssystem (RIS) den Begriff “Obduktion” gegoogelt: Er kommt in 1085 Dokumenten vor.
      Da anzunehmen ist, dass die Befugnis, eine Obduktion vorzunehmen bzw. anzuordnen, auf Bundesebene geregelt ist, habe ich eine Einschränkung der Suche auf “konsolidiertes Bundesrecht” vorgenommen. Ergebnis waren 43 Dokumente, das ist also schon etwas übersichtlicher.

      Neben verschiedenen Vorschriften über Meldepflichten für statistische Erhebungen (z.B. bei AIDS, bei Medikamtenversuchen, für das PersonenstandsG, das Sterbeverfügungsregister, etc.) findet sich ein RGBl. Nr. 263/1914, das die “Sanitätspolizeiliche Öffnung von Leichen und Untersuchung von Leichenteilen” regelt und in § 1 (1) vorsieht, dass eine “sanitätspolizeiliche Obduktion” über Anordnung der politischen Bezirksbehörde vorgenommen werden kann.
      Von hier stammt also mal der Begriff “Sanitätspolizeiliche Obduktion”.
      Das Reichsgesetzblatt Nr. 263 aus dem Jahr 1914 ordnet in § 1 (2) weiter an: “Die sanitätspolizeiliche Obduktion wird in der Regel vom Amtsarzte der politischen Bezirksbehörde vorgenommen. Steht ein Spezialfachmann zur Verfügung, so ist dieser von der politischen Bezirksbehörde zur Vornahme der Öffnung der Leiche und Untersuchung von Leichenteilen heranzuziehen.”

      § 125 Z.1 Strafprozeßordnung 1975 (StPO, BGBl. Nr. 631/1975) sieht vor, dass der „Sachverständige“ eine Person ist, “die auf Grund besonderen Fachwissens in der Lage ist, beweiserhebliche Tatsachen festzustellen (Befundaufnahme) oder aus diesen rechtsrelevante Schlüsse zu ziehen und sie zu begründen (Gutachtenserstattung)”.
      § 125 Z.4 StPO definiert auch den Begriff „Obduktion“ als “die Öffnung einer Leiche durch einen Sachverständigen zum Zweck der Feststellung von Anlass und Ursache des Todes oder von anderen für die Aufklärung einer Straftat wesentlichen Umständen.”

      Angeordnet werden kann eine Obduktion aber auch durch einen Staatsanwalt. So nebenbei: Ein Staatsanwalt unterliegt nach § 11 (1) Z.5 Staatsanwaltschaftsgesetz-DV (BGBl. Nr. 338/1986) bei der Anordnung einer Obduktion der Revision – einer Einflussnahme auf das Verfahren ist hiermit also Tür und Tor geöffnet!

      Hochinteressant ist aber schließlich § 128 StPO: Aus ihm ergibt sich, dass “die Kriminalpolizei einen Arzt beizuziehen” hat, sofern “nicht ein natürlicher Tod feststeht”.
      Hier rückt für mich der Polizist in den Vordergrund, der sich angemaßt hat, der Amtsärztin von einer Obduktion abzuraten: Den würde ich gerne mal um eine Stellungnahme ersuchen – wenn’s sein muss, mittels Anzeige.

      Auch mrsmokie hat am 2.4.2024 um 18:58 in einem lesenswerten Kommentar die Bedeutung dieses § 128 StPO hervorgehoben. Ich denke, dass diese Gesetzesstelle eine der wesentlichsten Grundlagen ist, um das allererste Verhalten der Polizei nach dem Tode Pilnaceks zu beurteilen.

      Wer die Obduktion nun tatsächlich vorgenommen hat, ist nur aus dem Obduktionsbericht ersichtlich. Ich gehe davon aus, dass es einen gibt, da ja von der Amtsärztin einer angeordnet wurde. Alles andere wäre rechtswidrig und würde wohl eine Anzeige bei der WKStA rechtfertigen. Die Frage ist nur, was in dem Obduktionsbericht drinsteht und wie sorgfältig die Obduktion durchgeführt wurde. Einsicht nehmen können die Erben und die nahen Verwandten. Sie dazu zu animieren, würde mich sehr reizen.

      Ich würde auch gerne mal die Amtsärztin interviewen. So wie die mit den Polizisten umgegangen zu sein scheint, dürfte sie sich an die Rechtsvorschriften halten und ich rechne mir gute Chancen aus, von ihr weiterführende Informationen zu erhalten.

