Österreich-Herausgeber Wolfgang Fellner wurde am Montag in erster Instanz wegen übler Nachrede verurteilt. Fellner hatte in einem Artikel gegen Kurz-Richter Michael Radasztics gewettert und Peter Pilz und Alma Zadić vorgeworfen, man hätte “illegale Akten” bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am Wiener Landesgericht fand Montag ein Strafprozess gegen den Chef von Österreich und oe24.at, Wolfgang Fellner, statt. Initiiert wurde das Verfahren durch eine Klage von ZackZack-Herausgeber Peter Pilz.
Hintergrund des Verfahrens
Kurz nachdem Ex-Kanzler Sebastian Kurz heuer im Februar wegen Falschaussage im U-Ausschuss erstinstanzlich verurteilt wurde, wetterte Fellner in einem Kommentar gegen den Richter Michael Radasztics, Justizministein Alma Zadić und Peter Pilz.
Der Richter habe “geheime Unterlagen der Staatsanwaltschaft illegal an den Radau-Abgeordneten Peter Pilz weitergegeben“ und daraus eine “illegale parlamentarische Anfrage gezimmert.” Fellner fand auch eine Pilz-Komplizin: “Alma Zadić steckt also mit dem Rambo-Richter Radasztics, der ihr und Pilz die illegalen STA-Akten zum Eurofighter gegeben hat, unter einer Decke.“ Dagegen klagte Peter Pilz und brachte Anzeige bei Gericht ein.
Fellner erstinstanzlich verurteilt, Strafe von 30.000 Euro
Der Richter folgte der Ansicht des ZackZack-Herausgebers – Fellner ist demnach schuldig, das Vergehen der “Üblen Nachrede” nach § 111 Abs 1, Abs 2 StGB begangen zu haben. Einem Vergleich – Fellner bot an, den Artikel offline zu nehmen, die Verfahrenskosten zu übernehmen und eine Entschädigung von 5000 Euro zu zahlen – nahm Pilz nicht an. Immerhin ist es nicht das erste Mal, dass der Österreich-Herausgeber wegen übler Nachrede vor Gericht steht und auch verurteilt wird.
Volkert Sackmann, der Peter Pilz in dem Verfahren als Anwalt vertritt, erklärt: “Fellner muss, wenn das Urteil rechtskräftig werden würde, 30.000 Euro an die Republik zahlen und darf sich drei Jahre keine Entgleisung mehr erlauben – sonst müsste er eine bedingt nachgesehene Strafe von weiteren 30.000 möglicherweise auch noch zahlen.”
Fellners oe24 GmbH hat ebenfalls das Medieninhaltsdelikt der üblen Nachrede in einem Medium verwirklicht und soll deshalb 2000 Euro an Peter Pilz zahlen. Das Urteil muss von Fellners Medium zudem auf der Website veröffentlicht werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Fellner hat volle Berufung angekündigt. Anwaltlich vertreten wird der Österreich-Herausgeber übrigens von Peter Zöchbauer – jenem Anwalt, der aktuell gleich in mehreren Fällen gegen ZackZack und Peter Pilz vorgeht und dabei etwa von Pilnacek-Witwe Caroline List und dem niederösterreichischen Kripo-Mann Hannes Fellner (nicht mit Wolfgang Fellner verwandt), gegen den die WKStA im Fall “Pilnacek” ermittelt, beauftragt wurde.
Titelbild: ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com (Pilz), HANS PUNZ / APA / picturedesk.com (Fellner)