Samstag, Juli 27, 2024

Staatsanwalt verfolgte Hinweisgeber statt Hinweis

ÖVP-U-Ausschuss

Statt einem anonymen Tipp nachzugehen, wonach die Soko Ibiza befangen sei, ermittelte Bernd Schneider gegen den unbekannten Hinweisgeber.

Wien, 21. April 2022 | Im ÖVP-Korruptionsausschuss wurden fragwürdige Vorgänge publik. Als die Staatsanwaltschaft Wien (StA Wien) mit einem anonymen Tipp zur Befangenheit von Soko IBIZA/TAPE-Beamten (inklusive Namensnennung) befasst worden war, hatte Staatsanwalt Bernd Schneider ein Ermittlungsverfahren eröffnet – gegen den unbekannten Hinweisgeber. Vor dem ÖVP-Korruptionsausschuss sagte er, es hätten sich aus dem Hinweis mehrere mögliche Strafdelikte ergeben, unter anderem Verleumdung. Von etwaigen Ermittlungen hinsichtlich Befangenheit der Soko IBIZA erzählte Schneider nicht. Eine solche Befangenheit hatte er bereits in seiner letzten Befragung vor dem Ibiza-U-Ausschuss verneint.

Mit dem Thema musste sich Schneider aber auch danach befassen. Anfang Juli 2021 hatten sich drei Spitzen-Mitglieder der Sondereinheit AG FAMA, mit der Schneider zusammengearbeitet hatte, für befangen erklärt. Sie erhielten daraufhin Opferstatus. Unter den Befangenen: Ex-Soko-Ibiza-Leiter und jetziger Kripo-Chef Andreas Holzer, dessen Nachfolger Dieter C. und Karl O.

Suche nach dem Hinweisgeber

Schneider sagte am Donnerstag im U-Ausschuss, er habe den anonymen Hinweisgeber zuerst via IP-Adresse ausforschen wollen. Laut seiner Aussage – und nach Auskunft der Grünen auch laut Ermittlungsakt – soll aber erst die Auswertung des Handys von Ex-BVT-Beamten Egisto Ott den entscheidenden Hinweis gegeben haben.

Dort hätten sich in Chats ähnliche Formulierungen gefunden wie in der anonymen Befangenheits-Meldung. Und: Aus den Chats wollen die Ermittler erfahren haben, wo sich der Stick mit den BMI-Chats befinde.

Reiner „Opfer-Stick“ – trotz Anzeigen

Die BMI-Chats stammen vom Handy des ehemaligen Kabinettschefs im Innenministerium, Michael Kloibmüller, gegen den mittlerweile ermittelt wird. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Schneider betonte in seiner Befragung, er habe den Stick (dieser wurde bei einer Hausdurchsuchung gezielt gesucht und gefunden) rein als „Opfer-Stick“ behandelt. Daher habe er weder die schnelle Auswertung der Daten vorangetrieben, noch habe er den Stick auf bestimmte Verdachtsmomente untersucht. Das Handy ohne Verdachtsmomente zu untersuchen, spiegle aus seiner Sicht Überwachungsstaat-Methoden wider, so Schneider.

Der Stick mit den BMI-Chats war ab März 2021 bei der StA Wien gelegen. Als im Verlauf erste ZackZack-Berichte und das Peter Pilz’ Buch “Kurz – ein Regime” inklusive Chats veröffentlicht wurden, behandelte Schneider Kloibmüller jedoch weiter als Opfer und nicht als möglichen Täter. Der USB-Stick mit den BMI-Chats war daher weiterhin nicht Teil des Ermittlungsakts.

Großteil der Tatbestände nun verjährt

Aus den BMI-Chats ergeben sich einige Verdachtsmomente, von denen die meisten mittlerweile verjährt sind, wie im U-Ausschuss beklagt wurde. Alleine 49 in der Zeit, in der die Chats bei der StA Wien lagen. Einer der möglichen Tatbestände verjährt am 22. April, einer wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor der Verjährung „gerettet“, wie es Grünen-Abgeordneter David Stögmüller ausdrückte. Die WKStA ermittelt gegen U-Ausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) seit Ende März wegen Amtsmissbrauch. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Mit Dezember 2021 sei Schneider dann zur Staatsanwaltschaft St. Pölten gewechselt – aus privaten Gründen, wie er sagte. Er habe bis zu seinem Wechsel keine genauen Kenntnisse über die Inhalte der Chats gehabt. Ein Abschlussbericht des ITlers, der mit der Auswertung beauftragt worden war, sei bis dahin nicht vorgelegen, so Schneider. Dieser habe ihn nur oberflächlich über die Auswertung in Kenntnis gesetzt.

ZackZack liegt ein Abschlussbericht der AG FAMA vom Juli 2021 vor. Adressat: die Staatsanwaltschaft Wien. Der Redaktion liegt zudem ein Ausfertigungsvermerk des ITlers aus dem September 2021 vor, der von Schneider unterschrieben wurde. Aus dem Juli-Bericht geht hervor, dass sich in den Daten Informationen zu “laufenden Observationen” und “politisch brisante Informationen” befinden. In der Staatsanwaltschaft waren also zumindest diese Inhalte bekannt, als Schneider noch fallführender Staatsanwalt war. Der September-Vermerk hält dann sogar fest, dass Daten gesichert und deren Strukturierung abgeschlossen sei. Schneider bestritt am Donnerstag dennoch, Detailkenntnis über den Inhalt des Sticks gehabt zu haben.

Er könne zu den BMI-Chats und entsprechenden Verfahren auch deshalb keine Auskunft geben, weil er seit seinem Wechsel nach St. Pölten keine Akteneinsicht mehr habe.

(pma)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Pia Miller-Aichholz

    Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich

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