      Informationen stellt aber nicht nur das RIS zur Verfügung, auch die MedUni Wien führt auf ihrer Website Grundsätzliches über Obduktionen aus: https://www.meduniwien.ac.at/web/klinik-gesundheit/ambulanzen-services/obduktionen/

      Je nach Anlass bzw. Auftraggeber unterscheidet die MedUni Wien fünf Obduktionsarten:

      Klinische Obduktion
      Auftraggeber: behandelnde ÄrztIn
      Durchführung: FachärztIn für Pathologie
      Gesetzliche Grundlage: Krankenanstaltengesetz §25
      Zielsetzung: Dient der Klärung der Todesursache und der Qualitätskontrolle bzgl. Diagnose und Therapie.

      Sanitätsbehördliche Obduktion
      Auftraggeber: Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. in Wien die MA 15 – Gesundheitsamt)
      Durchführung: FachärztIn für Pathologie bzw. FachärztIn für Gerichtsmedizin
      Gesetzliche Grundlage: Jeweiliges Landesgesetz, z.B. Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz
      Zielsetzung: Feststellung der Todesursache.

      Gerichtliche Obduktion
      Auftraggeber: Staatsanwaltschaft
      Durchführung: Sachverständige/r für Gerichtsmedizin
      Gesetzliche Grundlage: Strafprozessordnung §128
      Zielsetzung: Feststellung von Todesursache und Fremdverschulden.

      Privatobduktion
      Auftraggeber: Angehörige / Rechtsnachfolger
      Gesetzliche Grundlage: Jeweiliges Landesgesetz, z.B. Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz
      Durchführung: Obduktionen dürfen grundsätzlich von jeder in Österreich zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigten ÄrztIn durchgeführt werden. Die mit der Privatobduktion beauftragte ÄrztIn muss diese unverzüglich, unter Angabe des Namens des Toten sowie der Zeit und dem Ort der geplanten Obduktion, bei der Gesundheitsbehörde melden.
      Zielsetzung: Feststellung der eigentlichen Todesursache, z.B. für allfällige Versicherungsfragen.

      Lehrobduktion
      Nur möglich, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine Körperspende an ein Institut für Anatomie einer österreichischen medizinischen Universität verfügt hat.
      Angehörige / Rechtsnachfolger können sich gegen eine derartige Körperspende aussprechen, sofern diese nicht notariell beglaubigt wurde.
      Durchführung: FachärztIn für Anatomie, Pathologie bzw. Gerichtsmedizin
      Zielsetzung: Dient der studentischen Ausbildung und ärztlichen Weiterbildung sowie der medizinisch-wissenschaftlichen Forschung.

      Über jede behördlich angeordnete Obduktion (das sind die ersten drei) ist ein Protokoll aufzunehmen, das mindestens Folgendes zu enthalten hat:
      • Identität des Obduzierten
      • Erhobene Befunde
      • Krankheitsdiagnose
      • Todesursache

      Zu beachten ist: JEDE Obduktion – egal von wem sie angeordnet wurde – ist grundsätzlich auf die Feststellung der Todesursache gerichtet!
      In der Praxis scheint es tatsächlich aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen einen erheblichen Unterschied zu geben zwischen einer Sanitätsbehördlichen Obduktion (Kernfrage: Liegt eine meldepflichtige Krankheit vor?) und einer Gerichtlichen Obduktion (Kernfrage: Liegt Fremdverschulden vor?).

      Für mich ergibt sich die Klärung der Frage nach dem Unterschied einer Sanitätsbehördlichen Obduktion und einer Gerichtlichen Obduktion daraus, dass es für eine Gerichtliche Obduktion eine eigene Rechtsvorschrift gibt, wie diese durchzuführen ist: Das Gesetz über die Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau, RGBl. Nr. 26/1855.
      169 Jahre sind eine lange Zeit. Die im k.u.k.-Reich kurz nach der bürgerlichen Revolution zu Metternich’s Glanzzeit 1855 beschlossene Verordnung wurde als Reichsgesetzblatt verlautbart und steht aufgrund der nach 1945 vorgenommenen Rechtsüberleitung aktuell als Gesetz in Österreich in Geltung.
      Dieses Gesetz regelt nun in 134 Paragraphen, wie eine Gerichtliche Obduktion durchzuführen ist. Wen’s interessiert, hier der Link zur Gesamtfassung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001662

      Es kommt zwar bei der Ausbildung eines Arztes den Obduktionen besonderes Augenmerk zu. Die Ärztliche Physikatsprüfungsverordnung (RGBl. Nr. 37/1873), sieht in § 11 vor: “Der praktische ärztliche Prüfungsakt ist in einem öffentlichen Krankenhause und in einem chemischen Laboratorium vorzunehmen”, wobei der “Kandidat in Gegenwart des Vorsitzenden und eines Mitgliedes der Prüfungskommission” an einer “Leiche eine ihm aufgegebene legale Obduktion zu verrichten, den Sektionsbefund einem hiezu bestimmten Schriftführer zu Protokoll zu diktieren und das betreffende Gutachten eigenhändig beizufügen” hat.
      Ganz schön fortschrittlich waren unsere Vorfahren im Jahre 1873. Dieses ebenfalls nach wie vor in Geltung stehende Gesetz feierte also letztes Jahr sein 150jähriges Jubiläum – herzliche Gratulation! Und ich dachte immer, das Kaiserreich wäre im Jahr 1920 aufgelöst worden – war denn die Talkshow “Wir sind Kaiser” im ORF mit Robert Palfrader ernst zu nehmen?

