Mittwoch, April 24, 2024

Kanzlergattin klagt wieder

Eine Twitter-Nutzerin wird wegen eines geteilten Beitrages verklagt, in dem Katharina Nehammer als “Schluckspecht” bezeichnet wird. Ihre Anwältin will den Wahrheitsbeweis antreten.

Wien | Katharina Nehammer klagt wieder. Der Grund: Ein Tweet, in dem sie als „Schluckspecht“ bezeichnet und behauptet wird, sie habe Dreck am Stecken. Die geklagte Nutzerin hat den Beitrag geteilt, verfasst wurde er von einer anderen Person (siehe unten). Kommt es zu einer Verurteilung wegen Verleumdung und übler Nachrede, drohen der Beklagten bis zu sechs Monate Haft oder eine saftige Geldstrafe – und damit eine Vorstrafe im Register. In dem geteilten Wut-Beitrag hatte sich die Urheberin ausgerechnet über eine Klagswelle Nehammers gegen rund 350 Facebook-Nutzer aufgereg.

Anwältin: “Werturteil aufgrund von Tatsachen”

Nehammer wird vom prominenten “Krone”-Anwalt Michael Rami vertreten. Dieser war für ein Statement nicht zu erreichen, hat seine Mandantin in den Medien aber bereits mehrfach als Opfer von Hass im Netz bezeichnet. Die geklagte Twitter-Nutzerin wird von der Juristin Claudia Bogensberger vertreten. Diese führt an, dass die Gegenseite argumentiere, Nehammer werde mit dem Post als Alkoholikerin diffamiert und ihr werde strafrechtlich relevantes Verhalten unterstellt.

Bogensberger möchte den Wahrheitsbeweis antreten: „Schluckspecht“ sei ein Werturteil, das auf Tatsachen beruhe, von denen ihre Mandantin ausgehen musste, dass sie wahr sind. Der Grund: Im Juni 2022 berichtete ZackZack, dass Katharina Nehammer bei ihrer Sicherheitsüberprüfung für einen Job im Außenministerium unterschlagen haben soll, dass ihr aufgrund von Alkohol im Blut schon einmal der Führerschein abgenommen worden war. Kurz nach Erscheinen des Artikels wurde der Tweet verfasst und geteilt.

Anwalt Oliver Scherbaum, der Nehammer ebenfalls immer wieder vertritt, drohte ZackZack damals mit einer Klage, zu der kam es aber nicht. Ihre Mandantin habe daher annehmen müssen, dass die Vorwürfe stimmen. Zweitens, sagt Bogensberger, sei Katharina Nehammer eine Person, die in der Öffentlichkeit stehe und sich daher mehr gefallen lassen müsse als Private.

Hunderte Klagen

Derzeit warte man auf den Gerichtstermin, so Bogensberger. Es ist nicht das erste Mal, dass Nehammer Internet-Nutzer klagt. Vor dem Hintergrund der Hygiene-Austria-Affäre hatten mehrere Facebook-Nutzer einen Beitrag geteilt, in dem behauptet worden war, Katharina Nehammer arbeite bei dem FFP2-Maskenproduzenten, und außerdem in den Raum gestellt , sie bereichere sich dort.

Allerdings: Nehammer hat nie für den Maskenhersteller selbst gearbeitet, sondern für eine PR-Firma, die für das Unternehmen tätig war. Das Oberlandesgericht Wien entschied damals, das Posting sei ehrenbeleidigend. Insgesamt ist der Beitrag laut Medienberichten 1.400-mal geteilt worden. Mehrere Hundert Nutzer wurden geklagt und bekamen den Vorschlag, 3.500 Euro Schadenersetz plus Anwaltskosten zu zahlen und damit ein Verfahren zu vermeiden. Man nehme auf die finanzielle Lage der Betroffenen Rücksicht, betonte damals Nehammers Anwalt Rami. „oe24“ berichtete von einem Fall vor dem Landesgericht Wien, in dem die Klage zurückgewiesen wurde.

Erklagtes gespendet

FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker sprach damals von einem „unmoralischen Akt“. Karl Nehammer verteidigte seine Frau: Ein Politiker müsse sich Kritik gefallen lassen, eine Privatperson könne sich wehren.

Katharina Nehammer kündigte außerdem an, das erklagte Geld für karitative Zwecke spenden zu wollen. Im November 2022 berichtete die „Krone“ beispielsweise, dass 20.000 Euro der Schadenersatz-Gelder in den Bau einer Wasserleitung in Tansania fließen.

Titelbild: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com/ Fotomontage: ZackZack

Pia Miller-Aichholz
Pia Miller-Aichholz
Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich
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36 Kommentare

  1. Mei, sind die beiden ein hübsches Paar. Kaum zu glauben das diese Dame so bissig auf eine kleine Aussage reagiert. Die beiden sind doch das wahre Leben, er so locker mit einem charmanten Grinser, sie mit einem vollem Lacher im Gesicht, wunderbar fast künstlich. Warum sollte man denn als Kanzler Gattin trinken, überhaupt wenn man so aussieht!! Der Karli wird sie doch auf Händen tragen, der starke korrekte Mann. Ich würde sie sofort nehmen, wenn ich nicht schon jemand hätte. Eigentlich passt sie nicht zu mir, zu ehrlich diese Frau fürs normale Leben. Das mit den Beamten und dem trinken und doch wieder nicht, kann man schon etwas übertreiben, denn sie ist ja auch nur ein Mensch und der Karli macht es Ihr sicher auch nicht leicht wenn er von lauter hübschen Ministerinnen umgeben ist, da muss sie schon aufpassen sonst ist der Karli weg, futsch und dann kann Sie wieder klagen. Aber tun wir nicht schwarz malen, alle dieser Partei mit der genannten Farbe sind rechtschaffene Leute.

