Donnerstag, April 25, 2024

Causa Asfinag: Strache-Freispruch im Zweifel

Causa Asfinag:

Ex-FPÖ-Vizekanzler HC Strache und sein Freund, der Unternehmer Siegfried Stieglitz, sind am Freitag vom Vorwurf der Bestechlichkeit und Bestechung freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Wien, 29. Juli 2022 | Der ehemalige FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden, ebenso der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz.

Strache war vorgeworfen worden, seinem Freund Stieglitz für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft zu haben. Für das Gericht reichte die Beweislage nicht aus, weswegen ein Freispruch im Zweifel erfolgte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Richterin: Unschöne Intervention von Stieglitz

In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Richterin, dass für eine Verurteilung volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld bestehen müsse. Nach Wertung der Beweise sei es daher unter Anwendung des Zweifel-Grundsatzes zu Freisprüchen gekommen. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar “unschön” interveniert. Dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusst habe, sei aber nicht bewiesen.

Dass Stieglitz in einem Chat diesbezüglich “Ich bin dabei” geschrieben habe, bedeute auch nicht, dass ein Zusammenhang mit der Postenbesetzung bestehe. Kurznachrichten seien schnell geschrieben. Das Argument der beiden Angeklagten, dass es sich um ein reines Freundschaftsverhältnis und kein Amtsgeschäft gehandelt hat, ließ die Richterin ebenso im Zweifel gelten.

WKStA: “Chats don’t lie”

Strache zeigte sich nach dem Urteil “sehr dankbar und sehr erleichtert, dass die falschen Vorwürfe entkräftet werden konnten”. Auch Stieglitz sprach von einem gerechten Verfahren. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gab nach dem Urteilsspruch keine Erklärung ab, weswegen das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Die WKStA hatte in ihrem Plädoyer noch ein “sehr dichtes Beweissubstrat” gesehen und meinte: “Chats don’t lie”. Die von den Angeklagten ins Spiel gebrachte Freundschaft sei bei der Besetzung des Aufsichtsrats nur am Rande relevant gewesen, es habe sich vielmehr um eine Zweckgemeinschaft gehandelt, wurde argumentiert.

Strache in anderem Bestechungsverfahren erstinstanzlich verurteilt

Als “falsch” bezeichnete die Vorwürfe Straches Anwalt in seinem Plädoyer. Strache sei nämlich nicht für die Bestellung von Asfinag-Aufsichtsräten verantwortlich gewesen. Es könne nicht sein, dass “Einladungen von Politikern verboten sind”, hatte zuvor auch Stieglitz’ Verteidiger betont. Die Spenden stünden in keinem Zusammenhang mit der Besetzung des Aufsichtsratspostens.

Es handelte sich bereits um den zweiten Strafprozess gegen Strache nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Ende August 2021 war der Ex-FPÖ-Chef vom Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) in erster Instanz verurteilt worden. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen.

(apa/red)

Titelbild: APA Picturedesk

Stefanie Marek
Stefanie Marek
Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.
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8 Kommentare

  1. Nach diesem Urteil werden einige Regierungsmitglieder hörbar aufatmen.

    Denn bei Postenbesetzungen ist fast immer “politische Freundschaft” oder einfach enge Beziehung oder Gefälligkeit im Spiel.

    So gesehen war Straches Verhalten nicht untypisch.

  2. Dieses “Urteil” ist (noch) zur Kenntnis zu nehmen.

    Man stelle sich bloß vor!!

    Es wären unerwartet belastungsfähige Zeugen aufzutreiben gewesen, die solcherart institutional. Nepotismus nachweisbar belegen woll(t)en!? Ein Exempel wäre dann zu statuieren, “umfangfreiche inoffizielle Konvolute an Ordnern, gefüllt mit Dossiers potentieller Interessenten” – bar jeglicher Kernkompetenzen in staatstragend polit. oder infrastrukt. Verantwortungen zum Zwecke hygienischer Systemerhaltung – in nebulösen proforma Hearings oder intransparenten Bewertungskriterien zur Inthronisierung gebracht, ENDLICH in eine juristisch straffällige Relevanz zu bringen? 1000e Lieb-, Freund-, Bekannt-, Seilschaften müssten auf eine Ö-untypische Belastungsprobe gestellt werden? Es wäre die unbekannte Gefahr eines Systems der besten und hellsten Köpfe zur Einbindung in die gesunde, resiliente Entwicklung unserer Nation gegeben? Amtsmißbrauch mit Postschacher wäre dann gar strafbar geworden!? Unabsehbar…

  3. Den Fall Strache sollte man endlich im Gesamten sehen und bewerten und dann zu den anderen Fällen in diesem Land sorfältig benchmarken.
    Wäre sehr gespannt auf dieses Ergebnis draus?

  4. Also wenn jeder ,der im Rausch Blödsinn spricht, da müsste halb Österreich vor den Richter ! Gratuliere der Richterin dürfte noch Mensch sein !!

  5. Bin schon sehr gespannt, ob man das extra so inszenierte, um auch die drastischen Fälle damit zu stützen und zumindest viel Milde damit einziehen zu lassen?

    • Es handelt sich, um eine Generalamnestie für Alle Delikte von Korruption und Bestechlichkeit, das hat mit Milde nichts zu tun, es ist reiner Selbstschutz!

      Bestechlichkeit, nicht nachweisbar! Was nicht nachweisbar ist, existiert nicht!
      Dieses Land stinkt weiter ab!

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