„Legendärer Aprés-Ski-Treff sucht…“
Obwohl die Regierung Aprés-Ski kategorisch ausschließt, vermittelt das AMS derartige Jobs mit Bewerbungspflicht an Arbeitslose. Dass sich halb Europa in Ischgl infiziert hat und Aprés-Ski-Lokale als „Virenschleudern“ schlechthin gelten, wird vom AMS ignoriert.
Wien, 30. November 2020 | Aprés-Ski werde es „frühestens in einem Jahr wieder geben“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am 29.11. in einer Pressekonferenz. „Es gibt kein Aprés-Ski“ betonte auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ebenfalls ÖVP) im „Spiegel“-Interview zwei Tage davor. „Aprés-Ski wird mit Sicherheit nicht erlaubt“, ergänzte dann Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ebenfalls ÖVP) in der ZiB2 vom 30.11.
Quelle: Twitter.
„Wir suchen Mitarbeiter“, schreiben dagegen gleich mehrere Aprés-Ski Bars aus Tirol, der Steiermark und Salzburg – und zwar ab „Anfang Dezember“, wiewohl Österreich noch mindestens eine Woche im harten Lockdown sein wird. Gesucht werden Kellner, Sou-Chefs, Stubenmädchen oder Stubenburschen sowie Barpersonal.
Unter den möglichen Arbeitgebern sind der „legendäre Aprés-Ski Treff“ Krazy Kanguruh (sic) in Sankt Anton/Arlberg, die Aprés-Ski-Bar Illegal in Jerzens (Tirol), das Ski-Disco-Abendrestaurant Tauernalm in Schladming und mindestens eine Halbvoll weitere Aprés-Ski-Lokale, die vom AMS vermittelt werden.
Quelle: AMS-Jobdatenbank, 30.11.2020
Von Wien aus ins zweite Ischgl?
Selbst in Wien erhalten Arbeitslose Aufforderungen, sich für diese Hochrisiko-Jobs am anderen Ende des Landes zu bewerben. Auf Alter, Vorerkrankungen oder Wohnsituation wird dabei offenbar keine Rücksicht genommen, wie uns der Ehemann einer Betroffenen in Wien bestätigt. Die Bewerbungen sind verpflichtend, bei Nichtbewerbung droht eine Einstellung des Arbeitslosengelds für bis zu acht Wochen und weitere Konsequenzen.
Es gibt zwar eine theoretische Möglichkeit des Aussteigens aus dem Prozess, doch dieses muss proaktiv mit wohlbegründeten Argumenten geltend gemacht und dann erst vom AMS zugestanden werden. Wer des Deutschen weniger gut mächtig, aber auf das Arbeitslosengeld dringend angewiesen ist oder nicht unbedingt weiß, wie der AMS-Hase läuft, wird das eher nicht tun.
Wie kann es solche Jobvermittlungen geben, wo die Regierung Aprés-Ski-Betrieb wegen des erhöhten Ansteckungspotentials kategorisch ausschließt?
„Welche Stellen zumutbar sind, regelt der Gesetzgeber. Ob der Betrieb aufsperren darf, der Gesundheitsminister“,
schreibt AMS-Vorstand Johannes Kopf lapidar.
Quelle: Twitter.
Nun ja, die gesamte Bundesregierung schließt ein Öffnen dieser Lokale kategorisch aus. Zur Erinnerung: Österreich ist im harten Lockdown, der Kurz zufolge durchaus noch verlängert werden könnte, auch die Gastronomie hat bis auf Weiteres geschlossen.
„Als AMS agieren wir auf Basis von Verordnungen oder Gesetzen und nicht medialen Äußerungen“,
schreibt Petra Draxl, Chefin des AMS Wien anhand der Causa Aprés-Ski. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz, denn die Regierung beschließt ja die Corona-Verordnungen – und will kein Aprés-Ski. Im Übrigen besagen auch die AMS-eigenen Regelungen, dass nur jene Beschäftigungen zumutbar sind, „die Ihre Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährden.“ Darüber lässt sich bei Krazy Känguruh und Co. natürlich trefflich streiten.
Offene Fragen, kaum Antworten, keine Zuständigkeiten
Wir haben beim Bundeskanzleramt, im Gesundheits- und Arbeitsministerium nachgefragt, bis Redaktionsschluss hat es aber keine Antwort gegeben. Aufschlussreich: Als das AMS zuletzt auf den Bund verwies – nämlich bei der Frage der umstrittenen Präsenzkurse, die auch im Voll-Lockdown durchgeführt werden –, spielte das zuständige Arbeitsministerium den Ball zurück ans AMS. Ähnliches kann auch diesmal erwartet werden.
Es bleiben offene Fragen: Hat das AMS am Ende gar keinen Überblick, welche Jobs es vermittelt? Oder hat es kein übertriebenes Interesse am Gesundheitsschutz, arbeitslos gewordene Menschen eben nicht an Aprés-Ski-Bars – laut Experten die „Virenschleudern“ schlechthin – zu vermitteln? Und: Wer trifft im AMS Entscheidungen, wenn man sich bei jedweder Gelegenheit wahlweise auf die Regierung, die Kursträger oder die jeweiligen Betriebe bezieht? Die Pressestelle des AMS Österreich hat dafür bisher keine erhellende Antwort parat.
Florian Bayer
Titelbild: APA Picturedesk