Samstag, Juli 27, 2024

Blümel verliert endgültig gegen Pensionisten – »Vergesslich oder korrupt«

Nun ist es entschieden: Der Pensionist, der von Gernot Blümel wegen der Behauptung „vergesslich oder korrupt“ geklagt wurde, wurde vom OLG freigesprochen.

 

Wien, 15. Dezember 2022 | Es war eine lange Tortur für den Pensionisten Wolfgang Pechlaner. Im August 2021 wurde er von Ex-Finanzminister Gernot Blümel verklagt. Pechlaner hatte auf Twitter die ÖVP „vergesslich oder korrupt“ bezeichnet. Namentlich hatte er Blümel erwähnt, der Pechlaner daraufhin vor das Straflandesgericht zerrte.

Blümel gewann in erster Instanz

Blümel gewann in erster Instanz das Strafverfahren, für Pechlaner setzte es im nervenaufreibenden Verfahrenes damals 120 Tagessätze zu je 35 Euro – insgesamt 4.200 Euro, 1.050 Euro davon bedingt, ZackZack war damals vor Ort.

Doch Pechlaner wehrte sich und ging in Berufung. Blümel scheiterte etwa mit einer einstweiligen Verfügung am Obersten Gerichtshof. Bei Pechlaners Behauptung sei laut dem Zivilgericht ein „ausreichendes Tatsachensubstrat“ vorhanden gewesen.

OLG-Entscheidung: Freispruch

Am Donnerstag nun die erfreuliche Nachricht für Pechlaner: Freispruch vor dem Oberlandesgericht Wien im Strafverfahren, in dem er in erster Instanz verurteilt wurde. Seine Anwältin Maria Windhager verkündete über Twitter, dass die Behauptung zulässig war. Es sei jedoch kein Freibrief für das Wort „korrupt“.

Auch Pechlaner freute sich auf Twitter. Blümel müsse die gesamten Kosten des Verfahrens tragen. Spenden, die Pechlaner für das Verfahren gesammelt hatte, spendet er laut Ankündigung für einen guten Zweck.

(bf)

Titelbild: ZackZack / Christopher Glanzl

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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