      Conclusio im Fall Pilnacek ist für mich jedenfalls: Es gibt tatsächlich einen erheblichen Unterschied zwischen einer Sanitätsbehördlichen Obduktion, die nach den Standards der Allgemeinmedizin von einer/einem FachärztIn für Pathologie bzw. FachärztIn für Gerichtsmedizin durchgeführt wird und einer Gerichtlichen Obduktion, die nach den Vorschriften des Gesetzes über die Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau von einer/einem Sachverständige/r für Gerichtsmedizin durchgeführt wird.

      Ich muss somit zu meinem Bedauern dem Kommentar vom 2.4.2024 Um 2:48 vollinhaltlich recht geben.
      Ich hätte gerne ein anderes Ergebnis gehabt. Eines, das vielleicht nicht so enttäuschend ist hinsichtlich des Zustands des Landes, in dem ich lebe. Aber die Realität ist halt nun mal so.
      Ich ersuche die/den KommentarverfasserIn, mit mir Kontakt aufzunehmen unter chris.k.uga@uniongesellschaftaktiv.at
      Mit dieser Art des logischen Vorgehens, des Denkens und der sprachlichen Formulierungen hätte ich gerne mehr Kontakt!

      Der Zustand unseres Landes lässt mich zwar tief enttäuscht zurück, aber nicht sprachlos und schon gar nicht tatenlos. Ich habe eine Plattform gegründet, die im Herbst bei den NR-Wahlen antreten möchte und in der mündige Bürger politisch aktiv werden können: https://www.uniongesellschaftaktiv.at
      Ich will’s einfach nicht glauben, dass man gegen Korruption, Freunderlwirtschaft, Postenschacher, politische (Landes-)”Fürsten” und Bezirks-)”Kaiser” und vor allem gegen unseren Alphakarl, der gerne auch mal armutsgefährdete Kinder zwecks gesunder Ernährung zu McDonalds essen schickt, nichts tun kann. Von anderen derzeitigen Erscheinungsbildern wie “Volkskanzlern”, die meines Erachtens nach unter das Wiederbetätigungsverbot des Verbotsgesetz 1947 fallen, ganz zu schweigen.
      Vielleicht findet sich ja hier wer, die/der mitmachen will… PP ist herzlich eingeladen. Er hat für mich Vorbildfunktion.

      In der Causa Pilnacek steht für mich jedenfalls fest: Die Amtsärztin hat verantwortungsbewußt und couragiert gehandelt. Dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten “nur” eine Sanitätsbehördliche Obduktion anordnen konnte, liegt nicht in ihrem Verschulden.

      Höchst suspekt scheinen mir aber die handelnden Polizeiorgane zu sein. Wenn es tatsächlich stimmt, dass der Amtsärztin von einer Obduktion abgeraten wurde, dann haben die Organe ihre Kompetenz überschritten.
      Im Rahmen ihrer Kompetenzen steht es in ihrem Ermessen, zur Beurteilung zu kommen, dass kein Fremdverschulden vorliegt. Aber in den Kompetenzbereich der Amtsärztin einzugreifen steht ihnen nicht zu. Dieses Vorgehen ist höchst aufklärungsbedürftig.

      Um hier mehr Licht in die Sache zu bringen, würde ich wie gesagt gerne die Amtsärztin interviewen, den betreffenden Polizisten um eine Stellungnahme ersuchen und die Erben bzw. nahen Verwandten des Hr. Pilnacek animieren, in den Obduktionsbericht Einsicht zu nehmen.
      Zu diesem Zweck habe ich ZackZack ersucht, mir bei der Erlangung eines Presseausweises behilflich zu sein.

