Freitag, März 29, 2024

3. Nationalratspräsidentin tappt in Fotofalle – Anzeige gegen FPÖ-Kitzmüller

Paukenschlag: Ex-Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) wurde wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch angezeigt. Es geht um die Prüfung eines Verbots der Identitären-Bewegung in Österreich nach dem Verbotsgesetz. Die Abstimmung darüber wurde falsch ausgewertet. Dafür verantwortlich laut Wiener Anwalt: Anneliese Kitzmüller.

Wien, 28. Oktober 2019 / Die letzte Sitzung des alten Nationalrats verlief einigermaßen turbulent. Im freien Spiel der Kräfte versuchte jede Partei, sich noch in eine letzte gute Position vor der Wahl zu bringen. Dabei ging es auch um einen Antrag zum Verbot radikaler Vereine, den Peter Pilz einbrachte. Sein Verbotsantrag zu den islamistischen Vereinen ATIB und Mili Görüs wurde von einer Mehrheit angenommen. Dann wurde über das Verbot der rechtsradikalen Identitären abgestimmt. Zur allgemeinen Verwunderung stimmte die SPÖ mit der FPÖ (Rot-Blau vor der Wahl noch mit Mehrheit ausgestattet) gegen den Antrag. ÖVP, NEOS und JETZT stimmten dafür.

Fotodokumentation zeigt Fehler auf

Nun der Paukenschlag: Im Nachhinein zeigte sich, dass die Abstimmung falsch ausgezählt wurde! Die fotografische Dokumentation beweist, dass die Abstimmung mit 70 Stimmen für und 67 Stimmen gegen das Verbot ausging. Denn einige Mandatare waren bei der Abstimmung nicht im Raum, was vor allem die SPÖ betraf. Die Dritte Nationalratspräsidentin, Anneliese Kitzmüller (FPÖ), bemerkte dies offensichtlich nicht. „Das ist die Minderheit, abgelehnt“, stellte sie fest. Formal blieb es also dabei: Das festgestellte, falsche Abstimmungsergebnis wurde in der Sitzung nicht in Zweifel gezogen. Auch gab es keinen Einspruch, als das amtliche Protokoll vorlag. Das erklärt auf Anfrage die Parlamentsdirektion. Damit ist es gültig, egal was nun ein Foto belegt.

Strafanzeige eingebracht

Nun meldete sich ein Wiener Rechtsanwalt zu Wort. Dieser will den Abstimmungsfehler nicht hinnehmen. Er brachte letzte Woche eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Der Anzeiger sei ein „Organ der Rechtspflege“, hieß es in einer Aussendung. Als solches „ist der Anzeiger verpflichtet, Mängel in der Rechtspflege bei der zuständigen Stelle anzuzeigen“.

Parlamentsentscheidungen wie Fußballentscheidungen?

Gegenüber dem ORF bezeichnete Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Freitag die fehlerhafte Entscheidung als „Tatsachenentscheidung“ – ähnlich wie im Fußball eine Entscheidung des Schiedsrichters. Die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) bezweifelte am Montag im Ö1-Morgenjournal, „dass ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt“. Eine solche Abstimmungspanne sei „erstmalig in dieser Form aufgetreten“. Bures weiter: „Es kann einmal ein Fehler passieren.” Sie kündigte an, dass es im neuen, derzeit in Sanierung befindlichen Parlamentsgebäude eine elektronische Abstimmungsanlage geben soll.

Wie Fehler vermieden werden könnten

Ausräumen könnte man solche Unwägbarkeiten, wenn im Nationalrat endlich eine elektronische Abstimmungsanlage eingeführt würde: Ein Standard zur Rechtssicherheit, wie er in anderen Staaten schon lange üblich ist. Die Möglichkeit zur Nutzung einer solchen wurde bereits 1998 in die Geschäftsordnung des österreichischen Parlaments aufgenommen. Die Parteien müssten sich aber darauf einigen und die Geschäftsordnung entsprechend adaptieren.

Klubzwang als Hindernis

Ein Hindernis ist bei den alteingesessenen Fraktionen offenbar der Klubzwang: Wird verdeckt elektronisch abgestimmt statt im Plenarsaal aufgestanden, verliert der Klub die Kontrolle über ihre Mandatare. Alternativ könnte jede Abstimmung namentlich dokumentiert werden. In diesem Fall müsste jeder Mandatar persönlich zu seiner Abstimmung stehen. Die „namentliche Abstimmung“ wird derzeit nur in Ausnahmefällen und auf Antrag als Instrument im Parlament eingesetzt.

(sm)

Titelbild:  Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

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