Im jährlich erscheinenden Bericht zur Lage der Menschenrechte untersuchte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International auch Österreich. Bei Pressefreiheit und Polizeigewalt gibt es Nachholbedarf.
Wien | Kaum Verbesserungen in den entscheidenden Fragen brachte der Jahresbericht von Amnesty International Österreich. Im Vergleich zum Vorjahr konnten demnach kaum Fortschritte in Sachen Pressefreiheit und Polizeigewalt erzielt werden. Die Bedingungen im Asylwesen dürften sich verschlimmert haben.
Gewaltanwendung der Polizei „nicht wirksam untersucht“
In Österreich landet die Polizei regelmäßig wegen unverhältnismäßiger Amtshandlungen in den Schlagzeilen. Auch während der derzeit stattfinden Gaskonferenz gibt es Berichte über den ungerechtfertigten Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcke gegen friedliche Demonstranten. Das Problem scheint in Österreich struktureller Natur zu sein. Deshalb fordern einige seit Jahren eine unabhängige Ermittlungs- und Beschwerdestelle, bei der man Polizeigewalt melden kann. Die Regierung aus ÖVP und Grünen hat sich die Gründung solch einer Stelle ins Regierungsprogramm geschrieben. Schon im Jahresbericht 2022 kritisierte Amnesty die fehlende Umsetzung einer solchen Stelle. Daran hat sich auch ein Jahr später nichts geändert. Übergriffe der Polizei können damit nur bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.
Unabhängigkeit nicht gewährleistet
Bewegung in die Einrichtung der unabhängigen Ermittlungs- und Beschwerdestelle gab es im März 2023. Der übermittelte Gesetzesentwurf soll dem Parlament im April zur Abstimmung vorgelegt werden. Er sieht die Schaffung einer solchen Stelle im Innenministerium vor. Das sorgte für scharfe Kritik seitens Amnesty International: „Unabhängige und damit wirksame Untersuchungen sind aufgrund der Ansiedelung der Stelle im Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), einer Einrichtung des Innenministeriums, nicht garantiert.“
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verteidigte die Ansiedelung der Stelle: „Das BAK hat Erfolg damit, wenn interne Überprüfungen anstehen“.
Anders sah es die NEOS-Abgeordnete Stefanie Krisper: „Eine Beschwerdestelle für Polizeigewalt kann doch nicht im Innenministerium angesiedelt und der Weisungsbefugnis des Innenministers untergeordnet sein“.
Pressefreiheit gefährdet
Auch im diesjährigen Bericht wurden Probleme bei der freien Meinungsäußerung und Pressefreiheit verortet. Konkret waren sogenannte SLAPP-Klagen ein Problem, mittels deren Einsatz finanzkräftige Kläger Journalisten oder Medien wegen deren Berichterstattung in finanziell bedingte Existenzkrisen zu stürzen versuchen. Außerdem wurden Journalisten oft die Dokumentation von Demonstrationen seitens der Polizei verwehrt und es gab Privatklagen gegen Journalisten von öffentlichen Organen, etwa dem Leiter des Bundeskriminalamts (BKA).
Kinder verschwunden
Besorgniserregend ist auch ein Trend, der sich nun bereits länger fortsetzt. Das Verschwinden von unbegleiteten geflüchteten Kindern: „Im September 2022 gab das Innenministerium bekannt, dass von Januar bis Juli 5.140 unbegleitete
minderjährige Geflüchtete spurlos verschwunden seien und ihr Aufenthaltsort nicht mehr ermittelt werden könne. Zahlreiche NGOs und Politiker forderten die sofortige Bestellung eines Vormunds für alle unbegleiteten Minderjährigen unmittelbar nach ihrer Ankunft und nicht erst nach der Zulassung zum Asylverfahren, da dieser Prozess oft mehrere Monate dauern kann.
Titelbild: Christopher Glanzl / ZackZack