  3. Danke für die Darstellung der Aufarbeitung. So ähnlich hatte ich es empfunden, ich fühle mich also bestätigt. Ein paar Weiterführungen: Ich würde nicht von Fake-News sprechen in diesen Fällen, sondern von einseitiger Darstellung, die den Autor:innen einfach nicht mehr auffällt. Am Beispiel Rauscher: Er ist zweifelsohne ein untadeliger Demokrat aber bei der ÖVP hat er einen Schatten. Er glaubt immer noch daran, dass die ÖVP eine die Demokratie unterstützende Partei sei und versucht jene in der ÖVP zu stärken, denen er das zutraut. So wie Rauscher die Kurze Gefahr nicht sah, er ihm Chancen sich zu beweisen einräumte, so sieht er die Gefahr bei der ÖVP jetzt auch nicht. Das ist bedauerlich.

    Wie viele Journalist:innen, denen ich durchaus zugestehe die demokratischen Prozesse am Laufen halten zu wollen (es gibt genug andere, die das keinen Deut schert), versuchen sie nun die FPÖ zu offenbaren. Damit das gelingen kann, wird die ÖVP geschont. Das Motto: “Alles was der FPÖ schadet, ist gut für die Demokratie”. Ich halte auch diesen Zugang für einen ÖVP-Spin, der ja im Jänner 2024 auch so vorgestellt wurde. Aber wer erinnert sich schon daran? Und gerade nun streiten sich ÖVP und FPÖ darüber, welche die korrupteste Partei sei, spielen sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu. https://noe.orf.at/stories/3251288/ Es geht dabei um den Polizeichef Niedeöstereichs, also jener Behörde, für die die ÖVP maßgeblich kenntlich zu machen ist und die im Fall Pilnacek aufklärerisch so kläglich versagte.

    Wir haben hier im Forum immer wieder von Unterwanderung der Institutionen gesprochen: durch die ÖVP. Und diese Unterwanderung kommt den geläufigen Journalist:innen absurd vor, sie können sich gar nicht vorstellen, dass die Institutionen parteilich so unterwandert und damit ausgehöhlt sind, dass sie nicht mehr in erster Linie für die Republik arbeiten sondern für eine Partei. Wenn man sie darauf anspricht, dann greift der ÖVP-Spin: “Alles was der FPÖ schadet, nützt der Demokratie” und es wird nicht weiter nachgedacht. Doch der ÖVP-Spin hat folgenden Gehalt: “Alles was der FPÖ schadet, nützt der ÖVP”. Dass sich die ÖVP um Demokratie und Rechtsstaat gar nicht mehr kümmert, zeigt unter anderem der Fall Pilnacek.

    Ähnliche Schlagseite hatte am Karfreitag die Verhaftung Egisto Otts. Bei den vielen Artikeln und Kommentaren meinte man beim flüchtigen Drüberlesen es handle sich um Egisto Bond, einen Superspion im Dienste Russlands. Alle brachten die Meldung und beteuerten die Unschuldsvermutung des Inhaftierten. Doch allein das Aufblasen eines Datenüberbringers setzte einen oder folgte einem Spin: Egisto Ott im Gefängnis, die rus Spionage ausgemerzt – man braucht sich danach nicht mehr damit auseinandersetzen, ist die Folge. Niemand fragte (sich), wann die Engländer (neue) Informationen übermittelten, die zur Festnahme führten. Niemand fragte (sich), von wem Ott den Auftrag erhielt. Niemand fragte (sich), wo Ott die Daten (in welcher Form (Stick?)) übergab. Sofort wurde der Marsalek-Joker gezogen, die Blickrichtung weg von unseren Institutionen.

    Christo Grozew ist Bulgare, Investigativjournalist und lebte 20 Jahre in Wien. Vor einem Jahr erklärte er, Österreich zu verlassen, weil er hier seines Lebens nicht mehr sicher ist. Auf die Frage, ob ihn die Behörden nicht schützen könnten, antwortete er: “Es gibt in Österreichs Institutionen mehr Einflussnehmer als es in Wien Politisten gibt.” In Wien gibt es etwas mehr als 8.000 Polizist:innen. Wir müssen also von zirka 10.000 rus Einflussnehmern in Österreichs Institutionen ausgehen. Die österreichischen Institutionen sind grundlegend von der ÖVP dominiert. Egisto Ott mag einer dieser sein, 9.999 weitere rus Einflussnehmer in den Institutionen gilt es aufzuspüren. Dies wird nicht gelingen, wenn die ÖVP aus dem Blickwinkel genommen wird.

    Dieses journalistische Wegschauen, was in den Institutionen Österreichs passiert, nützt der ÖVP, wie man beim Fall Pilnacek durchaus erkennen kann. Die Frage muss auch lauten: Wem nützt dieses Wegschauen noch? In Bezug auf die Nachschau im Fall Pilnacek hat sich der Standard wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert, weil, so meine Vermutung, in der Redaktion solche Verknüpfungen als Verschwörungsfantasien unbeachtet bleiben.

