Samstag, Juli 27, 2024

ÖVP-Ermittlungen: Karmasin bleibt weiter in U-Haft

ÖVP-Ermittlungen

Die Meinungsforscherin Sophie Karmasin, die maßgeblich in die ÖVP-Inseratenaffäre verwickelt sein soll, bleibt weiter in U-Haft. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat Montagmittag einen Enthaftungsantrag ihrer Anwälte abgewiesen.

Wien, 14. März 2022 | Die am 2. März fest- und am 4. März in U-Haft genommene frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin bleibt weiter in U-Haft. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat Montagmittag einen Enthaftungsantrag ihrer Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm abgewiesen. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Der zuständige Richter habe entschieden, “dass die U-Haft nicht gegen gelindere Mittel substituierbar ist”, sagte Salzborn auf APA-Anfrage.

Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr bleibt damit aufrecht. Formal nächster Haftprüfungstermin wäre der 14. April. Die Rechtsvertreter Karmasins haben allerdings die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landesgerichts Beschwerde einzulegen, mit der sich dann zeitnahe das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen müsste.

WKStA ermittelt wegen Untreue, Bestechlichkeit und Geldwäscherei

Die Anwälte bestreiten das Vorliegen eines Haftgrunds, während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die gegen Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei und Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen ermittelt, weiter von Tatbegehungsgefahr ausgeht. Diese sei gegeben, “weil die Gefahr besteht, die Beschuldigte werde auf freiem Fuß eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihr angelasteten wiederholten und fortgesetzten Handlungen”, hatte die WKStA in ihrem Festnahmeanordnung-Antrag ausgeführt.

Die 55-Jährige war nach ihrer Festnahme als Beschuldigte im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zu den Vorwürfen in der ÖVP-Inseratenaffäre vernommen und im Anschluss in U-Haft genommen worden. Die WKStA verdächtigt sie, “Urheberin und maßgebliche Ideengeberin” eines PR-Tools gewesen zu sein, von dem der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ÖVP mittels vom Steuerzahler finanzierten Umfragen profitiert haben sollen.

Karmasin bestreitet “Tatplan”

Karmasin stellte das in einer rund zweieinhalbstündigen Einvernahme in Abrede. Sie habe “an keinem gemeinsamen ‘Tatplan’ mitgewirkt”, sei zu keinem solchen – von wem auch immer – überredet worden und habe lediglich den Kontakt zwischen dem späteren ÖBAG-Chef und damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und der Meinungsforscherin Sabine Beinschab vermittelt. Dass sie dieser Vorgaben – wie Beinschab behauptet – für zu veröffentlichende Umfragen gelegt habe, bestritt Karmasin eben so wie einen Deal zwischen dem Finanzministerium, über das die Umfragen abgerechnet wurden, und den Medienmachern Helmuth und Wolfgang Fellner. Es habe auch kein “Package” mit Zusagen für Inseratenaufträge gegeben, sondern nur “übliche Dinge, wonach man Medien gelegentlich mit Exklusivgeschichten versorgt”.

Für Karmasin gilt – eben so wie für Kurz und die weiteren Verdächtigen in der ÖVP-Affäre, darunter mehrere langjährige Kurz-Vertraute, Schmid und die Medienmacher Helmuth und Wolfgang Fellner – die Unschuldsvermutung.

(apa/mst)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Markus Steurer

    Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.

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