Samstag, Juli 27, 2024

Karner will sich nicht bei Tina entschuldigen

Innenminister Gerhard Karner bleibt bei seiner Ansicht, alles richtig gemacht zu haben. SOS Mitmensch warnt davor, dass behördliches Unrecht normalisiert wird.

Wien, 28. Dezember 2022 | Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Juli die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) bestätigt, dass die Abschiebung der damals zwölfjährigen Tina im Jänner 2021 nach Georgien rechtswidrig war. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) möchte sich aber auch weiterhin nicht bei Tina entschuldigen. Das geht aus der aktuellen Beantwortung des Innenministeriums (BMI) einer Anfrage von Stephanie Krisper, NEOS-Sprecherin für Innere Angelegenheiten, hervor. SOS Mitmensch warnt nun in einer Aussendung von Mittwoch davor, dass Behördenunrecht normalisiert werden könnte. Das Verhalten von Innenminister Karner sei beschämend und gefährlich, kritisiert Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch: „Er weigert sich Konsequenzen aus nachweislichem und gerichtlich bestätigtem Behördenunrecht zu ziehen. Nicht einmal zur minimalen Geste einer Entschuldigung ist er bereit. Damit droht die Wiederholung von Unrecht.“

BMI: „Alles richtig gemacht“

Das BMI argumentiert, der VwGH hätte das BVwG-Urteil ohnehin nur im Fall von krassen Verfahrensfehlern aufgehoben. Das VwGH hätte außerdem festgestellt, dass das BVwG unter den gegebenen Umständen auch zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können. Tatsächlich steht im Urteil vom 26. Juli 2022, dass das BVwG „in Anbetracht des fortgesetzten massiven fremdenrechtlichen Fehlverhaltens der Erstmitbeteiligten (Anm.: Tinas Eltern) vertretbar auch zu einem anderen Ergebnis hätte kommen“. Aber er hat auch festgehalten, dass sich das BVwG „entgegen der Meinung in der Amtsrevision“ an die bisherige Rechtsprechung des VwGH gehalten habe.

Das BMI nimmt aus der Begründung des VwGH mit: Hätte das BVwG anders geurteilt, hätte das Höchstgericht auch dieses Urteil bestätigen können. Das BMI bleibt also bei seiner Position, alles richtig gemacht zu haben und sieht keinen Anlass für irgendeine Art der Wiedergutmachung.

Keine Konsequenzen geplant

Nach Konsequenzen gefragt, bleibt das BMI vage. Man werde Abschiebungen weiterhin „unter voller Berücksichtung der geltenden Rechtslage und der einschlägigen Judikatur“ durchführen. Krisper wollte auch wissen, ob das Kindeswohl bei Abschiebungen von Minderjährigen künftig anders – „sorgfältiger“, wie SOS Mitmensch es ausdrückt – geprüft werden würde. Das BMI zitiert die aktuelle Rechtslage und sagt, dass es nötig sein könnte, ergänzend „weitere Erhebungen, wie etwa eine Befragung der betroffenen Person“ notwendig sein könnte.

SOS-Mitmensch: „Kindeswohl nicht verhandelbar“

SOS Mitmensch fordert jedenfalls Konsequenzen. Das Kindeswohl sei nicht verhandelbar und es müsse verhindert werden, dass weiteren Kindern schweres Unrecht angetan werde, so die Menschenrechtsorganisation. „Es darf niemals zur akzeptierten Normalität werden, dass Ministerien sich über das Kindeswohl hinwegsetzen. Angesichts der Verweigerungshaltung des Innenministeriums, muss die Zivilgesellschaft weiter wachsam sein und sich lautstark und mit Hilfe des Rechtsstaates gegen Behördenunrecht einsetzen“, betont SOS Mitmensch-Sprecher Pollak.

Aufsehenerregende Abschiebung

Tina, ihre Schwester – beide in Österreich geboren – und ihre Mutter waren Ende Jänner 2021 nach Georgien abgeschoben worden. Tinas Mitschüler protestierten und setzten sich für den Verbleib ihrer Schulkollegin ein. In der Nacht der Abschiebung hielten sie einen Sitzstreik ab, der in den frühen Morgenstunden von der Polizei grob aufgelöst wurde. Mittlerweile ist Tina wieder in Österreich und geht hier zur Schule. Ende Februar 2022 erhielt sie ihr Schülervisum, das für ein Jahr gilt. Tina war damals fest entschlossen, ihren Schulabschluss in Österreich zu machen.

Karl Nehammer (ÖVP) wurde als damaliger Innenminister für die Abschiebung stark kritisiert, gab aber der Mutter die Schuld für die Situation. Er warf ihr Asylmissbrauch vor, weil sie mehrfach Asylanträge gestellt hatte. Nehammer behauptete damals außerdem, er hätte die Abschiebung nicht verhindern können, weil es Amtsmissbrauch gewesen wäre, entgegen eines negativen Asylbescheids zu handeln. Der VwGH hat in seiner Entscheidung von Juli jedenfalls festgehalten, dass das Fremdenpolizeigesetz (FPG) “keine unbedingte Abschiebeverpflichtung vorsieht, sondern die Abschiebung in behördliches Ermessen stellt”.

(pma)

Titelbild: MICHAL CIZEK / AFP / picturedesk.com

Autor

  • Pia Miller-Aichholz

    Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich

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