    • Rauscher ist ein ÖVP-Apologet und eine Schande für den Standard. Auf einer Linie mit den jetzigen Vorgängen, wo Pilnacek-Artikel abwiegeln und nur kurz auf Seite 2 zu finden sind, bis sie ganz von der Homepage verschwinden.

  4. Ich muss zu meiner Schande gestehen, diesen Bericht doch glatt übersehen zu haben, wahrscheinlich dachte ich, dass ich diesen schon gelesen hätte…

    Wie auch immer ist dieser Bericht für mich eine historisch bedeutssame Arbeit.
    Vermutlich sogar eine Art Ermittlungsdokumentation auch was die Inseratenkorruption und die gekauften Medien in diesem Lande anbelangt.
    Vermutlich wird hier kein Medium aber darüber wieder schreiben, was ein weiterer schlagender Beweis für dieses gigantische kriminelle System darstellt.
    Aber sogar der ORF hat heute in der ZIB 1 nach seiner Senung über die Gagen einen Wasserschaden am Ende symbolisiert? – Vielleicht zumindest auch einmal ein Anfang in eine andere Richtung?

    Aber man muss auch erst einmal den Mut aufbringen, Kollegen in seiner Branche inklusive den Überwachungsinstitutionen derart schonungslos, aber mit Sicherheit nicht unfair und sehr sachlich gestaltet derart aufzublattlen.
    BRVAO, BRAVO. BRAVO – ein wahrlicher Lichtblick in dieser ach so duklen (Medien)- Zeit…

    Zum noch immer unbekannten Obduktionsbericht, möchte ich anmerken, dass für mich die wichtigsten Daten daraus währen, wie viel Alkohol der Herr Sektionschef vor allem zum Zeitpunkt der Polizeianhaltung hatte, oder besser haben musste. Aber auch ob Sustanzen wie “KO-Tropfen” gefunden wurden und wie diese Substanzen mit welchem Blut (das muss es ja noch immer geben) gemessen wurden.
    (Ich kenne nur beispielsweise einen Polizeiübergriff, wo Jemand ein wenig Alkohol trank, aber dann mit KO-Tropfen richtig outgenockt wurde. Zwei Polizeistreifen stellten fest, als sie diesen gleich nach dem Verlassen des Lokals augehalten und schon abgepasst hatten, dass dieser 1,8 Promille getrunken hätte.
    Am nächsten Tag ging dieser zum Arzt und stellte dieser auf Grund der Erfahrungsuntersuchungen schon fest, dass dieser KO- Tropfen bekommen haben musste. Er nahm ihm Blut ab und schickte es in die Gerichtsmedizin. Dort stellte man fest, dass dieser keinen Alkohol im Blut hatte, aber für den KO- Tropfenblutnachweis der Arzt zu wenig Blut abgenommen hätte. Das Opfer war dazu vor Ort in der Gerichtsmedizin und rief seinen Arzt an und dieser führte dann ein Kampfgespräch mit den Ärzten vor Ort, welche aber nicht bereit waren diesem vor Ort nun genügend Blut für den offenen Nachweis abzunehmen. – So soll es sogar mehrere Tage nach einem KO-Tropfen Anschlag noch immer über diesen Weg möglich sein, KO- Tropfen nachweisen zu können.
    Die gekauften Medien aber verbreiten nach wie vor, dass das nur einen Tag möglich wäre, was aber eine unfassbare Falschmeldung darstellt! – Die BH hatte schon ein Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet, aber dann nach dem der Nachweis vorlag, dass kein Alkohol getrunken worden war, das Verfahren einfach eingestellt. Warum vier Streifenpolizisten aber mit zweimal Blasen 1,8 Promille feststellen konnten, hat man einfach bis heute ohne einer Konsequenz offen gelassen — wenn man aber solche Geschichten kennt und dann auch noch die Motive, welche damals hier das verursacht haben und wie das aber letztendlich ausging, dann weiß man, was es in diesem Lande geschlagen hat und vermutet eben auch beim Fall Pilnacek die gleichen Vorgänge… – Diese damaligen Opfer haben sich an mehrere Medien gewandt, aber keines war bereit darüber zu schreiben…? – So ist aber für mich bereits der KP-Tropfen Anschlag als ein Mordversuch zu werten…)

  5. Sehr gut, Herr Wisser.

    Eine Theorie ist eine Theorie, und eine andere Theorie, die dieser entgegensteht, ist eben genau das: eine Gegentheorie, eine andere Theorie, … und eben nicht automatisch eine “Verschwörungstheorie”.

    Welche sich schlussendlich als richtig herausstellt, ist das Ergebnis sachlicher Recherche, von Ermittlungsarbeit, von Bestätigung und Widerlegung durch Erfahrung, Experiment, Benutzung des eigenen Verstandes etc.

