Eine Twitter-Nutzerin wird wegen eines geteilten Beitrages verklagt, in dem Katharina Nehammer als “Schluckspecht” bezeichnet wird. Ihre Anwältin will den Wahrheitsbeweis antreten.
Wien | Katharina Nehammer klagt wieder. Der Grund: Ein Tweet, in dem sie als „Schluckspecht“ bezeichnet und behauptet wird, sie habe Dreck am Stecken. Die geklagte Nutzerin hat den Beitrag geteilt, verfasst wurde er von einer anderen Person (siehe unten). Kommt es zu einer Verurteilung wegen Verleumdung und übler Nachrede, drohen der Beklagten bis zu sechs Monate Haft oder eine saftige Geldstrafe – und damit eine Vorstrafe im Register. In dem geteilten Wut-Beitrag hatte sich die Urheberin ausgerechnet über eine Klagswelle Nehammers gegen rund 350 Facebook-Nutzer aufgereg.
Anwältin: “Werturteil aufgrund von Tatsachen”
Nehammer wird vom prominenten “Krone”-Anwalt Michael Rami vertreten. Dieser war für ein Statement nicht zu erreichen, hat seine Mandantin in den Medien aber bereits mehrfach als Opfer von Hass im Netz bezeichnet. Die geklagte Twitter-Nutzerin wird von der Juristin Claudia Bogensberger vertreten. Diese führt an, dass die Gegenseite argumentiere, Nehammer werde mit dem Post als Alkoholikerin diffamiert und ihr werde strafrechtlich relevantes Verhalten unterstellt.
Bogensberger möchte den Wahrheitsbeweis antreten: „Schluckspecht“ sei ein Werturteil, das auf Tatsachen beruhe, von denen ihre Mandantin ausgehen musste, dass sie wahr sind. Der Grund: Im Juni 2022 berichtete ZackZack, dass Katharina Nehammer bei ihrer Sicherheitsüberprüfung für einen Job im Außenministerium unterschlagen haben soll, dass ihr aufgrund von Alkohol im Blut schon einmal der Führerschein abgenommen worden war. Kurz nach Erscheinen des Artikels wurde der Tweet verfasst und geteilt.
Anwalt Oliver Scherbaum, der Nehammer ebenfalls immer wieder vertritt, drohte ZackZack damals mit einer Klage, zu der kam es aber nicht. Ihre Mandantin habe daher annehmen müssen, dass die Vorwürfe stimmen. Zweitens, sagt Bogensberger, sei Katharina Nehammer eine Person, die in der Öffentlichkeit stehe und sich daher mehr gefallen lassen müsse als Private.
Hunderte Klagen
Derzeit warte man auf den Gerichtstermin, so Bogensberger. Es ist nicht das erste Mal, dass Nehammer Internet-Nutzer klagt. Vor dem Hintergrund der Hygiene-Austria-Affäre hatten mehrere Facebook-Nutzer einen Beitrag geteilt, in dem behauptet worden war, Katharina Nehammer arbeite bei dem FFP2-Maskenproduzenten, und außerdem in den Raum gestellt , sie bereichere sich dort.
Allerdings: Nehammer hat nie für den Maskenhersteller selbst gearbeitet, sondern für eine PR-Firma, die für das Unternehmen tätig war. Das Oberlandesgericht Wien entschied damals, das Posting sei ehrenbeleidigend. Insgesamt ist der Beitrag laut Medienberichten 1.400-mal geteilt worden. Mehrere Hundert Nutzer wurden geklagt und bekamen den Vorschlag, 3.500 Euro Schadenersetz plus Anwaltskosten zu zahlen und damit ein Verfahren zu vermeiden. Man nehme auf die finanzielle Lage der Betroffenen Rücksicht, betonte damals Nehammers Anwalt Rami. „oe24“ berichtete von einem Fall vor dem Landesgericht Wien, in dem die Klage zurückgewiesen wurde.
Erklagtes gespendet
FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker sprach damals von einem „unmoralischen Akt“. Karl Nehammer verteidigte seine Frau: Ein Politiker müsse sich Kritik gefallen lassen, eine Privatperson könne sich wehren.
Katharina Nehammer kündigte außerdem an, das erklagte Geld für karitative Zwecke spenden zu wollen. Im November 2022 berichtete die „Krone“ beispielsweise, dass 20.000 Euro der Schadenersatz-Gelder in den Bau einer Wasserleitung in Tansania fließen.
Titelbild: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com/ Fotomontage: ZackZack