  2. Bei Linkedln findet sich eine Kathi Nehammer, die seit 2015 bis Heue im Event-Management des Bundesministeriums für Europa Integration und Äusseres beschäftigt ist. Jede Ähnlichkeit mit der Kanzlergattin ist rein zufällig, zumal diese als Klägerin eine Privatperson ist.

  3. Ich weiss ja wirklich nicht, ob die Kathi trinkt oder nicht.
    Wenn sie nicht trinkt, ist es üble Nachrede.
    Wenn sie jedoch trinkt, dann hat sie ein Problem und ob man sich darüber lustig machen soll, kann jede selber entscheiden.
    Wenn sie wirklich ein Alkoholproblem hat, braucht sie Hilfe, nicht Spott.

  4. wie geil ist dieses geschäftsmodell bitteschön. man fühlt sich mimimimi beleidigt. aktiviert anwälte und klagt ein. dann werden die erklagten beträge (wahrscheinlich abzüglich der horrenden anwaltskosten und sonstiger nebengeräusche) gespendet. man möge mich korrigieren – jedoch hab ich niergends glesen, dass diese erklagten beträge versteuert werden müssten – nämlich mit 50%. dank der finanz-online werden dann die gespendeten beträge direkt in die einkommensteuererklärung eingebucht. ganz ganz grossartig!

    • … ob ihre in Anspruch genommenen RechtsVerdreher dabei rein auf ErfolgshonorBasis klagend ins Felde und vor Gericht ziehen, ist auch noch nicht wirklich überliefert… 😉 (Da gibt’s einige im Land, die mutmaßlich auf Lebenszeit praktisch Alles auf Parteikosten in Grund und Boden klagen können dürfen, wie uns schon in Kenntnis gebracht wurde … )

  5. Sollte der noch BK einmal seine Memoiren veröffentlichen, dann würde die Conclusio selbiger latuten:

    “Ich kann auf ein bewegtes Leben zurückblicken, sagte die Marionette.”

    Es muss dringend heller werden!

  6. Erst jetzt, nachdem ich seine Frau gesehen habe, fange ich an, Herrn Nehammer zu verstehen! Ich schwöre, ich werde ihm nie wieder etwas Böses wünschen!

  7. Das Urteil wird nun wirklich interessant werden. Wenn man meint, ganz weit oben zu sitzen und als öffentliche Person bei jeder negativen Meinung klagen zu müssen, kann man einmal auf “die Nase” fallen und verlieren. Dann kann auch Tansania nichts mehr retten. Es gibt nämlich Richter, die nicht nur Övp Parteibücher besitzen, mutig und menschlich sind. Die Wahrheit kommt ans Licht!!

  8. Ach ja, die Wasserleitung. Sette 20.000,- Und die Schulbücher. Immer in Ländern, wo man eine aufregende Reise hin machen kann und das natürlich auch tut. Warum nicht einmal für jene Mindestrentner und Familien in Wien spenden, denen gerade die Strom- und Gaspreise den Garaus machen?

  9. KATHI NEHAMMER verklagt 350 Facebook User, auf die satte Summe, von 1,2 Millionen Euro!!!! Das muss man erstmal sacken lassen! Der Schluckspecht hat doch die Frechheit, Mindestrentner, völlig unbedarfte Bürger, zu schröpfen! Selbst so viel Dreck am Stecken, aber kassieren!!

    Hmm, das einzige, was hier aus meiner Sicht klgenwert wäre ist die Bezeichnung “DER Schluckspecht”. Allerdings auch nur weil falsch gegendert wurde. Meine Wenigkeit gendert nun mal und schon kommt eine SAUFZIEGE raus.
    Problem gelöst

  10. Wie schwer kann es sein diesen Wahrheitsbeweis anzutreten. Haben nicht ansonsten unbescholtene Beamte jenes Etablissement derart blunzenfett verlassen, daß sie nicht mehr ganz fahrtüchtig waren und hernach mit gezogener Dienstwaffe durch die Gegend marodiert sind?

  11. Wurde ihr nun der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgenommen oder nicht? Wenn dem so war, ist das einerseits verwerflich und die Bezeichnung “Schluckspecht” erscheint dann auch in einem anderen Licht. Trunkenheit am Steuer ist ja kein Kavaliersdelikt und kann definitiv zum Tode Unbeteiligter führen. Sich in einem solchen Fall wehleidig aufzuführen wäre grotesk. Und noch grotesker wäre in dem Fall eine Spende für eine Wasserleitung….😂😂😂

  12. Zumindestens der Spruch “Ich kann nicht klagen” kann somit nicht mehr leichtfertig verwendet werden, für bestimmte “D-Promis”

  13. Ob diese “Perle” wieder einmal den Klagsweg beschreitet, weil sie herausfand, dass altruistisch intendierte Promi-Spendengelder ins große Land Afrika momentan in der Wiener (Immobilien) Schickeria unheimlich angesagt und dabei auch noch legal sind???

    • … übrigens: Es waren KEINE assoziierten Schaumwein-, Champagner- oder RieslingSpritzer-Perlen in der gewählten persönlichen Ansprache versteckt… 😉

  14. “Ja, Frau Nehammer, wie geht es ihnen denn?”
    “Gut, ich kann wieder klagen.”

  15. allein das bild versüsst den tag, er wie immer mit seinem verbissenen grinsekater und bei ihr glaubt man auf den ersten blick sie hat keine schneidezähne 🙂

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