    Das galt theoretisch(sic!) auch schon vor und während der letzten vier Jahre, wurde dann aber durch “Dekrete”, “Vorschriften”, “Gesetze”, “Verordnungen”, “Glauben” und nicht zuletzt durch tatkräftige Mithilfe Ihrer Zunft ersetzt.

    Schön, dass da nun ein allgemeiner Wille zur Bereinigung und Aufarbeitung dieser Missstände da ist, es ist auch höchste Zeit; die vielen Menschen, die beschimpft, verspottet, verunglimpft, benachteiligt, verleumdet usw. usf. wurden, warten schon lange darauf und haben es sich verdient.

  6. Ein vom Standard gebetmühlenartig angepriesener “Qualitätsjournalismus” schaut für mich ein wenig anders aus, als der tagtägliche Output auf rosarotem Papier. Eine Presseförderung “in modo Austriaco” führt unweigerlich zur Versumpfung der Informationsqualität, zur Bauchpinselung der für die Vergabe Verantwortlichen (bzw. deren Partei) und – last but not least – zu einer schleichenden und kritiklosen Totalverblödung der Leser von Gratiszeitungen und Mainstream-Käseblättern. Mein Statement mag vielleicht ein wenig zu schwarz-weiß klingen, aber es entspricht halt meiner Meinung. Drum bin ich lieber zahlendes Zackzack-Clubmitglied, als kritikloser Konsument der österreichischen Tageszeitungen.

    • Ja, der Standard geht da jetzt ganz ganz eigenartig vor beim Löschen und beim Sperren der User:innen. Die Forenmoderation soll ja ausgegliedert worden sein. Und also würde dann eine Kommunikationsagentur diese Aufgaben übernehmen. Auf die Forenmoderation haben die Redakteur:innen keinen Einfluss mehr, wie von mehreren Redakteur:innen bereits verschriftlicht bestätigt.

      Fremdlinks werden jetzt rigoroser gehandhabt, damit die User:innen nicht von der Seite weggelockt werden. Im Gesamten sind die Standardforen eine für die Demokratie im deutschsprachigen Raum wichtige Infrastruktur geworden. Und diese wird Stück um Stück nun zerlegt. Sicher ist der Erhalt kostspielig und die Regierung hat diese Plattform nicht so als demokratiewürdig eingestuft, sodass wie so oft und “wie unerwartet” aber “praktisch” “aus Rentabilitätsgründen” demokratische Auseinandersetzung unter vielen unterbunden wird. Wenn sich demokratische Auseinandersetzung für einen privaten Betreiber “ökonomisch rechnen muss”, dann wird Demokratie zerstört.

  7. Erstmal Danke an Daniel Wisser für die Arbeit, die Standard-Artikel statistisch zu ordnen.
    Letztlich entsteht eine Blattlinie aber wohl weitgehend durch die Journalisten, die in dem Medium schreiben. Diesbezüglich würde mich eine Statistik der “Krone”-Artikel interessieren. Schließlich gehörte auch ich zu denen, die im Vertrauen auf journalistische Sorgfalt die Meldung der Kronen Zeitung über den Obduktionsbericht zitierten, ohne ihn selbst vorliegen zu haben.
    Durch die sachliche Darstellung in diesem Artikel von Daniel Wisser aber steht mein Geduldsfaden vor einer Zerreissprobe: WIE ZUR HÖLLE KOMMT MAN AN EINEN OBDUKTIONSBERICHT RAN? Ich hab’ nicht mal einen Presseausweis!
    Dieser Obduktionsbericht interessiert mich schön langsam immer mehr und ich vertrete die Ansicht, dass das öffentliche Interesse daran etwaige schützenswerte Persönlichkeitsrechte überwiegt – was nichts anderes heißt, als dass ich mein Interesse, die relevanten Inhalte dieses Obduktionsberichtes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, höher werte als das Interesse einer Leiche und ihrer Angehörigen, Stillschweigen über die Todesursache zu bewahren.
    ICH ERSUCHE HIERMIT PETER PILZ PERSÖNLICH, MIR HILFESTELLUNG ZU LEISTEN, DEN OBDUKTIONSBERICHT EINZUSEHEN!
    Mit besten Grüßen, Chris.K.Uga
    Kontaktaufnahme gerne unter: chris.k.uga@uniongesellschaftaktiv.at

      • Ich glaube nicht das Peter Pilz diesen Bericht je gesehen hat. Geschweige denn irgendwer anderer. Aus dem Bericht wäre wohl, all das abzulesen, dass uns interessieren würde. Wer/wie/was wurde veranlasst und was wurde wirklich getan. Gerichtsmedizinisch oder nur pathologisch untersucht etc.

