Samstag, Juli 27, 2024

Nächste Ermittlungen gegen Schmid – Verdacht: Geheimnisverrat in Silberstein-Affäre

Verdacht: Geheimnisverrat in Silberstein-Affäre

Neue Ermittlungen gegen Thomas Schmid. Er soll Steuer-Geheimnisse über Tal Silberstein an den Kurz-Vertrauten Stefan Steiner übermittelt haben. Auch gegen einen ehemaligen ÖVP-EU-Abgeordneten wird ermittelt.

Wien, 25. Februar 2022 | Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) befasst sich erneut mit dem Ex-Generalsekretär im Finanzministerium (BMF) und späteren Ex-ÖBAG-Chef, Thomas Schmid. Der soll im August 2017 Daten über Tal Silberstein, die dem Steuergeheimnis unterliegen, an den Kurz-Vertrauten Stefan Steiner übermittelt haben. Das legen Chat-Nachrichten nahe. Steiner war zum damaligen Zeitpunkt ÖVP-Generalsekretär.

Geheime Steuerdaten über Silberstein gesendet

Die Information über Silberstein beinhaltete, dass dieser damals weder im Abgabeninformationssystem des BMF noch in der Geldwäschemeldestelle FIU des Bundeskriminalamts erfasst war. Eine Nachricht, die Schmid an Ex-Kanzlersprecher Johannes Frischmann sendete, enthielt zudem die Person, von der Schmid selbst die Information bekam: BMF-Sektionschef Eduard Müller – ZackZack berichtete über Müllers Spuren am Vorabend der Silberstein-Affäre.

Schmid wird vonseiten der WKStA eine Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen. Schließlich habe Chat-Empfänger Steiner nie für das Finanzministerium gearbeitet, resümieren die Ermittler. Sie schließen in Bezug auf Steiner: „Ein dienstliches Interesse an den in der gegenständlichen Nachricht enthaltenen amtsgeheimen Daten ist daher auszuschließen.“

(Faksimile ZackZack)

Auch gegen Ex-EU-Abgeordneten wird ermittelt

Gegen Steiner und Frischmann wird in dieser Causa nicht ermittelt. Allerdings ist neben Schmid ein zweiter ÖVP-Mann betroffen: der ehemalige EU-Abgeordnete (1996 – 2019) Paul Rübig fragte bei Schmid nämlich wegen Silberstein nach. Die Ermittler werfen ihm vor, dass er Schmid aufgefordert habe, ihm Informationen über etwaige Ermittlungen gegen Tal Silberstein zu geben. Rübig wird als Bestimmungstäter geführt. Der ÖVP-Politiker sendete, ebenfalls im August 2017, einen Artikel an Schmid, mit dem Titel „Kerns Berater Tal Silberstein verhaftet“. Rübig schob zudem die Frage nach: „Wird in Österreich auch ermittelt?“.

(Faksimile ZackZack)

Diese Informationen seien laut WKStA jedoch schutzwürdig und unterlägen dem Recht auf Geheimhaltung. Schmid antwortete zwar nicht auf Rübigs Frage, die WKStA schließt jedoch: „Die Aufforderung an einen Beamten, Auskunft über solche Daten zu erteilen, ist daher geeignet, das berechtige private Interesse des Betroffenen auf Geheimhaltung zu verletzen. Eine Berechtigung des damaligen Abgeordneten zum Europäischen Parlament Dr. Paul RÜBIG, derartige Auskünfte einzufordern oder zu erhalten, ist nicht ersichtlich.“

Rübig lässt über seinen Anwalt Michael Zwirchmayr mitteilen, dass er die Vorwürfe entschieden zurückweise. Schmid wiederum äußert sich laut seinem Anwalt Thomas Kralik grundsätzlich nicht öffentlich. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

(wb/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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