  8. “Es gibt einen Obduktionsbericht, den anscheinend niemand kennt. Laut Kronen Zeitung schließt dieser Fremdverschulden aus. Alle Medien zitierten die Kronen Zeitung, ohne diesen Bericht vorliegen zu haben. Im Krone-Zwilling heute heißt es in der Schlagzeile, dass Fremdverschulden ausgeschlossen sei, im Artikel wird aber behauptet, dass Fremdverschulden nie gänzlich ausgeschlossen werden könne. Später wurde der Artikel geändert auf: kann demnach aber nicht restlos geklärt werden.”

    Der Grund für den Ausschluss eines möglichen Fremdverschuldens dürfte in der Entscheidung für den Obduktionsort begründet liegen.
    https://www.derstandard.at/story/3000000213309?ref=shpost#posting-1121236269

    Daraus resultierend standen nur Unfall oder Suizid als Befund zur Auswahl. Die Entscheidung fiel noch vor der Veröffentlichung der Anordnung einer Obduktion auf zweiteres und wurde im Zuge eines Interviews bei einem Gerichtsprozess verlautbart.
    Dadurch war Punkt 12 im Ehrenkodex des österreichischen Presserates in Kraft:
    „Berichterstattung über Suizide und Selbstverstümmelung sowie Suizidversuche und Selbstverstümmelungs-versuche gebietet im Allgemeinen große Zurückhaltung. Verantwortungsvoller Journalismus wägt – auch wegen der Gefahr der Nachahmung – ab, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und verzichtet auf überschießende Berichterstattung.“

    Die Pressemeldung der Anordnung einer Obduktion fand erst Tage danach (23.10.2023) statt, das Obduktionsergebnis wurde in der Berichterstattung erst Wochen danach erwartet.
    Das Obduktionsergebnis wurde vier Wochen später in der Krone (23.11.2023) veröffentlicht: Kein Fremdverschulden. Andere Medien (auch der ORF) beziehen sich auf den Krone Artikel.
    In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls in der Krone berichtet: „Pilnacek war in der Nacht auf den 20. Oktober auf der Schnellstraße S5 im Bereich Stockerau (NÖ) als Geisterfahrer unterwegs.“
    Noch am 20.10.2023 wurde auf OE24 berichtet:
    „Davor wurde er von der Polizei als Geisterfahrer auf der A22 in Stockerau angehalten. Er war wohl zu früh von der Autobahn abgefahren – er wollte eigentlich zur S5, um nach Hause in den Bezirk Krems zu fahren. Stattdessen dürfte er in Stockerau-Mitte abgefahren sein und nahm den falschen Kreisverkehr, um wieder auf die A22 zu kommen. Prompt wurde er von der Polizei erwischt.“

    Eigentlich müsste es eine Flut von Beschwerden beim Presserat geben.

  9. “Es gibt einen Obduktionsbericht, den anscheinend niemand kennt. Laut Kronen Zeitung schließt dieser Fremdverschulden aus. Alle Medien zitierten die Kronen Zeitung, ohne diesen Bericht vorliegen zu haben. Im Krone-Zwilling heute heißt es in der Schlagzeile, dass Fremdverschulden ausgeschlossen sei, im Artikel wird aber behauptet, dass Fremdverschulden nie gänzlich ausgeschlossen werden könne. Später wurde der Artikel geändert auf: kann demnach aber nicht restlos geklärt werden.”

    Der Grund für den Ausschluss eines möglichen Fremdverschuldens liegt in der Entscheidung für den Obduktionsort begründet.
    https://www.derstandard.at/story/3000000213309?ref=shpost#posting-1121236269

    Insofern standen nur Unfall oder Suizid zur Auswahl. Die Entscheidung fiel noch vor der Veröffentlichung der Anordnung einer Obduktion auf zweiteres:
    https://web.archive.org/web/20231021015825/https://www.oe24.at/oesterreich/politik/affaeren/pilnacek-tod-kurz-gibt-justiz-die-schuld/572957930

    Dadurch war Punkt 12 im Ehrenkodex des österreichischen Presserates in Kraft:

    „Berichterstattung über Suizide und Selbstverstümmelung sowie Suizidversuche und Selbstverstümmelungs-versuche gebietet im Allgemeinen große Zurückhaltung. Verantwortungsvoller Journalismus wägt – auch wegen der Gefahr der Nachahmung – ab, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und verzichtet auf überschießende Berichterstattung.“

    Die öffentliche Kundgebung der Anordnung einer Obduktion fand erst Tage danach statt, das Obduktionsergebnis wurde erst Wochen danach erwartet.
    https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/17762422/obduktion-nach-pilnacek-tod-angeordnet

    Die Obduktionsergebnis wurde vier Wochen später in der Krone (23.11.2023) veröffentlicht: Kein Fremdverschulden
    In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls in der Krone berichtet: „Pilnacek war in der Nacht auf den 20. Oktober auf der Schnellstraße S5 im Bereich Stockerau (NÖ) als Geisterfahrer unterwegs.“

    Noch am 20.10.2023 wurde auf OE24 berichtet:
    „Davor wurde er von der Polizei als Geisterfahrer auf der A22 in Stockerau angehalten. Er war wohl zu früh von der Autobahn abgefahren – er wollte eigentlich zur S5, um nach Hause in den Bezirk Krems zu fahren. Stattdessen dürfte er in Stockerau-Mitte abgefahren sein und nahm den falschen Kreisverkehr, um wieder auf die A 22 zu kommen. Prompt wurde er von der Polizei erwischt.“

    Eigentlich müsste es eine Flut von Beschwerden beim Presserat geben.

  10. A geh, Gedankengänge die der ÖVP unangenehm werden könnten pauschal als Verschwörungstheorien zu bezeichnen….und damit jede Differenzierung in der Betrachtungsweise gleich vorweg zu killen… hat sich doch in Vergangenheit super bewährt.

    Natürlich setzt man erneut drauf!

  11. Diese Causa stinkt derartig zum Himmel, dass einem dabei schlecht wird.

    Aber eine transparente Information über diesen Kriminalfall (und das wird er immer mehr) wird dem Bürger konsequent verweigert.

    Aus welchem Grund? Wie sehr hängt die ÖVP mit ihren Spitzenpolitikern in NÖ und in den Regierungskreisen mit drin?

    Wovor haben die Mächtigen des Landes so große Angst, dass sie die dringend notwendige öffentliche Aufklärung so hektisch verhindern? Wenn doch alles so ganz normal ist?

    Diese ÖVP hat anscheinend viel zu verbergen! Und die Pilnacek Unterlagen würden diese Partei und ihre Machenschaften bloßstellen.

    Das ist die einzig logische Schlußfolgerung, die man aus dieser Verschleierungsdramödie ziehen muß!

  12. Wenn jemand ertrunken ist, gibt es Wasser in der Lunge. Nicht zu wenig und eindeutig! Das wäre durch eine Obduktion leicht zu klären. Gab es noch andere Verletzungen? Wenn ja, dann … . Wenn nein dann, … .

    Also alles leicht zu klären. Und wenn nicht eindeutig, dann möge das ein unabhängiger Fachmann (und nicht Kurz) bestätigen.
    Schließlich war er eine Person des öffentlichen Lebens. Damit greift der Persönlichkeitsschutz nicht so stark.

  13. Es gibt Themen, über die wird im Lande Österreich nie objektiv berichtet werden können: Israel, Russland, ÖVP. Alle habe ihre eigenen Hintergrundgeschichten.

    Das muss aufhören. Wie? Mit einer neuen Regierung ohne ÖVP und ohne FPÖ. Wird das jemals passieren? Ich bin mir nicht sicher.

    Es liegt in der Hand der Wähler*Innen die wiederum durch diese Desinformation beeinflusst werden. Ein ewiger Teufelskreis. Umso wichtiger ist Zackzack.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt! 🇦🇹

  14. Der Standard ist nicht mehr das, was er einmal war, speziell, was die VP und vor allem Exexkanzler Kurz betrifft.

  15. Einen weiteren Spin befördert derstandard, nämlich in dem Artikel der “Enthüllungsjournalisten”, den Spin des “Routinevorgangs”, welchen der Eingriff der Kriminalbeamten in die Regelung der Verlassenschaft angeblich darstellt.

    • Dazu Heinz Mayer: “Die Kriminalpolizei wollte aber eine Sicherstellung nicht am Fundort der Leiche, sondern in der letzten Wohnung des Betroffenen durchführen. Dafür bietet § 42 SPG keine Rechtsgrundlage. Wenn die Kriminalpolizei laut Medienberichten (Salzburger Nachrichten, Kurier und Kronenzeitung vom 28. März 2024) dies als „Routinevorgang“ bezeichnet, muss man sich fürchten. Dies würde nämlich bedeuten, dass immer dann, wenn jemand durch einen Unfall oder ein Delikt getötet oder in einen wehrlosen Zustand versetzt wird, die Kriminalpolizei dessen Wohnungen aufsuchen und bestimmte Gegenstände verlangen darf.”

      https://zackzack.at/2024/04/01/eine-mordkommission-auf-handyjagd-keine-provinzposse

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